Es gibt für Deutschland zwei Klassen für Personen die keine Ausbildung zum Pyrotechniker haben :
- Kleinfeuerwerk (K. II): Das sind Feuerwerke, die auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten, im Allgemeinen aber erwachsenen Personen abgebrannt werden dürfen.
- Kleinstfeuerwerk (K. I): Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk: Sie sind meist ohne gesetzliche Einschränkung verwendbar.
Klasse 1 kann man ohne zeitliche Beschränkung das ganze Jahr als Privatperson nutzen, Klasse zwei eben nur an Silvester.
Es gibt auch Böller in Klasse 2 - die aber halt im Gegensatz zur Böller z.b. aus Holand oder Polen keinerlei Blitzknallsatz (BKS) haben. Früher in den 80er wahr das BKS aber auch in Klasse 2 Böllern - die waren also lauter als die Du heute kaufen kannst
interessant ist da eigentlich die europ. Gesetzeslage... demnach dürfte man sogar Böller aus einem anderen europ. Land in Deutschland nutzen, aber Deutschland bzw die
Bundesamt für Materialforschung wehrt sich dagegen....