Foren Aktuelles Erstellen Mitglieder Anmelden

Internetzensur in Deutschland

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Steffko schrieb:
Osa-chan schrieb:
Tja, der Bundespräsident hat in Deutschland kein Recht, die Unterschrift unter ein rechtmäßig zustande gekommenes Gesetz zu verweigern.

Im Gegenteil, es ist sogar seine Pflicht zu unterschreiben.

Klar kann er das, zum Beispiel mit Verweis darauf, dass er das Gesetz für verfassungswidrig hält.

Unumstritten ist nur, dass er ein formelles Prüfungsrecht hat, er muss also überprüfen, ob das Gesetz nach den von der Verfassung vorgegebenen Regeln zu Stande gekommen ist. Dies war hier der Fall.
Dabei ist es erst mal völlig unerheblich, welchen Inhalt das Gesetz hat.

Ein materielles Prüfungsrecht ist auch in der deutschen Lehre umstritten.

Doch selbst wenn man das bejaht, so dürfte er die Unterschrift wohl nur in eindeutig und grob verfassungswidrigen Fällen verweigern.

Für alles andere ist das Verfassungsgericht zuständig. ;)

Ich hab mir noch gedacht, ob ich das von Anfang an dazu schreiben soll, naja, hätte ich es mal getan. :ugly:

In dem Fall hat er einfach ganz klar seine Pflicht getan, nachdem Teile des Gesetzes vielleicht verfassungsrechtlich bedenklich, ein offener Bruch des Verfassungsrechts aber nicht zu erkennen ist.
 
Internetsperre-Gesetz - Im Namen der Blamage

Keine einzige Partei im Bundestag will es, trotzdem wird es jetzt bald in Kraft treten: Bundespräsident Köhler hat das umstrittene Internetsperre-Gesetz unterschrieben. Es sollte die Verbreitung von Kinderpornos bekämpfen - und endete als bürokratischer Murks. Die Politik ist blamiert.

spiegel.de
 
Ach und warum können sie dann das Gesetz nicht einfach wieder entsorgen, wenn es eh keiner haben möchte? Bei anderen Dingen können sie doch auch ganz schnell sein.
 
Jep, das muss logischerweise erst wieder durch den Gesetzgebungsprozess, man kann natürlich nicht formlos ein zustandegekommenes, rechtskräftiges Gesetz wieder eliminieren...

Kann sein, dass die Exekutive hier mit einer Durchführungsverordnung die Anwendung des Gesetzes auf Eis legen kann, aber dazu soll mal besser ein Jurist was sagen :D

Aber: Es ist ja kein Gesetz, das bestimmt, dass die darin geltenden Regeln zur Sperrung angewendet werden MÜSSEN, es schafft nur den legalen Rahmen, damit dies geschehen KANN. Will die Regierung nicht sperren, verzichtet man einfach auf dieses Mittel und gut is.
 
Ein schönes Bild für die Verwirrung lieferte noch am Vormittag Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Beim politischen Aschermittwoch der FDP in Straubing rief sie, unter allgemeinem Beifall und Gejohle, in den Saal: "Dieses Gesetz wird es mit uns nicht geben!" Wenige Stunden später hatte der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet.

:lol: einfach TOP! :popcorn:
 
Slash schrieb:
Internetsperre-Gesetz - Im Namen der Blamage

Keine einzige Partei im Bundestag will es, trotzdem wird es jetzt bald in Kraft treten: Bundespräsident Köhler hat das umstrittene Internetsperre-Gesetz unterschrieben. Es sollte die Verbreitung von Kinderpornos bekämpfen - und endete als bürokratischer Murks. Die Politik ist blamiert.

spiegel.de

Warum hat der blöde Horst das unterzeichnet?

Bei Gesetzen die die Mehrheit der Parteien haben will kann er nur mal sein Veto einlegen und irgendwann geht es doch durch, aber hier hätte das ja keiner mehr durchgedrückt.....
 
@ Bart: Keine Ahnung, ich bin kein deutscher Verfassungsrechtshistoriker... :D

Slash schrieb:
Sisaya schrieb:
Weil das Gesetz so in Ordnung ist und er es damit gar nicht ablehnen darf.

Es ist eben nicht in Ordnung.

Es ist aber nicht seine Aufgabe, das zu beurteilen. Dafür gibt es ein Verfassungsgericht. Gewaltenteilung FTW! ;)

Wie gesagt, es müsste schon offen verfassungswidrig sein, damit er es nicht beurkunden muss. Wenn er nur an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zweifelt, reicht das nicht. :)
 
Steffko schrieb:
Genau DAS hat der Kerl aber nun mal schon zu Hauf gemacht!

Davon wird es aber nicht rechtmäßiger... ;)

Und laut Wikipedia hat er es "nur" zwei Mal gemacht.

Allerdings ist es ja auch okay, wenn es sich um ein Gesetz handelt, welches entweder formal nicht richtig zu Stande gekommen ist, oder eben einen offen Verfassungsbruch darstellt. Dann DARF er das ja auch.

Für den Fall, dass er "nur" Bedenken hat, darf er es eben nicht, tut er es doch, riskiert er eine Organklage. Natürlich "kann" er es trotzdem tun, wenn er Bock drauf hat, nur endet das im schlimmsten Fall mit seiner Amtsenthebung.
 
Bitte verklag ihn oder stifte jemanden dazu an, das zu tun ;)

Die Tatsache, dass vorher mindestens etwas über 300 Personen (und in den meisten Fällen deutlich mehr) das entsprechende Gesetz für formal richtig zu Stande gekommen gehalten haben und auch nicht als verfassungswidrig führt doch die Geschichte, dass es offensichtlich sein muss einigermaßen ad absurdum - schließlich hätten die Hanseln einem Gesetz wohl kaum zugestimmt, dass vollkommener Schwachsinn ist (von formaler bzw. verfassungsrechtlicher Seite).
 
Steffko schrieb:
Bitte verklag ihn oder stifte jemanden dazu an, das zu tun ;)

Abgesehen davon, dass ich 0 Interesse daran habe:

Für eine solche Organklage sind nur sind nur Oberste Bundesorgane antragsberechtigt. :deal:

Steffko schrieb:
Die Tatsache, dass vorher mindestens etwas über 300 Personen (und in den meisten Fällen deutlich mehr) das entsprechende Gesetz für formal richtig zu Stande gekommen gehalten haben

Es können bei der Abstimmung Fehler passieren, oder andere Voraussetzungen nicht erfüllt sein und dieser Fehler muss im Parlament nicht unbedingt bemerkt werden.

Wenn man Wikipedia glauben darf:

"Theodor Heuss kippte 1951 das „Gesetz über die Verwaltung der Einkommens- und Körperschaftssteuer“, weil ihm die Zustimmung des Bundesrates fehlte."

Und ja, eigentlich ist die Beurkundung durch den Bundespräsidenten grundsätzlich dafür da, das korrekte formale Zustandekommen eines Gesetzes zu beurkunden.

Steffko schrieb:
und auch nicht als verfassungswidrig führt doch die Geschichte, dass es offensichtlich sein muss einigermaßen ad absurdum - schließlich hätten die Hanseln einem Gesetz wohl kaum zugestimmt, dass vollkommener Schwachsinn ist (von formaler bzw. verfassungsrechtlicher Seite).

Der Bundestag kann beispielsweise bei seiner Abstimmung gar noch gar nicht wissen, dass die "Evil-Bundesregierung" das Gesetz nach seiner Zustimmung OHNE die Zustimmung des Bundesrats dem Bundespräsidenten vorlegt, weil sie beispielsweise wissen, das sie im Bundesrat keine Mehrheit haben.

Daher gibt es diese Funktion des Bundespräsidenten. Ich sag ja: Gewaltenteilung FTW!

Aber wenn du meinst, dass diese Vorrichtung unnötig ist (Arg: wenn es fehlerhaft wäre hätten sie ja sowieso nicht zugestimmt), kannst du dich ja dafür einsetzen, dass die Beurkundung durch den Bundespräsidenten wegfallen kann und Gesetze direkt nach Zustimmung des Gesetzgebers in Kraft treten. ;)
 
Staatssekretär: Neues Gesetz gegen Kinderpornos kommt zügig

Die Bundesregierung hat Vorwürfe der Opposition zurückgewiesen, wonach es bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet nun ein "rechtliches Wirrwarr" gebe. Bundespräsident Horst Köhler hatte am Mittwoch das umstrittene Gesetz zur Sperrung einschlägiger Internetseiten unterzeichnet. Justiz-Staatssekretär Max Stadler (FDP) sagte am Donnerstag der dpa in Berlin, dass es trotz dieses Gesetzes keinen Aufbau einer Infrastruktur zur Sperrung von Seiten geben werde. Ein neues Gesetz werde zügig auf den Weg gebracht, um die Seiten zu löschen.

heise.de
 
Gesetz für Websperren tritt in Kraft

Mit der überraschend schnellen Veröffentlichung des heftig umkämpften Zugangserschwerungsgesetzes in der aktuellen Ausgabe 6/2010 des Bundesgesetzblattes am heutigen Montag tritt das Gesetz am morgigen Dienstag in Kraft. Die Bestimmungen zu Websperren im "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" sollen laut dem Willen der Bundesregierung aber zunächst vom eigentlich dafür zuständigen Bundeskriminalamt (BKA) nicht angewendet werden. Stattdessen sei zunächst nachdrücklich mit Versuchen zum Löschen kinderpornographischer Inhalte direkt auf einschlägigen Servern durch die Wiesbadener Polizeibehörde und die Internetwirtschaft zu experimentieren.

heise.de
 
pil schrieb:
Ist ein Staat eigentlich nicht verpflichtet ein Gesetz anzuwenden? Wie ist denn das?

Das Gesetz sagt ja nicht "alle kinderpornographischen Internetseiten MÜSSEN ab sofort gesperrt werden", sondern "KÖNNEN gesperrt werden"
Das Gesetz schafft somit nur den legalen Rahmen, ob die dadurch gewonnenen Mittel auch eingesetzt werden, obliegt der Exekutive und die hat sich ja dazu entschieden, das Gesetz ruhen zu lassen.
 
Zurück
Oben