Steffko schrieb:Osa-chan schrieb:Tja, der Bundespräsident hat in Deutschland kein Recht, die Unterschrift unter ein rechtmäßig zustande gekommenes Gesetz zu verweigern.
Im Gegenteil, es ist sogar seine Pflicht zu unterschreiben.
Klar kann er das, zum Beispiel mit Verweis darauf, dass er das Gesetz für verfassungswidrig hält.
Unumstritten ist nur, dass er ein formelles Prüfungsrecht hat, er muss also überprüfen, ob das Gesetz nach den von der Verfassung vorgegebenen Regeln zu Stande gekommen ist. Dies war hier der Fall.
Dabei ist es erst mal völlig unerheblich, welchen Inhalt das Gesetz hat.
Ein materielles Prüfungsrecht ist auch in der deutschen Lehre umstritten.
Doch selbst wenn man das bejaht, so dürfte er die Unterschrift wohl nur in eindeutig und grob verfassungswidrigen Fällen verweigern.
Für alles andere ist das Verfassungsgericht zuständig.
Ich hab mir noch gedacht, ob ich das von Anfang an dazu schreiben soll, naja, hätte ich es mal getan.

In dem Fall hat er einfach ganz klar seine Pflicht getan, nachdem Teile des Gesetzes vielleicht verfassungsrechtlich bedenklich, ein offener Bruch des Verfassungsrechts aber nicht zu erkennen ist.
einfach TOP! 
