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Internetzensur in Deutschland

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

rancid schrieb:
http://ak-zensur.de/2010/01/jmstv-stellungnahme.html

Der aktuelle Entwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) enthält eine ganze Reihe abzulehnender Vorschriften:

* Es werden sowohl Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider, ISP) als auch Anbieter von Webspace (Hosting-Provider) mit den eigentlichen Inhalte-Anbietern gleich gesetzt. Sie werden als „Anbieter“ bezeichnet. Sie alle sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.
* Access-Provider werden verpflichtet, ausländische Webseiten zu blockieren, die sich nicht an die in Deutschland geltenden Jugendschutzbestimmungen halten. Es muss also eine weitaus umfangreichere Internet-Zensur-Infrastruktur aufgebaut werden, als dies Ursula von der Leyen im Wahlkampf vorgesehen hat.
* Wenn auf einer Webseite die Nutzer Inhalte erstellen können (also zum Beispiel Kommentare in Blogs), dann muss der Betreiber der Plattform (also zum Beispiel der Blogger) nachweisen (!), dass er zeitnah Inhalte entfernt, „die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“. Ausnahmen sind keine vorgesehen.
* Generell werden alle Inhalte in Kategorien eingeteilt: ab 0 Jahre, ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre, ab 18 Jahre.
* Alle „Anbieter“ müssen sicherstellen, dass Kinder der entsprechenden Altersstufe jeweils ungeeignete Inhalte nicht wahrnehmen. Dafür sind mehrere (alternative) Maßnahmen vorgesehen:
o Es wird ein von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassenes Altersverifikationsverfahren genutzt.
o Inhalte werden nur zu bestimmten Uhrzeiten angeboten. (beispielsweise nur zwischen 22 und 6 Uhr, wenn ab 16 Jahre)
o Alle Inhalte werden mit einer entsprechenden Altersfreigabe gekennzeichnet.
* Die bestehenden Regelungen bezüglich schwer jugendgefährdenden Inhalten (das betrifft u.a. Hardcore-Pornographie usw.) bleiben natürlich in Kraft.


die anhörung zu dem vorschlag is morgen...
Sorry, aber :vogel: :lol: :lachweg:
 
basti schrieb:
rancid schrieb:
http://ak-zensur.de/2010/01/jmstv-stellungnahme.html

Der aktuelle Entwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) enthält eine ganze Reihe abzulehnender Vorschriften:

* Es werden sowohl Internet-Zugangs-Anbieter (Access-Provider, ISP) als auch Anbieter von Webspace (Hosting-Provider) mit den eigentlichen Inhalte-Anbietern gleich gesetzt. Sie werden als „Anbieter“ bezeichnet. Sie alle sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.
* Access-Provider werden verpflichtet, ausländische Webseiten zu blockieren, die sich nicht an die in Deutschland geltenden Jugendschutzbestimmungen halten. Es muss also eine weitaus umfangreichere Internet-Zensur-Infrastruktur aufgebaut werden, als dies Ursula von der Leyen im Wahlkampf vorgesehen hat.
* Wenn auf einer Webseite die Nutzer Inhalte erstellen können (also zum Beispiel Kommentare in Blogs), dann muss der Betreiber der Plattform (also zum Beispiel der Blogger) nachweisen (!), dass er zeitnah Inhalte entfernt, „die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“. Ausnahmen sind keine vorgesehen.
* Generell werden alle Inhalte in Kategorien eingeteilt: ab 0 Jahre, ab 6 Jahre, ab 12 Jahre, ab 16 Jahre, ab 18 Jahre.
* Alle „Anbieter“ müssen sicherstellen, dass Kinder der entsprechenden Altersstufe jeweils ungeeignete Inhalte nicht wahrnehmen. Dafür sind mehrere (alternative) Maßnahmen vorgesehen:
o Es wird ein von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassenes Altersverifikationsverfahren genutzt.
o Inhalte werden nur zu bestimmten Uhrzeiten angeboten. (beispielsweise nur zwischen 22 und 6 Uhr, wenn ab 16 Jahre)
o Alle Inhalte werden mit einer entsprechenden Altersfreigabe gekennzeichnet.
* Die bestehenden Regelungen bezüglich schwer jugendgefährdenden Inhalten (das betrifft u.a. Hardcore-Pornographie usw.) bleiben natürlich in Kraft.


die anhörung zu dem vorschlag is morgen...
Sorry, aber :vogel: :lol: :lachweg:

Auf einigen Seiten gibts sowas schon, dass z.B. Videos an Uhrzeiten gebunden snd ...
 
Slash schrieb:
basti schrieb:
rancid schrieb:
http://ak-zensur.de/2010/01/jmstv-stellungnahme.html

o Inhalte werden nur zu bestimmten Uhrzeiten angeboten. (beispielsweise nur zwischen 22 und 6 Uhr, wenn ab 16 Jahre)


die anhörung zu dem vorschlag is morgen...
Sorry, aber :vogel: :lol: :lachweg:

Auf einigen Seiten gibts sowas schon, dass z.B. Videos an Uhrzeiten gebunden snd ...
Hab ich eben im anderen Thread bei den News auch gesehen. Das ist ja sowas von bescheuert, imo. :roll:
Wobei das bisher ja auf freiwilliger Basis eingesetzt wird (denke ich ja mal). Aber wenn man sowas gesetzlich durchsetzen würde.. Da kann ich nur: :haha:
Das ist ja sowas von utopisch.
 
Vor allem will ich wissen, wie eine amerikanische Seite sicherstellen will, dass der 15jährige Karl Heinz aus Gießen nicht schon um 18 Uhr abends einen Nippel in einem Video entdeckt.
 
eMKay schrieb:
Seit wann ist denn google street view nicht mehr in deutschland verfügbar????

Geht doch? :?

Bin eben testweise in der Nähe von Prag rumgegurkt...

Oder meinst du, dass keine deutschen Städte verfügbar sind? Das war noch nie anders... Laut Google sollen schon seit Ewigkeiten "demnächst" deutsche Städte dazukommen...
 
Tja, der Bundespräsident hat in Deutschland kein Recht, die Unterschrift unter ein rechtmäßig zustande gekommenes Gesetz zu verweigern.

Im Gegenteil, es ist sogar seine Pflicht zu unterschreiben.
 
TEST

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edit: Es funktioniert schon. :traurig:
 

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Osa-chan schrieb:
Tja, der Bundespräsident hat in Deutschland kein Recht, die Unterschrift unter ein rechtmäßig zustande gekommenes Gesetz zu verweigern.

Im Gegenteil, es ist sogar seine Pflicht zu unterschreiben.

Klar kann er das, zum Beispiel mit Verweis darauf, dass er das Gesetz für verfassungswidrig hält.
 
Osa-chan schrieb:
Tja, der Bundespräsident hat in Deutschland kein Recht, die Unterschrift unter ein rechtmäßig zustande gekommenes Gesetz zu verweigern.

Im Gegenteil, es ist sogar seine Pflicht zu unterschreiben.

Natürlich könnte er sich weigern, das Gesetz zu unterschreiben

Das er dass in den Fall aber doch gemacht hat, war aber irgendwie abzusehen.
 
Slash schrieb:
Osa-chan schrieb:
Tja, der Bundespräsident hat in Deutschland kein Recht, die Unterschrift unter ein rechtmäßig zustande gekommenes Gesetz zu verweigern.

Im Gegenteil, es ist sogar seine Pflicht zu unterschreiben.

Natürlich könnte er sich weigern, das Gesetz zu unterschreiben

Das er dass in den Fall aber doch gemacht hat, war aber irgendwie abzusehen.

Nein, kann er nicht.
Der Präsident hat nur das Recht, ein Gesetz auf seine Konformität mit dem Grundgesetz (selbst das ist umstritten, da das hierfür zuständige Organ eigentlich das BVerfG ist) sowie auf Mängel in dem Gesetzgebungsprozess zu überprüfen, letzteres hat eine Gesetzesrevision zur Folge und nicht die Verwerfung.
Verweigert er die Unterzeichnung eines Gesetzes, das offensichtlich grundgesetzkonform ist, riskiert er sogar die Amtsenthebung.

Der Präsident ist bei uns faktisch nur ein repräsentativer Posten, faktische Macht hat er so gut wie gar nicht.
 
Es ist doch vollkommen wurscht, wie man das nennt. Fakt ist, dass er "Nein" sagen kann. Klar muss er dafür gute Gründe haben und klar muss er dann doch unterschreiben, wenn sich die Gründe im Nachhinein betrachtet als Mumpitz herausstellen. Ansonsten könnte der ja schlicht alles torpedieren.
 
Steffko schrieb:
Fakt ist, dass er "Nein" sagen kann. Klar muss er dafür gute Gründe haben

Genau, und hier hat er einfach keine guten Gründe außer seine persönliche Auffassung, und die zählt nicht.
Wie gesagt, wenn er mutwillig eigentlich legale Gesetze blockt, kann er vom Amt enthoben werden.

Und außerhalb der Internet-Community ist dieses Gesetz weder sonderlich wichtig noch rechtlich sonderlich strittig.

Er hat das Gesetz ja vor ein paar Monaten schon mal wegen eines Formfehlers abgelehnt. Wenn der jetzt behoben wurde, hat er keine Wahl mehr.
 
el_barto schrieb:
Und außerhalb der Internet-Community ist dieses Gesetz weder sonderlich wichtig noch rechtlich sonderlich strittig.

Laut vielen Experten und auch Politikern ist das Gesetz auch verfassungsrechtlich ziemlich bedenklich.

Zumal das jetzt nicht besonders sinnvoll war, immerhin wollte die Regierung von genau diesem Gesetz weg. Aber mal schauen ...
 
Das was Slash gesagt hat + darum ging es gar nicht. Es ging nur um die ursprüngliche Aussage von Osa-Chan, dass der Bundespräsident generell keinerlei Möglichkeit hätte ein ihm vorgelegtes Gesetz nicht zu unterzeichnen.
 
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