Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.

Proxter schrieb:kann man irgendwo sehen wer dafür und wer dagegen war?
s4w schrieb:ganz ehrlich Tauss schaut aber wie so nen pädo hoch zehn aus![]()

altersack schrieb:Der Tauss ist so doof gar nicht...
Interessanter Kommentar auf Focus zu lesen.Bitte auch unbedingt ergänzen...
wir haben inzwischen auch eine strafbare "Anscheinspornografie" und den Begriff "realitätsnahe Handlung". Unter bestimmten Umständen können sog. Teen Pornos, also Volljährige die so tun als ob sie unter 18 wären, strafbar sein, weiterhin auch Mangas (Zeichnungen), wenn die Bilder den Eindruck erwecken sollen es wären Minderjährige. Die Strafbarkeit ist durch die neusten Erweiterungen deutlich umfangreicher als hie rim Bericht angegeben. Unter anderem führte dies auch zu hohen Statistikwerten, da dort keine eindeutige Differenzierung stattfindet.
heise.de schrieb:Als nächstes muss sich der Bundesrat mit dem Vorhaben befassen. Da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, könnten die Länder höchstens Einspruch erheben und das Inkrafttreten am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt verhindern. Damit ist aber nicht zu rechnen, da die Koalition vielen Forderungen des Bundesrates Rechnung getragen hat. Das Gesetz könnte so im Sommer oder Herbst bereits Gültigkeit erlangen.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen