lüsterneLINDA schrieb:
aber hier geht es um häuserfassaden, seit wann haben die persönlichkeitsrechte? personen müssen gepixelt werden, st klar, aber häuser???
wenn jemand nicht möchte, dass man sein haus sieht, muss man ne große mauer bauen oder es mit planen vermumen.
und den einbrecher möchte ich sehen, der aufgrund von jahre alten bildern seinen nächsten bruch plant.
Ja, folgendes.
Erst einmal sind auch verpixelte Personen ganz klar erkennbar. Von unkenntlich machen im strengen Sinne, kann da keine Rede sein. Darüber hinaus könnte man noch, wenn man sich ein Haus gebaut hat zum Beispiel, durch das Urheberrecht auf Unterlassung klagen und die nicht autorisierte Darstellung des Hauses verbieten lassen (Das Recht am eigenen Werk)
Ob das jetzt noch für andere Werke am Haus gilt, ob das nun auf ein Mehrfamilienhaus ist oder nicht, sei mal dahingestellt. Aber manche haben vielleicht ihren Wintergarten oder ihren Balkon besonders hübsch geschmückt oder etwas dran hängen, was sie besonders identififziert etc pp.
So einfach ist das (zumindest theoretisch) nicht.
Das man selbst hingehen könnte und sich das Gebäude angucken kann stimmt, wird aber rechtlich durch die Unterscheidung von Privat und öffentlich eingefangen, die sich an der unbestimmten Menge festmachen lässt.
So ist zum Beispiel eine Gruppe von 20 Mann immer noch eine Privatangelegenheit. Aber Google macht es einer unbestimmten Menge von Menschen möglich, entweder dich, dein Haus, oder sonst was anzugucken.
Wie gesagt, ich sage nicht, verbietet sowas um jeden Preis, aber die Diskussion muss schon erlaubt bleiben. Und wenn jemand einen Mieter als völlig bescheuert und behindert abtut, weil er sein "leben" in irgendeiner Form nicht im Internet öffentlich machen will (ob das nun irgendeinen Schwanz interessiert oder nicht, ist egal) dann ist das sein gutes Recht.