Foren Aktuelles Erstellen Mitglieder Anmelden

Frage zur Steuererklärung

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Naja nun. Liest sich aber schon lustig. :D

Btw. sehr makaber: OLG Köln NJW 1998, 763 ff. Die Passagen zum Beweisverwertungsverbot sind comedy gold.
 
So, äh, ich habe mal einige Fragen.

Ich mache gerade meine erste Steuererklärung und bin etwas überfordert. Letztes Jahr habe ich als Student einmal im Monat mehr als 400€ verdient.

Hier die zusammengefasste Lohnabrechnung für diesen Monat:

Gesamtbrutto: 587,96€
steuerpfl. Brutto 587,96€
Netto: 587,96€
Auszahlung: 587,96€

Ansonsten stehen oben nur nullen. Also habe ich keine Steuern gezahlt?

Dann wird aber unten mein Gehalt aufgeschlüsselt und als Ergebnis kommt ein Gesamtbrutto von 452,96€. Gesamtnetto dann ebenfalls 452,96€. Dazu kommt ein "Rückrechnung Netto Bezug" von 9,15€ und ich komme auf eine Auszahlung von 462,11. So viel habe ich dann auch ausgezahlt bekommen.

Die verlorenen ~125€ sind dann irgendein Rentenbla oder sowas und ich kriege das Geld nicht zurück? Mein Arbeitgeber meinte damals, dass ich mir das Geld wiederholen kann, aber ich habe ja anscheinend gar keine Steuern gezahlt?

EDIT
Kann es sein, dass es sich einfach um Tippfehler bei der Lohnabrechnung handelt? In den anderen Lohnabrechnungen habe ich immer Lohnsteuern, etc. gezahlt und die sind dort auch aufgeführt. Man, kotzt mich das an...
 
Wenn Du keine Steuern gezahlt hast, kriegst Du auch keine zurück, logo. Kann aber auch sein, daß die Monatsabrechnung, die Du da hast, fehlerhaft ist und später korrigiert wurde. Eigentlich solltest Du von deinem AG eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen haben, worauf alle Zahlen des Jahres von dem AG vermerkt sind. Ansonsten kannst Du Dir von seinem Lohnbüro sowas auch nochmal ausdrucken lassen, ist nur ein Knopfdruck

Die Angaben müssen aber auch bereits elektronisch an das FA übermittelt worden sein, dazu ist der AG verpflichtet. Die kennen also deinen Verdienst.

Du kannst also auch einfach nur den Mantelbogen ESt1A ausfüllen und die Zahlen, die Du dort auf deinem Wisch hast, in die Anlage N eintragen und fertig. Das FA korrigiert dann ggf. schon die Zahlen. Das funktioniert aber nur, wenn die Zahlen richtig übermittelt worden sind. Wenn Du Dir da nicht sicher bist, brauchst Du auf jeden Fall die Lohnsteuerbescheinigung zur Kontrolle.
 
Das ist alles total undurchsichtig. Ich habe mir jetzt mal noch Lohnabrechnungen von diesem Jahr angeschaut.
Immer als ich mehr als 400€ verdient habe, steht auf dem Wisch einmal ein Gesamtbrutto von ~600€, bei den Steuern überall nur eine 0, dann plötzlich ab der Aufschlüsselung ein Gesamtbrutto von 450€ und Netto von 450€.
Bei Lohnabrechnungen bis 400€ hingegen stimmen meistens Gesamtbrutto mit Gesamtnetto überein (keine Steuern) oder (seltener) ich habe Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag gezahlt. Aber echt nur bei Löhnen unter 400€, wo ich ja eigentlich steuerfrei arbeiten kann als Student?!

Ich glaube, ich schreibe da einfach irgendetwas rein und die sollen sich dann damit rumärgern.
 
Wenn Du sicher bist, daß die richtigen Werte ans FA gegangen sind, kannst Du das denen überlassen. Aber dann hast Du natürlich keine Kontrolle, ob die richtig gerechnet haben. Hast Du keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen?
 
Nicht, dass ich wüsste. Aber ich schaue mal meine Papiere durch. Langsam ist mir die ganze Sache eh kaum noch 100€ wert. Ich habe jetzt alles nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt und schick das einfach so ab inkl. der Semesterbescheinigungen. Solange ich keine Steuern nachzahlen muss, bin ich zufrieden.
 
in 400 euro jobs braucht man doch eh keine lohnsteuerkarte, oder ?
ist das überhaupt einer ? :ulgy:

also in meinem aktuellen 400€ job hab ich nichts in der richtung vorgezeigt und bekomme mein geld (wenn der betrag unter 400€ liegt) immer ohne abzüge ausbezahlt. letztes jahr im november und dezember hab ich viel zuviele stunden gehabt und musste dann halt auch diese ganzen abgaben zahlen (rv, pv, lohnsteuer..), sodass mir am ende jeweils ungefähr 300€ geblieben sind (obwohl ich halt die stunden für 600 oder so gearbeitet hatte). in meiner einkommenssteuererklärung hatte ich dann die lohnsteuer angegeben, die ich auch wieder bekommen hab (waren so 130€ für beide monate).
jetzt im juli hab ich wieder deutlich zuviel gearbeitet, aber diesmal hab ich gesagt, dass ich zukünftig zuhaus bleibe (wenn meine stunden voll sind), wenn mir wieder was abgezogen wird. hab dann auch letzte woche 540€ ausbezahlt bekommen.. da geht es ja dann auch irgendwie darum, dass es im jahr nicht mehr als 4800€ sind und dass man in zwei monaten auch über 400€ ausbezahlt kriegen darf. im august werd ich jetzt wohl wieder drüber kommen, aber nicht so viel.
 
Öh, doch, die Lohnsteuerkarte habe ich bis jetzt für fast jeden Job gebraucht, auch auf 400€-Basis. Der damalige Job galt aber als "Kurzfristige Beschäftigung" oder so. :D

Ich habe ja letzten Monat auch wieder für über 400€ gearbeitet und habe alles ausgezahlt bekommen. Ich verstehe das ganze System einfach nicht. Aber soll mir jetzt egal sein. :D Ist mir denn Aufwand bei den Summen nicht wert. Da arbeite ich lieber einen zusätzlichen Tag. :D
 
Lohnsteuerkarten gibt es ja gar nicht mehr, alles nur noch elektronisch. Und ja, solange Du unterhalb der 400€-Grenze bleibst (insgesamt, auch bei mehreren Jobs) bist Du geringfügig entlohnt beschäftigt und damit steuer- und abgabenfrei. Dein AG zahlt aber etwas in die Sozialkassen ein.

eape schrieb:
Ich habe ja letzten Monat auch wieder für über 400€ gearbeitet und habe alles ausgezahlt bekommen. Ich verstehe das ganze System einfach nicht. Aber soll mir jetzt egal sein. :D Ist mir denn Aufwand bei den Summen nicht wert. Da arbeite ich lieber einen zusätzlichen Tag. :D

Geht, wenn es nur kurzfristig (unter 50 Tage) und keine Berufstätigkeit ist. Das ist dann keine geringfügig entlohnte Tätigkeit, sondern halt eine kurzfristige Tätigkeit. Ist aber beides nicht kombinierbar.
 
Ja, stimmt, die Lohnsteuerkarte musste ich nur wegen der Steuernummer/Identifikationsnummer kopieren.

Ich habe ja mehr als 400€ verdient und auf den Abrechnungen steht nichts von Steuerabgaben. Bei den Einnahmen von unter 400€ hingegen musste ich teilweise Steuern abgeben, z.B. 10€ bei 140€ Gesamtbrutto.
 
Man muß da aufpassen. Es gibt geringfügig entlohnte Jobs (max 4.800€ p.a., nicht regelmäßig mehr als 400€ im Monat, auch bei mehreren Jobs) und die kurzfristigen Jobs (50 Arbeitstage, keine berufsmäßige Ausübung, typische Studentenjobs, keine Obergrenze). Und natürlich ein ganz normales Angestelltenverhältnis.
 
Hallo Jungs,

Muss ein Ehepaar, welcher einer von den beiden letztes jahr Arbeitslosengeld bezogen hat die Steuererklärung machen? Welche Wirkung wird das auf die Erklärung haben? Habt ihr da eine Ahnung? Wird es sich negativ Auswirken, sprich Nachzahlung wird kommen oder was henai wird da gemacht?

Habt ihr da Erfahrungen?
 
Meine Frau war letztes jahr eine zeit lang arbeitslos. Könnte das negativ auf die Einkommensteuer wirken sprich wir zahlen einiges zurück?

Ein ja oder nein reicht mir vollkommen :-) so Paragraphen Verständnis habe ich absolut nicht!
 
Wenn es denn so einfach wäre :D

Das kann man so pauschal nicht beantworten. Das kommt auf eine ganze Reihe von Faktoren an, wie die Höhe Eurer Einkommen, den Steuerklassen, der Höhe des Arbeitslosengeldes etc. etc. . Das muß man einfach mal durchrechnen, aber das Arbeitslosengeld führt c.p. eigentlich eher zu einer Nachzahlung. Wichtig sind dabei die Worte eigentlich und eher, denn genau weiß man es erst, wenn man alle Zahlen hat.

Ich würde im Zweifelsfall einfach mal bei einem Lohnsteuerhilfeverein vorbeischauen, die machen das idR für kleines Geld.
 
Man kann es nicht pauschal beantworten. Da spielen viele Faktoren eine Rolle. Glaube kaum, dass du im Internet eine Antwort finden wirst!

Evtl hilft dir das ja... Rechner

EDIT: Ach Cale du mich auch :D Scheiss Zwischenposter
 
Zurück
Oben