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Frage zur Steuererklärung

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Bei 600 Euro Bruttolohn zahlst du noch keine Steuern. Es sei denn du würdest mit Steuerklasse 6 (hat man bei einem zweiten Arbeitsverhältnis) abgerechnet. Müsste man die Lohnabrechnung sehen. Es wird sich bei den Abgaben aber wohl eher um die Sozialversicherung handeln die du nicht zurück bekommst. Das sind normal um die 20% und würde in etwa passen. Wobei das als Student etwas seltsam ist. Als solcher kannst du normal als Werkstudent abgerechnet werden und zahlst nur Rentenversicherung was rund 10% wären.
 
Hm. Irgendwie sieht das echt so aus. Aber unser Arbeitgeber hat gesagt, dass wir uns unbedingt noch die Steuern zurückholen sollen, wenn wir über die 400€ kommen. Jetzt bin ich verwirrt.
 
servus leute,

da ich nur ungern einen neuen Thread eröffne benutze ich diesen gleich.
ich fülle im Moment meine erste Steuererklärung aus und ich bin jetzt zu einem Punkt gekommen, bei dem ich nicht weiter weiß. Undzwar es geht hier um die Studiengebühren. Ich habe letztes jahr mein Studium beendet und überlege mir, ob ich alles Studiengebühren angeben kann, die ich gezahlt habe?!
denn ich habe aus bekanntenkreisen gehört, das dies möglich sei mittlerweile.
Aber die Frage ist nun, ob und wie ich das am besten nachweisen kann?
meine alten Kontoauszüge habe ich vor ca. 5 monaten alle weggeschmissen/verbrannt/in säure gesteckt :D
ich werde morgen mal in der Schule anrufen und nachhacken, ob ich da irgend einen Nachweis erhalten kann, wenn dies nicht klappt dann geh ich zur Bank und frage nach, ob ich kontoauszüge von früher bekommen kann.

glaubt ihr ich hätte chancen?!
 
Kontoauszüge kannst du von der Bank kriegen, auch welche die schon 1 oder 2 Jahre her sind. Aber möglicherweise müsstest du die bezahlen. Ich weiß, das mir mal nach einem Umzug ein ganzer Karton mit Auszügen gefehlt hat und ich zu Belegzwecken welche brauchte. Also war ich bei der Sparkasse, und die wollten PRO BUCHUNG eine Gebühr von -ich weiß es nicht mehr genau- etwa 1,50 Euro haben. Das wären für ein Jahr sicher 200 Buchungen gewesen. Das war mir dann doch zuviel und ich hab das dann auch irgendwie anders hinbekommen. Ich hoffe, du bist nicht bei der Sparkasse. :D

Mein Bruder brauchte mal welche von der Deutschen Bank, die haben pro Monat 5 Euro berechnet.
 
Steht jedenfalls an dem Türschild. Zusammen mit den anderen Titel die er hat. Hexenmeister IV Stufe, Orden des Merlin, Magnus Maximus, Dr. d. Parapsychologie und Fachartzt für Gesundbeterei. Jemand mit so vielen Titeln MUSS Kompetent sein. :D
 
Studiengebühren kannst Du nicht direkt absetzen. Du kannst als Student eine Steuererklärung machen und die Studiengebühren und alle anderen Kosten des Studentenlebens (Nein, nicht die Partys und Besäufnisse :D) als vorweggenommene Werbungskosten ansetzen.

Man kann alles beantragen, was im Rahmen des Studiums oder der Ausbildung bezahlt werden musste und belegt ist. Dazu zählen die Studiengebühren pro Semester in einer Höhe von bis zu 500 Euro. Aber auch die Ausgaben für Computer, Bürobedarf, Bücher, Kurse, Prüfungen oder das Binden von Abschlussarbeiten. Die Fahrten zwischen Wohnung und Uni gehören ebenfalls dazu.

Dann wird in der Steuererklärung ein vortragsfähiger Verlust festgestellt, den Du mit Deinen zukünftigen Einnahmen verrechnen kannst. Wenn sie die Steuergesetze bis dahin nicht ändern und Du bisher noch keine Steuererklärungen abgegeben hast.
 
Theoretisch ja. Praktisch geht es für freiwillige Abgabe der Erklärung nur innerhalb der Festsetzungsverjährung, also bis 2008. Bei Verpflichtung zur Abgabe kämen noch zwei Jahre dazu, was aber eher nicht der Fall sein dürfte, wenn Du bisher noch nicht aufgefordert worden bist. Müßte ich aber erst noch richtig prüfen. Aber ein Versuch ist es trotzdem wert, wenn es nicht zu viel Arbeit macht.
 
Wenn Du damals schon eine Erklärung abgegeben hast und die noch offen ist (unwahrscheinlich) oder einen Vorläufigkeitsvermerk bzgl. des Studiums hat (könnte sein), dann geht es auch jenseits der Festsetzungsverjährung. Noch eine kleine Chance ... :)
 
Scheiße, hab heute nen Brief vom Finanzamt bekommen. Darin fragen die wo meine Steuererklärung für das Jahr 2010 bleibt. Ich hatte eine für 2009 gemacht, aber danach keinen Bock mehr auf den Papierkram gehabt, daher hab ich es sein gelassen. Ich wusste ehrlich gesagt gar nicht, dass ich mich mit einer Steuererklärung dazu verpflichte jedes Jahr eine zu machen. Soweit mein Fehler.

Jetzt habe ich aber heute (!) eine Aufforderung des Finanzamtes bekommen, ich soll meine Erklärung bis zum 28.02.2012 einreichen :ugly: Anderenfalls kommen Gebühren und eine Steuerschätzung auf mich zu. Hab den ganzen Tag versucht da anzurufen und jedes Mal kommt nur ne Roboterstimme die sagt: "Ich bin eine Teilzeitkraft und gerade nicht im Dienst..." toll.

Natürlich raffe ich gerade alle meine Unterlagen zusammen und will auch gleich nächste Woche zum Steuerberater rennen. Wie sollte ich mich jetzt am besten verhalten bezw hat das schonmal jemand durchlebt mit einer verspäteten Steuererklärung? Drohen mir irgendwelche Strafen?

Ich hoffe mal, ich kann telefonisch einen Aufschub von ein paar Wochen herausholen. Immerhin ist das im Brief genannte Ultimatum ein Witz...
 
Hehe, das Finanzamt macht keine Witze, niemals!

Theoretisch drohen Dir Säumniszuschläge und wenn es eine Nachzahlung gibt, auch Verspätungszinsen! 0,5% pro Monat.

Wenn es schnell gehen soll, rufst Du den Steuerberater an und der schickt dann einfach das Gleiche wie im Vorjahr raus - elektronisch. Die Belege werden später nachgereicht. Bei der Gelegenheit werden dann auch die richtigen Formulare mit den korrekten Werten für 2010 mitgeschickt, mit Antrag auf Änderung (weil man blöderweise die Vorjahreswerte geschickt hat, so was Dummes aber auch). Das wahrt die Frist (OK, hier jetzt nicht mehr :D) und ist formal korrekt. Sollte man allerdings nicht jedes Jahr machen ;)
 
Danke für den Tip. Wie lange hebt ein Steuerberater solche Unterlagen denn auf? Wie gesagt, die letzte die ich gemacht habe, war für 2009. Demnach war ich irgendwann 2010 bei dem.
 
Die hat er immer noch im Computer, der drückt nur ein paar Knöpfe und das Ganze ist morgen früh in 5 Minuten erledigt. Jedenfalls, wenn er halbwegs up-to-date ist. Ist natürlich nicht so, wie es laufen sollte, aber das muß man der Finanzverwaltung ja nicht unbedingt auf die Nase binden :D
 
So ich habe nun eine Bestätigungvon der Schule bekommen, wann ich was bezahlt habe. Studiengebühren und verwaltungsgebühren. Ich werde diese nun als Ausbildungskosten (steht so in den bögen drin) angeben und es versuchen. Glaubt ihr das klappt? Ist meine erste steuererklärung überhaupt.
 
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