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Frag die KTler

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Pünktlich seit heute Nachmittag ist mein Internet so lahm wie in old school Millennium Zeiten und ich quäle mich damit durch den Livestream des ZDF. Hab noch nie in so einer miesen Qualität Fußball geschaut, echt zum abgewöhnen.

Hatte bisher noch nie Probleme mit meiner 100er Leitung, hat einer vielleicht eine Ahnung, an was das liegt bzw. ob ich selber da was machen kann?


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Steht in der WG, ich bin im Hotel Mama und schau hier über Laptop bzw. Monitor.

Da bleibt man mal einen Tag zu Hause und will sich gepflegt alleine Fußball gönnen und dann sowas.

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An die KT-Eltern. Wie halten das eigentlich eure Arbeitgeber, wenn ihr auf Grund Krankheit des Kindes abwesend seid? Wird euch anteilig das Fahrtgeld abgezogen?
 
Afaik hat man ne gewisse Anzahl an Tagen pro Jahr, die man sich krankschreiben lassen kann, wenn das Kind krank ist und man keine andere Möglichkeit hat.
10 Tage müssten das sein, wenn ich mich recht erinnere.

Aber danach ist der AG auch verpflichtet, dir unbezahlt freizugeben, iirc.

EDIT: Ne, ganz so ists doch nicht.
http://www.baby-und-familie.de/gesundheit/Kind-krank-Welche-Rechte-Berufstaetige-haben-113801.html


"Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Freistellung", sagt Dr. Gabriele Hußlein-Stich, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg und Vizepräsidentin des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V. "Das ist klar geregelt in Paragraf 45 des Sozialgesetzbuches  V." Demzufolge darf jeder Elternteil für die Betreuung seines kranken Kindes zehn Tage im Jahr freinehmen. Das gilt für Kinder unter zwölf Jahre, Ausnahmen gelten für behinderte oder auf Hilfe angewiesene. Als Kinder gelten auch Stief- und Adoptivkinder. Bei mehr als zwei Kindern besteht Anspruch auf maximal 25 Tage. Für Alleinerziehende gelten jeweils doppelt so viele Tage, also pro Kind und Jahr 20 Tage bzw. bei mehreren Kindern 50 Tage.

Unter bestimmten Umständen bezahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. DennParagraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht vor, dass ein Arbeitnehmer, der "ohne sein Verschulden an seiner Dienstleistung verhindert wird" – dazu gehört auch dieErkrankung eines Kindes –, von der Arbeit bezahlt freigestellt wird. Allerdings ist das Gesetz nicht bindend – und gilt auch nur für einen beschränkten Zeitraum.

Bezahlte Freistellung nicht garantiert
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gelten fünf Arbeitstage als angemessen für die sogenannte "vorübergehende Verhinderung". Aber: "Diese bezahlte Freistellung ist gesetzlich nicht klar geregelt"
 
Danke, aber das war mir schon bewusst. Mir geht es wirklich darum, wie es bei euren AG gelebt wird. Das Gehalt wird für den Zeitraum nicht ausgezahlt und kann von der KK wieder angefordert werden. Aber wird bei euch auch das Fahrt- und Essensgeld anteilig abgezogen? Das kriegt man ja nicht von der KK zurück.
 
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