Funzt ebay bei euch? Kann zwar die Seite öffnen aber wenn ich was anklicke lädt und lädt er aber nix passiert
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also ich bin hier beim örtlichen Internetanbieter.... unwahrscheinlich das er den selben hat... Vor 2 Std ungefähr ging alles noch normal und nun nixEBay läuft bei mir.. Habt ihr zufällig den selben Internet Anbieter? Vllt macht der DNS Probleme
Falls du nichts gegen Google hast nimm mal deren DNS 8.8.8.8 und 8.8.4.4. hatte auch immer Probleme beim örtlichen und hab dann den DNS eingestelltalso ich bin hier beim örtlichen Internetanbieter.... unwahrscheinlich das er den selben hat... Vor 2 Std ungefähr ging alles noch normal und nun nix
"Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Freistellung", sagt Dr. Gabriele Hußlein-Stich, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg und Vizepräsidentin des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V. "Das ist klar geregelt in Paragraf 45 des Sozialgesetzbuches V." Demzufolge darf jeder Elternteil für die Betreuung seines kranken Kindes zehn Tage im Jahr freinehmen. Das gilt für Kinder unter zwölf Jahre, Ausnahmen gelten für behinderte oder auf Hilfe angewiesene. Als Kinder gelten auch Stief- und Adoptivkinder. Bei mehr als zwei Kindern besteht Anspruch auf maximal 25 Tage. Für Alleinerziehende gelten jeweils doppelt so viele Tage, also pro Kind und Jahr 20 Tage bzw. bei mehreren Kindern 50 Tage.
Unter bestimmten Umständen bezahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. DennParagraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht vor, dass ein Arbeitnehmer, der "ohne sein Verschulden an seiner Dienstleistung verhindert wird" – dazu gehört auch dieErkrankung eines Kindes –, von der Arbeit bezahlt freigestellt wird. Allerdings ist das Gesetz nicht bindend – und gilt auch nur für einen beschränkten Zeitraum.
Bezahlte Freistellung nicht garantiert
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gelten fünf Arbeitstage als angemessen für die sogenannte "vorübergehende Verhinderung". Aber: "Diese bezahlte Freistellung ist gesetzlich nicht klar geregelt"
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