Ich habe keine Schmuckdesigner unter meinen Klienten, deswegen nur ein paar allgemeine Gedanken, ohne es gerade prüfen zu können. Also Alles nur unter Vorbehalt
Wenn
sie den Schmuck herstellt/designed, und Du ihn verkaufst, bist Du kein Freiberufler. Du verkaufst ihn nur und bist dann definitiv ein gewerblicher Verkäufer. Wenn
sie ihn verkauft,
könnte der Freiberuf-Status
möglich sein, aber das setzt idR eine entsprechende Qualifikation voraus. Ohne die, nur Hobbymäßig/nebenberuflich, könnte das schwer werden, normalerweise wirst sie auch beim Gewerbe einsortiert. Nur Einzelstücke helfen (weil mehr „künstlerisch“), sind aber keine Garantie. Hängt davon ab, ob ihr das Finanzamt überzeugen könnt.
Gewerbe heißt Gewerbeanmeldung , ggf. Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, bei überschreiten der jeweiligen Grenzen. Und natürlich Zwangsmitgliedschaft bei der Handelskammer.
Keine Garantie für Richtigkeit, ich habe fast ausschließlich Freiberufler
