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Frag die KTler

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Wer ist hier der Boss und was muss ich tun um ihn abzulösen?^^
giphy.gif
 
Habe zwar schon online zu meiner frage gesucht, aber nichts konkret rechtliches gefunden dazu.
Vielleicht kennt einer die genaue rechtslage bzw verhaltensweise.
Meine Frage:
Screenshot_20210310-165745_Keep Notes.jpg


Ich stehe unten rechts und will links abbiegen.
Normal biege ich auf die linke spur, fahre ein stück, blinke rechts und mache einen schulter blick und wechsele dann die spur.
Wenn von vorne einer rechts abbiegt im selben moment, darf ich dann fahren, da dieser normal auf die rechte spur fahren muss und dann erst links blinken und rüber ziehen, oder gilt generell linksabbieger müssen warten?
(Daran halte ich mich an erster stelle)

Ist es aber ligitim das ein rechts abbieger direkt auf die linke spur fahren darf?
 
Wenn ich mich an einen Artikel aus der ADAC-Motorwelt von vor ca. 15 Jahren richtig erinnere, hat jeder Abbiegende die freie Fahrspurwahl. D.h. daß hier die normalen Vorfahrtsregeln gelten und sich A und B jeweils eine der Spuren aussuchen können.

Der rechtsabbieger hat grundsätzlich erstmal vorfahrt aber natürlich auch rechtsfahrgebot wenn er aus einer 1spurigen Straße kommt.

Kein Rechtsfahrgebot innerorts, wenn unter 3,5 Tonnen.
 
Wieso blinkt shaky rechts, wenn er links abbiegen möchte? :?
Ich versteh den ganzen Sachverhalt nicht.
Aber wenn ich aus ner Nebenstraße komme und links abbiegen möchte, haben alle anderen doch eh immer Vorfahrt.
Und in geschlossenen Ortschaften gilt kein Rechtsfahrgebot, freie Fahrstreifenwahl.
 
Riesen dank @Cale hab es mir fast schon gedacht das es so ist, immerhin gibt es ja auch die grundregeln.:)

@XettMan das bezog sich aif den fall dass wenn ich unten rechts losfahre und jemand anderes oben links auch losfährt.


Solche fragen im strassenverkehr stelle ich mir grad , weil es gefühlt aktuell immer schlimmer wird, niemand blinkt, keiner hält freiwillig an, nur 4 nü milimeter sicherheitsabstand zum vorderman, über crimson rot fahren ist ok, spurwechsel mit 180 grad drehung, oder auf der linksabbieger spur sein, direkt rechts blink2n und über 3 spuren mitten auf der kreuzug wenden on dabei die komplette kreuzung lahnm legen, alles schon gesehen, in den letzten paar wochen.

Wirs halt immer besser mit den leuten...
 
Gibt's hier nen Steuerfachmann?
Folgende Frage hab ich:

Ich bin Angestellter überlege ein Nebengewerbe anzumelden oder als Freiberufler zu agieren.

Die Frau will so ne Art Schmuck gestalten und verkaufen online und da sie bereits selbstständig ist nebenher, würde das dann über mich laufen.

Theoretisch könnte ich auch als Freiberufler agieren, da es schon was künstlerisches ist oder?

Gewerbesteuer ist ja frei bis 24.500€? Wäre dann nur Einkommenssteuer nötig oder?

Was wäre Sinnvoller?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe keine Schmuckdesigner unter meinen Klienten, deswegen nur ein paar allgemeine Gedanken, ohne es gerade prüfen zu können. Also Alles nur unter Vorbehalt :D

Wenn sie den Schmuck herstellt/designed, und Du ihn verkaufst, bist Du kein Freiberufler. Du verkaufst ihn nur und bist dann definitiv ein gewerblicher Verkäufer. Wenn sie ihn verkauft, könnte der Freiberuf-Status möglich sein, aber das setzt idR eine entsprechende Qualifikation voraus. Ohne die, nur Hobbymäßig/nebenberuflich, könnte das schwer werden, normalerweise wirst sie auch beim Gewerbe einsortiert. Nur Einzelstücke helfen (weil mehr „künstlerisch“), sind aber keine Garantie. Hängt davon ab, ob ihr das Finanzamt überzeugen könnt.

Gewerbe heißt Gewerbeanmeldung , ggf. Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, bei überschreiten der jeweiligen Grenzen. Und natürlich Zwangsmitgliedschaft bei der Handelskammer.

Keine Garantie für Richtigkeit, ich habe fast ausschließlich Freiberufler :)
 
Gibt's hier nen Steuerfachmann?
Folgende Frage hab ich:

Ich bin Angestellter überlege ein Nebengewerbe anzumelden oder als Freiberufler zu agieren.

Die Frau will so ne Art Schmuck gestalten und verkaufen online und da sie bereits selbstständig ist nebenher, würde das dann über mich laufen.

Theoretisch könnte ich auch als Freiberufler agieren, da es schon was künstlerisches ist oder?

Gewerbesteuer ist ja frei bis 24.500€? Wäre dann nur Einkommenssteuer nötig oder?

Was wäre Sinnvoller?

Gewerbesteuer fällt erst ab 24.500 Euro Gewinn an, darunter zahlst du „nur“ deinen normalen Einkommensteuersatz.

Falls du irgendwann darüber liebst, bekommst du aber auf die ESt einen „Rabatt“, du musst also nicht die volle Est und GewSt bezahlen.
 
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