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Ebay "Problem"

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Dann hat er aber eine ziemlich dämliche Ausdrucksweise, gesetzt den Fall, dass er wirklich mehrere Anwälte hinter sich weiß. Zumindest suggerieren seine Formulierungen, dass er da auch keinen blassen Schimmer von Tuten und Blasen von hat, aber erstmal mit der Abmahnkeule einschüchtern will.

Aber das ist nur mein Eindruck. Nachher sitzt da tatäschlich ein Minderbegabter Unternehmer mit einer Top Kanzlei im Rücken. Leute gibts, unfassbar.
 
Also sagen wir es so, wenn er wirklich die Seite betreibt die in seinem Ebaynamen auftaucht, dann ist das schon ne Hausnummer, aber dann hätte er besseres zutuen und müsste nicht irgendwelche Ebayer mit 69 Bewertungen innerhalb von 5 Jahren auf Steuerhinterziehung verklagen.
 
Dazu kann ich nur sagen, was ich immer in solchen Fällen sage: Wenn man im Recht ist, kann die andere Seite auch eine Top-Kanzlei hinter sich haben, es wird ihr nichts bringen, wenn die Beweislage nur halbwegs in Ordnung ist.
Und hier müsste ja die Gegenseite nachweisen, dass du gewerblich handelst. Und das können sie eben wohl nicht, wenn du es wirklich nicht tust.
 
Der Typ ist einfach sauer, weil du das gleiche Produkt zu einem günstigeren Preis anbietest. Inwiefern könnte man denn gegen Jemanden vorgehen, der einmalig 6 neue Spiele auf Ebay verkauft während der Weihnachtszeit?
 
Hätte mir der Mensch eine vernünftige Nachricht geschrieben hätte ich ihm die Sache auch vernünftig erklärt.

Aber auch diese "Ich hab Dich grade angezeigt, bitte stelle Dich, das wird teuer, such Dir schonmal nen Strick" Nummer reagiere ich immer sehr empfindlich.
 
tim_buktu schrieb:
Hätte mir der Mensch eine vernünftige Nachricht geschrieben hätte ich ihm die Sache auch vernünftig erklärt.

Aber auch diese "Ich hab Dich grade angezeigt, bitte stelle Dich, das wird teuer, such Dir schonmal nen Strick" Nummer reagiere ich immer sehr empfindlich.

absolut verständlich.

Der macht überhaupt gar nix, der Penner.
 
Osa-chan schrieb:
Und hier müsste ja die Gegenseite nachweisen, dass du gewerblich handelst. Und das können sie eben wohl nicht, wenn du es wirklich nicht tust.

Müssen sie nicht. Dazu genügt schon der Anscheinsbeweis, außerdem gibt es schon jede Menge Präzedenzurteile, die die Schwelle zum Unternehmertum extrem niedrig ansetzen. Kuck dir doch einfach mal den von Evin verlinkten Artikel an, im Anhang findet sich eine kleine Auswahl an entsprechenden Urteilen.
 
Ich bin immer wieder erstaunt was für Bastarde es auf Ebay gibt. :nein: :wand:

Die Urteile sind zum Teil auch beschämend, z.b. :

auch bei 4 Kindern ist Angebot von gebrauchter Kinderkleidung (80 in einem Monat) gewerblich (LG Berlin vom 05.09.2006, AZ 103 O 75/06)

Da fehlen einem die Worte :fp:

ein Handeln im geschäftlichen Verkehr bei eBay liegt bei 39 Verkäufen innerhalb eines Zeitraums von fünf Monaten vor (Landgericht Berlin, Urteil vom 09.11.2001, Az: 103 U 149/01)

Nach der Auffassung müßte unser Freezi sicherlich auch ein gewerblicher Verkäufer sein. Ich ebenso weil ich schon mal 100 Magic Karten in einem Monat verhökert habe. :vogel:
 
Zerfikka schrieb:
Nach der Auffassung müßte unser Freezi sicherlich auch ein gewerblicher Verkäufer sein. Ich ebenso weil ich schon mal 100 Magic Karten in einem Monat verhökert habe. :vogel:

Lies den verlinkten Artikel einfach.

Da steht u.a. drinnen dass man, wenn man 100 Comichefte aufgrund einer Sammlungsauflösung verkauft, eben nicht als gewerblicher Händler gilt.
 
Was ist dann mit diesem Urteil ?

Powerseller ist Unternehmer, selbst wenn eine eigene Sammlung aufgelöst wird (OLG Frankfurt vom 21.03.2007, AZ 6 W 27/07)

Art Vandelay schrieb:
Zerfikka schrieb:
Nach der Auffassung müßte unser Freezi sicherlich auch ein gewerblicher Verkäufer sein. Ich ebenso weil ich schon mal 100 Magic Karten in einem Monat verhökert habe. :vogel:

Hast du die Einzeln verkauft?

Klar doch, im Paket kriegste nix dafür weil man in der Artikelbezeichnung kaum auf alle interessanten Karten hinweisen kann.
 
Das ist alles so schwammig. Man kann da je nach Gusto und Tagesstimmung sowohl ein Urteil für die eine wie auch die Gegenseite finden. Das eine OLG sagt, dass Sammlung auflösen kein Gewerbe ist, dass andere OLG sagt das es schon bei 40 teils gleichartigen Artikeln Unternehmertun ist.
 
Dann hätte er sich nicht als Powerseller registrieren lassen sollen. Wenn dann auch dazwischen seinen privaten Kram unter dem Label vertickt, ist er selbst Schuld.
 
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