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Ebay - Anwaltdrohung

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Das ging noch fünf Tage, die wäre natürlich nicht für 3 Euro weggegangen

und er hat die Auktion korrigieren wollen, was nicht ging. Und er wollte sie berechtigterweise korrigieren, da er eine wichtige Eigenschaft der Ware falsch beschrieben hat.

keine Ahnung warum du hier so zwanghaft dagegen ankämpfst
Wo kämpf ich denn? :lol: ich versuche zu erklären wieso der andere einfach einen Grund haben kann auf sein Angebot zu bestehen, es besteht die Möglichkeit dass dre den bietenden per abbrechen zum käufer gemacht hat, dann ist das einfach pech und rein seine schuld, dann muss ich den bietenden nicht zum arschloch machen denn dieser ist im recht. Das ist nun mal ein Kaufvertrag der dann zustande gekommen ist und der andere hat dann nun mal recht, wieso kämpft ihr verzweifelt gegen recht und dann für Unrecht wenn es so wäre? Nur dre weiß was er angeklickt hat, nicht ich und nicht ihr da er darauf hier nicht eingegangen ist, und ich sag nur, es wird doch einen Grund haben wieso der andere seine Adresse bekommen hat, imo kann ich nur aus den Tatsachen schließen dass er versehentlich den bietenden zum käufer gemacht hat. Mehr info liegt einfach nicht vor.
 
Ich kenn mich ja im deutschen Privatrecht nicht so aus, aber selbst wenn er durch einen "versehentlichen" Klick den Bieter zum Käufer gemacht hätte, dann kann ich mir ziemlich gut vorstellen, dass es bei dre schon am entsprechenden Vertagsschlusswillen gefehlt hat und somit dadurch kein Kaufvertrag zustanden gekommen ist.
 
ja, wenn es so wäre

aber das sieht hier halt niemand nach den aktuellen Schilderungen so
ein Irrtum, ein Abbruch
keine erfolgreiche Auktion, kein Kaufvertrag

und klar kann man das alles als "vielleicht so, vielleicht so" diskutieren, aber irgendwie fand ich deinen Ton "uns" (wer auch immer das genau ist) erst mal als Hetzer, egoistische Nazikapitalisten hinzustellen etwas seltsam :P
 
Außerdem ist beim Käufer kein Schaden entstanden, der gebotene Betrag steht in keinem Verhältnis zum Warenwert, es gelten die AGB von Ebay (in denen die Funktion, sicherlich verankert ist, da sie existiert). Die Klage hakt an SO vielen Stellen.

Ich wette mit euch, dass das irgendein Idiot mit zu viel Zeit ist, der gar nicht weiß, wie Anwahlt geschrieben wird.

Einfach ignorieren oder auslachen.
 
ja, wenn es so wäre

aber das sieht hier halt niemand nach den aktuellen Schilderungen so
ein Irrtum, ein Abbruch
keine erfolgreiche Auktion, kein Kaufvertrag
Wenn er einen Kaufvertrag abgeschlossen hat dann besteht erstmal ein Vertrag und der andere hat ein Anrecht darauf dass dieser erfüllt wird, so einfach ist das erst mal. Und nach allen vorhandenen Infos ist dies auch so. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht was so schlimm ist eine Vita für 1€ zu ersteigern, das ist doch sinn und zweck von ebay. :ugly: deswegen fängt man doch auch bei 1€ an, wenn er das nicht in kauf nimmt kann er doch auch höher ansetzten oder?

Ihr geht ja davon aus dass er keinen Vertrag hat, frag mich dann nur wieso er die Daten von ebay bekommen hat, anhand der Fakten spricht alles für einen Kaufvertrag, dre könnte ja mal die mail von ebay posten nach dem Abbruch und die Namen schwärzen. Nür das bringt licht ins dunkel.
 
Ist Pil wieder im "Ich schwimme gegen den Strom Rage Modus" ? :ugly:

Sollte er versehentlich den Höchstbietenden beim Abbruch zum Käufer gemacht haben, liegt der Fall anders. Dann muss er dafür auch haften.

Hat er aber die Gebote alle streichen lassen, weil ein Fehler im Angebot vorhanden war, und niemanden zum Käufer erklärt, ist er definitiv im Recht, und dann hat auch NIEMAND seine Adressdaten herauszugeben. Das hat auch überhaupt nichts damit zu tun dass man im Web 2.0 Zeitalter nicht mehr annonym im Internet ist, meldet man sich bei ebay, Otto, Amazon und weiss der Geier wo an, gibt es Vertragsklauseln, und die besagen dass sie die Daten nicht herausgeben dürfen. Wo kämen wir denn dahin, wenn jeder Idiot bei ebay an meine privaten Daten kommen kann?

Der Bieter will hier einfach ein krummes Ding abziehen, mehr nicht. Eine Vita für 3€, ist klar. :vogel:

Versuch doch mal von Amazon eine Vita für 9,99€ zu bekommen wenn sie mit dem Preis fehlerhaft gelistet ist und du erfolgreich bestellen konntest. Keine Chance!

Ich frage mich wie Scheiße kann ein Mensch sein, um bei einem Abbruch einer Aktion einen völlig unrealistischen Preis zu seinem Recht zugesprochen bekommen will, obwohl er gar kein rechtsgültiger Käufer ist. Ein Gebot ist kein Kauf, sondern nur ein Angebot. Und als ebay VK hat nun mal jeder das Recht, seine Auktion vorzeitig zu beenden. Entweder weil das Angebot fehlerhaft war, der Artikel Schaden genommen hat, oder der Artikel nicht mehr zum Verkauf bereitsteht.

Das ist Fakt.
 
wo liest du das raus? dre hat sich dazu nicht explizit geäußert, aber ich gehe davon aus, dass er wohl den abbruch OHNE verkauf an den aktuell höchstbietenden ausgewählt hat. dafür bietet ebay die funktion bei hoher restzeit ja.
Ebay gibt keine Informationen über einen bietenden heraus, sehr wohl aber die Daten des Käufers. Den einzigen Fakt den man hier hat ist dass der andere darauf besteht die wäre zu bekommen und seine ganzen Daten hat. Anhand dieser Fakten spricht alles dafür dass er wirklich als käufer festgestellt würde, wer weiß was der angekreuzt hat, er hat auch vorschnell die Aktion abgebrochen ohne sich über rechtliche dinge gedanken zu machen was dann passiert, ich muss jetzt annehmen dass er sich auch keine gedanken gemacht hat beim abbrechen und was das bedeutet, eventuell wollte er ganz schnell die Sache korrigieren und hat vorschnell reagiert ohne zu schauen.

Natürlich kann auch eure Theorie stimmen, ebay gibt jedem die Anschrift und den Namen an jeden heraus, man muss nur fragen.
 
Ist Pil wieder im "Ich schwimme gegen den Strom Rage Modus" ? :ugly:

Ja, mal wieder :D


Sollte er versehentlich den Höchstbietenden beim Abbruch zum Käufer gemacht haben, liegt der Fall anders. Dann muss er dafür auch haften.

Ne, selbst dann (also mit gültigem Kauf, den ich nicht sehe), ist das jawohl ein Irrtum gewesen, siehe Osa.
Da dann in der Praxis wirklich rauszukommen, ist natürlich nochmal was anderes. Aber ich gehe natürlich von einem Klick bei "Abbruch ohne Käufer" aus.


Hat er aber die Gebote alle streichen lassen, weil ein Fehler im Angebot vorhanden war, und niemanden zum Käufer erklärt, ist er definitiv im Recht, und dann hat auch NIEMAND seine Adressdaten herauszugeben. Das hat auch überhaupt nichts damit zu tun dass man im Web 2.0 Zeitalter nicht mehr annonym im Internet ist,

Doch, doch, das ist schon richtig so und hat man zu akzeptieren, wenn man markengeschützte Ware verkauft, sagt pil, der Rächer der Enterbten :D ;)
 
Ist Pil wieder im "Ich schwimme gegen den Strom Rage Modus" ? :ugly:

Sollte er versehentlich den Höchstbietenden beim Abbruch zum Käufer gemacht haben, liegt der Fall anders. Dann muss er dafür auch haften.

Hat er aber die Gebote alle streichen lassen, weil ein Fehler im Angebot vorhanden war, und niemanden zum Käufer erklärt, ist er definitiv im Recht, und dann hat auch NIEMAND seine Adressdaten herauszugeben. Das hat auch überhaupt nichts damit zu tun dass man im Web 2.0 Zeitalter nicht mehr annonym im Internet ist, meldet man sich bei ebay, Otto, Amazon und weiss der Geier wo an, gibt es Vertragsklauseln, und die besagen dass sie die Daten nicht herausgeben dürfen. Wo kämen wir denn dahin, wenn jeder Idiot bei ebay an meine privaten Daten kommen kann?

Der Bieter will hier einfach ein krummes Ding abziehen, mehr nicht. Eine Vita für 3€, ist klar. :vogel:

Versuch doch mal von Amazon eine Vita für 9,99€ zu bekommen wenn sie mit dem Preis fehlerhaft gelistet ist und du erfolgreich bestellen konntest. Keine Chance!

Ich frage mich wie Scheiße kann ein Mensch sein, um bei einem Abbruch einer Aktion einen völlig unrealistischen Preis zu seinem Recht zugesprochen bekommen will, obwohl er gar kein rechtsgültiger Käufer ist. Ein Gebot ist kein Kauf, sondern nur ein Angebot. Und als ebay VK hat nun mal jeder das Recht, seine Auktion vorzeitig zu beenden. Entweder weil das Angebot fehlerhaft war, der Artikel Schaden genommen hat, oder der Artikel nicht mehr zum Verkauf bereitsteht.

Das ist Fakt.
Sorry freezi aber das ist eine Auktion und kein handel für den ganz andere Gesetze gelten, natürlich kannst du eine Vita für 3€ ersteigern, aber auch für 500€. Für den einzelhandel gelten hier ganz andere Gesetze als für dich bei einer Auktion. Du kannst im handel übrigens auch einen tv für 10€ kaufen und nach Hause nehmen, das will ich mal sehen dass man hier nachträglich dir das gerät wegnehmen kann nachdem an der Kasse der Kaufvertrag zustande kam. Du verwechselst das mit Preisschildern.

Wenn er keinen Vertrag abgeschlossen hat ist eh alles im reinen, aber das könnt ihr doch überhaupt nicht wissen, stellt aber den anderen sofort an den Pranger, das muss doch nicht sein.

Und ich besteh auf die Vita. :D
 
Ebay gibt keine Informationen über einen bietenden heraus, sehr wohl aber die Daten des Käufers. Den einzigen Fakt den man hier hat ist dass der andere darauf besteht die wäre zu bekommen und seine ganzen Daten hat. Anhand dieser Fakten spricht alles dafür dass er wirklich als käufer festgestellt würde, wer weiß was der angekreuzt hat, er hat auch vorschnell die Aktion abgebrochen ohne sich über rechtliche dinge gedanken zu machen was dann passiert, ich muss jetzt annehmen dass er sich auch keine gedanken gemacht hat beim abbrechen und was das bedeutet, eventuell wollte er ganz schnell die Sache korrigieren und hat vorschnell reagiert ohne zu schauen.

Natürlich kann auch eure Theorie stimmen, ebay gibt jedem die Anschrift und den Namen an jeden heraus, man muss nur fragen.

Ab heute nenne ich dich Konjuktiv-Pil. :D

Hätte wäre wenn. Ich denke mal, WÄRE ein Kaufvertrag zustande gekommen, hätte dre die Frage gar nicht gestellt. Dann hätten beide Seiten nämlich die Mail bekommen, wo der Kaufvertrag aufgelistet ist. Da sich dre aber die Frage stellt, wie der Kerl an seine Adressdaten kam, kann das kein realistisches Szenario sein. Außerdem hätte dre dann auch die Daten vom Käufer, und die scheint er ja nicht zu haben.

Wenn dre die Auktion laufen lässt und das Endgebot bei 3€ liegt, dann ist ein Vertrag zustande gekommen. SO ABER NICHT!!!
 
Außerdem ist beim Käufer kein Schaden entstanden, der gebotene Betrag steht in keinem Verhältnis zum Warenwert, es gelten die AGB von Ebay (in denen die Funktion, sicherlich verankert ist, da sie existiert). Die Klage hakt an SO vielen Stellen.

Ich wette mit euch, dass das irgendein Idiot mit zu viel Zeit ist, der gar nicht weiß, wie Anwahlt geschrieben wird.

Einfach ignorieren oder auslachen.

Das ist einfach ein Arschloch das sich denkt "Einfach mal probieren" und mehr nicht. Denke da gibt es welche die da Panik bekommen.

Mich würde es sehr wundern, wenn da wirklich etwas kommt
Zumal die Kosten für den Anwalt wohl erstmal größer sind und es nicht so glasklar ist, ob er damit durchkommt
 
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