Ist Pil wieder im "Ich schwimme gegen den Strom Rage Modus" ?
Sollte er versehentlich den Höchstbietenden beim Abbruch zum Käufer gemacht haben, liegt der Fall anders. Dann muss er dafür auch haften.
Hat er aber die Gebote alle streichen lassen, weil ein Fehler im Angebot vorhanden war, und niemanden zum Käufer erklärt, ist er definitiv im Recht, und dann hat auch NIEMAND seine Adressdaten herauszugeben. Das hat auch überhaupt nichts damit zu tun dass man im Web 2.0 Zeitalter nicht mehr annonym im Internet ist, meldet man sich bei ebay, Otto, Amazon und weiss der Geier wo an, gibt es Vertragsklauseln, und die besagen dass sie die Daten nicht herausgeben dürfen. Wo kämen wir denn dahin, wenn jeder Idiot bei ebay an meine privaten Daten kommen kann?
Der Bieter will hier einfach ein krummes Ding abziehen, mehr nicht. Eine Vita für 3€, ist klar.
Versuch doch mal von Amazon eine Vita für 9,99€ zu bekommen wenn sie mit dem Preis fehlerhaft gelistet ist und du erfolgreich bestellen konntest. Keine Chance!
Ich frage mich wie Scheiße kann ein Mensch sein, um bei einem Abbruch einer Aktion einen völlig unrealistischen Preis zu seinem Recht zugesprochen bekommen will, obwohl er gar kein rechtsgültiger Käufer ist. Ein Gebot ist kein Kauf, sondern nur ein Angebot. Und als ebay VK hat nun mal jeder das Recht, seine Auktion vorzeitig zu beenden. Entweder weil das Angebot fehlerhaft war, der Artikel Schaden genommen hat, oder
der Artikel nicht mehr zum Verkauf bereitsteht.
Das ist Fakt.