Wie wäre es denn, wenn der Schüler volljährig wäre? Dann handelt es sich ja (wenn beidseitig gewünscht) nicht um Missbrauch. Aber erlaubt darf das doch seitens der Schule auch nicht sein, oder? Wegen Bevorzugung und so
Auch das ist verboten.
Auch bei erwachsenen Schülern gelten sexuelle Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern grundsätzlich als Dienstvergehen des Lehrers4, so das OVG Koblenz: „Mag auch mit zunehmenden Alter die Fähigkeit zur Selbstbestimmung wachsen, wirkt doch der Anspruch der Eltern darauf, dass sich die sexuelle Entwicklung ihrer Kinder… unabhängig von Abhängigkeitsverhältnissen vollzieht… über die Volljährigkeitsgrenze hinaus fort.“
@M4rius93
Die hübsche 23jährige Lehrerin darf aber nicht mit ihrem Schutzbefohlenen Sex haben. Daher kann es nicht einvernehmlich sein.
Im Sommer gabs Unterricht im Minirock - zum Palme wedeln 

