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Wie manche hier immer wieder versuchen einen Eindruck zu vermitteln diverse Politiker hätten anno dazumal Vergewaltigung in der Ehe allgemein nicht als strafbar gesehen..... da frage ich mich manchmal ob die es selber nicht besser wissen und falsche Schlüsse von irgendwelchen halbseidenen Internetseiten ziehen (da damals zu jung um es selbst mitzubekommen) oder ob es schon absichtliche Desinformation ist.
Ist halt einfacher, wenn es um jemanden geht, den man (politisch) eh nicht ausstehen kann. Aber man macht es sich damit zu einfach, imho. Und ich kein Freund von deren politischen Positionen (bevor hier wieder ein Lesefauler um die Ecke kommt).
Ist halt einfacher, wenn es um jemanden geht, den man (politisch) eh nicht ausstehen kann. Aber man macht es sich damit zu einfach, imho. Und ich kein Freund von deren politischen Positionen (bevor hier wieder ein Lesefauler um die Ecke kommt).
Doch der Koalitionsentwurf enthält eine Widerrufsklausel: Die Ehefrau kann den Strafantrag zurücknehmen.
Das macht sie für den gewalttätigen Mann erpreßbar. Ob sie zur Rücknahme gepreßt wurde, sollen Staatsanwalt und Richter im persönlichen Gespräch klären. Bei besonders demütigenden, brutalen Mißhandlungen besteht auf jeden Fall ein öffentliches Interesse an weiterer Strafverfolgung.
Hoffen wir also auf sensible Juristen, und nehmen wir den Systembruch hin. Denn auf ein besseres Gesetz zu spekulieren hieße auf den Sankt-Nimmerleins-Tag warten.
Die Problematik der Klausel ist mir durchaus bewußt, ist hier aber nicht das Thema. Das ist immer noch die problematische Verkürzung auf das "der war für die Straffreiheit für die Vergewaltigung in der Ehe", die hier ständig wiederholt wird.
Das neue Gesetz scheiterte gestern im Bundestag. 327 Abgeordnete aus CDU/CSU und FDP lehnten es ab. Es fehlte die von der Regierung vorgeschlagene " Widerspruchsklausel". Diese Klausel, die der Frau die Möglichkeit gibt, ihre Anzeige gegen den eigenen Ehemann wieder zurückzuziehen, war von der Opposition im Juni im Bundesrat gekippt worden. In einer emotionsgeladenen Debatte begründeten die Abgeordneten von Koalition und Opposition ihre Standpunkte. Edith Niehuis (SPD, 44) und Vorsitzende des Familienausschusses: "Die Widerrufsklausel bringt das Opfer in eine sehr schwierige Situation, in der es dem Druck des gewalttätigen Ehemanns ausgesetzt ist." Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Horst Eylmann (CDU), verteidigte diese Einschränkung: "Man darf das Gesetz nicht wegen einer Bestimmung aufs Spiel setzen, die in der Praxis eine völlig untergeordnete Rolle spielt-" Ulla Schmidt (SPD) hielt der Koalition vor: " Der Täter erhält von ihnen eine fragwürdige Chance der Amnestie. Heute haben die Frauen aus der Regierungskoalition wieder einmal mehr die Interessen der Männer geschützt und die der Frauen verraten."
Sagt ja keiner und ich stimme dir ja auch zuIst halt einfacher, wenn es um jemanden geht, den man (politisch) eh nicht ausstehen kann. Aber man macht es sich damit zu einfach, imho. Und ich kein Freund von deren politischen Positionen (bevor hier wieder ein Lesefauler um die Ecke kommt).
Wer sagt den, dass mit der Verkürzung nicht exakt diese Klausel gemeint ist?
Wie manche hier immer wieder versuchen einen Eindruck zu vermitteln diverse Politiker hätten anno dazumal Vergewaltigung in der Ehe allgemein nicht als strafbar gesehen..... da frage ich mich manchmal ob die es selber nicht besser wissen und falsche Schlüsse von irgendwelchen halbseidenen Internetseiten ziehen (da damals zu jung um es selbst mitzubekommen) oder ob es schon absichtliche Desinformation ist.
Die Frage die in dem Video 1983 gestellt wird und unter schallendem Gelächter mit einem klaren "Nein" beantwortet wird, ist so eindeutig und klar formuliert - da gibts auch nichts dran zu rütteln, wenn man sich noch seitenweise fadenscheinige "Begründungen" anhören würde. Aber die Manuskripte sind ja öffentlich.
Wie das genau 1997 in den Köpfen mancher stimmberechtigter Männer aussah, kann ich nicht sagen. Aber ich erinnere mich noch an viele, viele Kommentare bei Facebook & Co als den Leuten langsam dämmerte, dass das verschärfte Sexualstrafrecht nicht nur für Kölner Migranten gilt, sondern notfalls auch für sie selbst, wenn sie betüdelt in die Disco gehen. Da haben sich schon vorweg soviele Leute sonderbarerweise mit einem Bein im Knast gesehen, dass man sich wirklich verstört fragt, was sie unter feiern eigentlich genau verstehen. Und da gings noch bei Weitem nicht um sowas wie Ehe oder gar bloß Beziehung.
Von daher wüsste ich auch nicht, was die Erbsenzählerei oder Rumfeilerei an der klipp und klaren Aussage 1983, 1995 oder 1997 und anderswann überhaupt notwendig gemacht hat - außer man will es halt bewusst verwässern.
Aber ich will auch nicht nur die Männer anschwärzen, also keine Sorge. Es gibt ja auch gewalttätige Frauen in Beziehungen und auch Frauen im Parlament, die damals dagegen gestimmt haben.
denn auch in ihrer Verkürzung waren sie einfach True
Bei dem Ausschnitt von 83 muss ich mich echt für uns Männer schämen, unglaublich wie viele chauvinistische Arschlöcher da im Bundestag saßen.
Nein, eben nicht! Das ist doch das Problem! Es ging nur um die Widerufsklausel. MIT der Klausel war der Entwurf von der CDU/CSU/FDP ja schon durch den Bundestag gegangen, damit auch die Strafbarkeit. Es ging nur um die Klausel. Ist für Einige vielleicht nur ein Detail, aber wenn wir auf die Details verzichten, können wir das hier gleich lassen.
Dieser kurze Clip wird aktuell vor allem genutzt um es irgendwie Friedrich Merz anzubinden. Auch du gehst in diese Richtung und erwähnst ihn. Dabei war Merz 1983 noch gar nicht im Bundestag.... trotzdem wird hier mehr oder minder offensichtlich versucht es mit ihm in Verbindung zu bringen. Aber was sollen schon diese "Erbsenzählereien".... was nicht passt wird halt passend gemacht.
PS:
was das verschärfte Sexualstrafrecht von vor ein paar Jahren und Facebook damit zu tun hat bleibt mir nebenbei schleierhaft
Wir halten fest:
Bis 1997: Vergewaltigungen in der Ehe, voll okay!
Dann:
SPD/Grüne: Nicht okay!
CDU: Aber Stellenwert der Ehe!
CDU: Aber könnten Frauen nutzen um Abtreibungen zu erzwingen!
CDU: Aber wenigstens laufende Verhandlungen sollten nach altem Gesetz bewertet werden!
CDU: Aber wir brauchen eine Widerspruchsklausel!
Aber das soll jeder für sich bewerten. Bestimmt wollte die CDU (und FDP) hier nur das Beste für die Frauen.
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