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Die von ihm gestarteten Proteste aber sind hochpolitisch: „Grüne weg!“, „Grüne raus!“ und "Lügenpack“, haben sie zuletzt immer wieder auf den Demos in der Stadt gerufen, in der mit Fritz Kuhn ein Grünen-Oberbürgermeister regiert. In Stuttgart ist zudem nicht nur die Massenbewegung gegen das Bahnprojekt S21 noch in lebendiger Erinnerung. In keiner deutschen Stadt sind auch so viele Menschen von Fahrverboten betroffen. Ab dem 1. April werden 80 000 von ihnen mit ihren alten Dieseln nicht mehr ins Stadtgebiet fahren können.
Die Proteste in Stuttgart sollen nur der Anfang sein
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Nach einer von den Fernsehsendern RTL und n-tv veröffentlichten Forsa-Umfrage würden die Sozialdemokraten derzeit nur noch sechs Prozent der Stimmen erhalten und müssten ein Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde in Bayern fürchten
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Dann kam trump „hold my beer“
Puh, da bin ich mir nicht so sicher. Er ist nur mehr Staatsmann und verhält sich in der Öffentlichkeit entsprechend.Putin ist von den beiden ja auch der Vernünftigere.
Es geht aber nicht um Parteienproporz, gerade das will man damit ja verhindern. Sondern um die Repräsentanz bzw. Abbildung der gesellschaftlichen Verhältnisse.
Parlamente sollen aber nicht die einzelnen Parteien abbilden, sondern die Gesellschaft.
"Die Abgeordneten [...] sind Vertreter des ganzen Volkes." Art. 38 (1) GG
Zum einen wird teilweise vorgebracht, der geringe Anteil von Frauen in deutschen Parlamenten sei ein Verfassungsbruch und ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip bzw. den Grundsatz der repräsentativen Demokratie. Dieser besage – kurzgefasst – auch, dass Frauen und Männer in den Parlamenten paritätisch vertreten sein müssten, denn ohne diesen Gleichlauf sei die Besetzung des Bundestages nicht repräsentativ.
Diese Sichtweise ist aber mit der dem Grundgesetz zugrunde gelegten Bedeutung von Repräsentation unvereinbar. Repräsentation bedeutet danach Handeln für das Volk und Verantwortlichkeit gegenüber dem Volk, nicht allerdings, dass zwischen Parlament und Volk eine Identität oder eine Abbildungsgleichheit besteht.
Außerdem muss beachtet werden, dass durch Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG – ein weites Verständnis vorausgesetzt – nicht die Gleichheit im Ergebnis sicherstellen soll, sondern die Gleichheit der Chancen, womit die Paritätserwägungen schon unter diesem Gesichtspunkt nicht unter den Gewährleistungsbereich fallen.
Und nein, ein Eingriff ins Wahlsystem ist ganz normal und kein so großes Ding, wie du es darstellst. Das wird ständig gemacht und verändert.
Der Frauenanteil im Landtag Brandenburg lag – auch ganz ohne Quoten – in der vorletzten Legislaturperiode bei 44,3 Prozent (!). Die Intensität, mit der diese nur noch geringen Unterschiede zwischen den Geschlechtern durch die Einfügung der gesetzlichen Quote ausgeglichen werden sollen, steht in keinem Verhältnis zur Zweckerreichung. Die Regelungen zur Quotierung sind damit klar verfassungswidrig.
Die Angehörigen des dritten Geschlechts können auf beiden Listen antreten und haben damit die doppelte Anzahl an "tauglichen" Listenplätzen. Diese Ausnahme für Angehörige des Dritten Geschlechts bedeutet eine verfassungswidrige Verletzung der Wahlrechtsgleichheit. Für die Ungleichbehandlung der Angehörigen der "klassischen" Geschlechter auf der einen und denen des dritten Geschlechts auf der anderen Seite besteht kein verfassungsrechtlich zwingender Grund
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