Worte fallen viele (siehe "Auslegungssache", weiter oben), macht es trotzdem nicht richtig. Und ja, da stimme ich zu, ich mag solche Aktionen nicht, egal von welcher Seite.
Das ist imho eine sinnvolle Diskussion mal abseits des ursprünglichen Themas.
Der Begriff "Selbstjustiz" hier kommt nicht von mir und ich selber denke das er nicht zutrifft. Aber wenn ich kurz googele finde ich folgende Seiten und komme ins grübeln:
1)
https://www.waz.de/region/rhein-und-ruhr/nrw-polizei-warnt-vor-selbstjustiz-id211258085.html
Zitate:
„Privatpersonen dürfen keine privaten Fahndungsaufrufe starten“. Wer so zu einer Art Selbstjustiz greife, mache sich selbst strafbar, hat der Kölner Netz-Experte und Anwalt Christian Solmecke schon mehrfach betont – auch, weil das Recht auf das eigene Bild verletzt werden könne...."
und:
"Der GdP-Vorsitzende Arnold Plickert hat in seinem Berufsleben selbst eine Hundertschaft geleitet. Er weiß, wie schwer Beweisführungen sein können. „Die öffentliche Fahndung ist ein hoch sensibler Bereich“, sagt er. „Da muss man auf eine feste Daten- und Faktenlage zurückgreifen. Es kommt nicht von ungefähr, dass wir uns bei einer Öffentlichkeitsfahndung die Genehmigung des Richters holen müssen“. Bürger stellten solche Bilder viel zu schnell ins Netz, glaubt Plickert. Vermeintlich Beschuldigte würden dann angegriffen, gejagt, auch verletzt. „Es gibt eine Art Selbstjustiz. Dabei stellen wir oft fest, dass Angaben nicht der Wahrheit entsprechen“."
Gut. Beides ist nur so "Art Selbstjustiz". Aber wenn das schon ein GdP Vorsitzender und ein Netzexperte/Anwalt so nennt denke ich kann man es User
@Hollyone nachsehen das er es auch so nannte.
2)Eine Anwaltskanzlei für Medienrechte:
https://www.wbs-law.de/personlichkeitsrecht/private-fahndung-nach-g20-taetern-ist-das-erlaubt-74261/
Zitat:
"...ist die Selbstjustiz durch eine Veröffentlichung der Fotos als besonders kritisch zu werten. Zwar hat die Öffentlichkeit ein Interesse daran, die Informationen über die Straftaten und Ereignisse zu erhalten. Die Bilder der Beteiligten hingegen haben – wie bereits erwähnt – wenig informierenden Charakter als vielmehr den der Selbstjustiz unter Umgehung der Grenzen, die ein Rechtsstaat den ermittelnden Strafverfolgungsbehörden auferlegt. ..."
Hier wird es interessant. Wie kommt eine Anwaltskanzlei für Medienrechte dazu es als Selbstjustiz zu bezeichnen ? Liegen die hier deiner Ansicht nach total falsch ? Und wenn ja - wieso und müssten die es nicht besser wissen als User hier ?