papaalexx
Fan vom Grinch
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Ich bin nicht up2date![]()
Nach 2 Jahren abserviert aus dem Nichts (für mich) per whatsapp und jetzt fehlen mir zwei Tassen.
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Ich bin nicht up2date![]()
Entschuldige falls ich sowas schreibe, aber GENAU das hat meine ex auch gemacht.per whatsapp
Krankenschein ab dem ersten Krankheitstag bedeutet aber normalerweise nur dass bereits ab dem ersten Tag eine Bestätigung erbracht werden muss, welche jedoch nachgereicht werden kann.
Wenn ich mit 39° Fieber im Bett liege und kein Arzt für einen Hausbesuch Zeit hat ist es unzumutbar, dass ich in dem Zustand zum Arzt torkel und vielleicht noch eine Stunde im Wartezimmer vor mich hin sieche.
Du kannst an dem Tag einfach den Arzt anrufen. Dann kriegst du auch die Krankschreibung "rückwirkend", wenn du tags darauf hingehst.
)Ich kenn mich eig. ganz gut mit Arbeitsrecht aus. So weit ich das in Erinnerung habe, muss man „unverzüglich“ dem AG mitteilen dass man krank ist. Die Krankmeldung muss laut Gesetz erst am 4. Tag beim AG ankommen. Die kann auch per Fax oder Mail geschickt werden. Allerdings kann gesondert im Vertrag stehen, dass schon am 1. Tag die Krankmeldung beim AG da sein muss. Das muss aber wie gesagt extra vermerkt sein.Hat zwar nix mehr mit dem eigentlichen Ärgernis der Straßensperrung zu tun, aber egal...
Meine Behörde hat eine eigene Krankenkasse (ja, ist tatsächlich so)
Das heißt, es gelten auch eigene Bestimmungen. Und bis vor ein paar Jahren musste man sich tatsächlich am ersten Tag der Erkrankung einem Arzt vorstellen. Hat man eine rückwirkende Krankschreibung eingereicht, konnte man zwar nicht belangt werden wegen "unentschuldigten Fernbleibens", theoretisch aber wegen einem Verstoß gegen dienstliche Weisungen (Disziplinarrecht usw.). Keine Ahnung, ob es tatsächlich einen Disziplinarvorgesetzten gegeben hätte, der soetwas verfolgt hätte, aber wir wurden zumindest gegen Unterschrift über diese Regelung belehrt.
Mittlerweile gibt es aber auch bei uns eine Regelung mit Karenztagen.
Wenn jemand wirklich so krank ist nicht zum Arzt kann und der AG wirklich verlangt dass man am 1. Tag die KM bringt, muss man einen Arzt kommen lassen. Ansonsten kann man auch bis zum 4. Tag warten, wo der Arzt einen dann rückwirkend krankschreibt.
Afaik kannst du drei Tage zu Hause bleiben, bis du eine Krankmeldung brauchst?!Ich kenn mich eig. ganz gut mit Arbeitsrecht aus. So weit ich das in Erinnerung habe, muss man „unverzüglich“ dem AG mitteilen dass man krank ist. Die Krankmeldung muss laut Gesetz erst am 4. Tag beim AG ankommen. Die kann auch per Fax oder Mail geschickt werden. Allerdings kann gesondert im Vertrag stehen, dass schon am 1. Tag die Krankmeldung beim AG da sein muss. Das muss aber wie gesagt extra vermerkt sein.
Wenn jemand wirklich so krank ist nicht zum Arzt kann und der AG wirklich verlangt dass man am 1. Tag die KM bringt, muss man einen Arzt kommen lassen. Ansonsten kann man auch bis zum 4. Tag warten, wo der Arzt einen dann rückwirkend krankschreibt.
Das tut mir sehr leid!Nach 2 Jahren abserviert aus dem Nichts (für mich) per whatsapp und jetzt fehlen mir zwei Tassen.
Wenn im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag was anderes steht, dann nicht. Der AG kann eine Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen.Afaik kannst du drei Tage zu Hause bleiben, bis du eine Krankmeldung brauchst?!
Steht der Av über den Gesetz? Das wurde doch eingeführt, damit man eben nicht sofort zum Arzt rennt.Wenn im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag was anderes steht, dann nicht. Der AG kann eine Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen.
Und in fast jedem AV/TV steht das drin. Ist imo ja auch verständlich. Das würde ja ohne Ende ausgenutzt werden.
ja, ist bei uns auch so. 3 Tage gehen ohne AU.Afaik kannst du drei Tage zu Hause bleiben, bis du eine Krankmeldung brauchst?!
Das tut mir sehr leid!
((
Jammern hilft leider nix.
Aber krass wie sich Menschen verändern können
Ist das so?Wenn im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag was anderes steht, dann nicht. Der AG kann eine Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen.
Und in fast jedem AV/TV steht das drin. Ist imo ja auch verständlich. Das würde ja ohne Ende ausgenutzt werden.
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