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Gast
Und mir fällt in letzter Zeit häufiger auf, dass immer wieder Artikel mit provozierenden Onelinern gepostet werden.
Selbst wenn die Aussage argumentativ zerpflückt wird, Nachfragen gestellt werden, es wird nicht mehr drauf eingegangen.
Was soll das also? Einfach nur wieder des Provozierens willen? Eine wirkliche Anregung zur Diskussion sehe ich da leider überhaupt nicht, sondern einfach nur Provokation und die Darstellung seines kruden Weltbilds.
Aber wieder etwas, was mir sauer aufstößt. Da gibt es eine humanitäre Katastrophe, direkt an unseren Grenzen. Und selbst Jahre später werden noch haarkleine Lücken im Gesetz gesucht, welches dem Vorgehen die Legitimation abspricht.
Wenn einem deutsches Recht so wichtig ist, dann könnte man sich ja auch auf die Rechtsbrüche konzentrieren, die Geflüchteten widerfährt. Aber hey, es geht ja nur darum, sie loszuwerden bzw. sie gar nicht hier zu haben. Klingt halt nur nicht so dumpf rassistisch, wenn man sich eine Gesetzeslücke zurechtbiegt.
Selbst wenn die Aussage argumentativ zerpflückt wird, Nachfragen gestellt werden, es wird nicht mehr drauf eingegangen.
Was soll das also? Einfach nur wieder des Provozierens willen? Eine wirkliche Anregung zur Diskussion sehe ich da leider überhaupt nicht, sondern einfach nur Provokation und die Darstellung seines kruden Weltbilds.
Ja gut, was soll man dazu sagen. Ich hab mich mit der Thematik schon etwas auseinandergesetzt. Ums kurz zu machen: Alles legal.Selbst in diesem Artikel steht folgendes:
Es gibt also unterschiedliche Rechtauffassungen zum Thema. Und anscheinend darf man hier im Forum straflos beleidigt werden, wenn man der Rechtsauffassung der Polizeiabteilung des BMI folgt. So lange es hierzu keine richterliche Entscheidung gibt (die man dann aber auch noch kritisieren könnte wenn sie inhaltlich nicht überzeugend ist. Richter machen auch Fehler) sehe ich nicht wieso es nicht legitim sein sollte, sich der einen oder der anderen Meinung anzuschließen.
Mag sein dass EU-Recht in der Regel vorgeht. Dazu muss man aber auch beachten, dass diese Regelungen mit Hinblick auf tatsächlich wirksam gesicherte Außengrenzen getroffen wurden. Es ist daher nicht eindeutig ob sie bei einem Ausnahmefall zwingend zur Anwendung kommen. Zudem ist auch zu beachten, dass diese Regelungen von einer Vielzahl anderer EU-Staaten nicht berücksichtigt werden oder eben so ausgelegt werden, dass Zurückweisungen möglich sind.
Selbst wenn die EU Regelungen so ausgelegt werden müssen, dass in jedem Fall die Einreise zu gestatten ist, so stellt sich die Frage, ob die Bundesrepublik eine so weitreichende Befugnis auf die EU übertragen durfte. Immerhin können sich massive Gefährdungslagen innerhalb des Landes ergeben, sollte der Außengrenzschutz z.B. gar nicht mehr funktionieren. Das Bundesverfassungsgericht hat hier bereits einen ultra-vires Mechanismus in einem ihrer Urteile angedeutet. Der besagt: Das EU Recht kommt zugunsten von nationalen Recht nicht zur Anwendung, wenn die Kompetenz zum Erlass der Rechtsnorm von Anfang an nicht auf die EU übertragen werden durfte.
Zum nationalen Recht gibt es die Ansicht, dass ein Gesetz nötig gewesen wäre um die pauschale und massenhafte Einreisegestattung, so wie sie geschehen ist, zu erlauben und dass damit das Parlament hätte entscheiden müssen und nicht die Bundesregierung im Alleingang (Stichwort "Wesentlichkeitstheorie").
Zum nachlesen z.B. hier: https://www.bundestag.de/blob/514854/0bdb98e0e61680672e965faad3498e93/wd-3-109-17-pdf-data.pdf
Seite 11 und Fußnote 25.
Aber wieder etwas, was mir sauer aufstößt. Da gibt es eine humanitäre Katastrophe, direkt an unseren Grenzen. Und selbst Jahre später werden noch haarkleine Lücken im Gesetz gesucht, welches dem Vorgehen die Legitimation abspricht.
Wenn einem deutsches Recht so wichtig ist, dann könnte man sich ja auch auf die Rechtsbrüche konzentrieren, die Geflüchteten widerfährt. Aber hey, es geht ja nur darum, sie loszuwerden bzw. sie gar nicht hier zu haben. Klingt halt nur nicht so dumpf rassistisch, wenn man sich eine Gesetzeslücke zurechtbiegt.