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Der Boulevardpresse Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Und deswegen kann man doch über persönliche Meinungen diskutieren, sie kritisieren. Damit muss man auch rechnen, wenn man seine persönliche Meinung preisgibt.

Ansonsten erschließt sich mir der Sinn eines Forum nicht ganz, steht dieses Medium doch gerade dafür, Meinungsaustausch zu betreiben.
 
Irgendwie widersprichst du dir selbst mit dem zweiten Satz. Oder ich verstehe nicht, auf was du hinaus willst (ich kann es mir aber denken, argumentative Kritik an der Meinung ist ok, Beleidigungen der Person sind nicht ok, das unterschreibe ich).
 
Hier wird man quasi als dumm bezeichnet wenn man eine politische Rechtslage wie 2013 z.b. zurück haben möchte. Da zeugt von hoher Intelligenz.
Vielleicht deswegen, weil ständig falsches behauptet wird. Es ist einfach so unglaublich mühsam, wenn faktisch falsches einfach als Meinung deklariert wird und dann darauf gepocht wird, dass man doch seine Meinung haben darf.

Und vielleicht liest es sich ja doch der ein oder andere durch, damit mit diesen Mythen mal so langsam Schluss ist: http://www.sueddeutsche.de/politik/...und-luegen-in-der-fluechtlingskrise-1.4033214
 
Man muss zwei Dinge unterscheiden. Die Meinung an sich - Kann man gut finden oder eben auch nicht, Ist jedem selbst überlassen. Und dann aber diese Beleidigungen auf persönlicher Ebene. Fällt mir in letzter Zeit häufiger auf, dass sich gewisse User einfach alles erlauben dürfen. Auch die iq Sache, warum es da keine Verwarnung gibt? Aber ich kann es mir schon denken.
 
Vielleicht deswegen, weil ständig falsches behauptet wird. Es ist einfach so unglaublich mühsam, wenn faktisch falsches einfach als Meinung deklariert wird und dann darauf gepocht wird, dass man doch seine Meinung haben darf.

Und vielleicht liest es sich ja doch der ein oder andere durch, damit mit diesen Mythen mal so langsam Schluss ist: http://www.sueddeutsche.de/politik/...und-luegen-in-der-fluechtlingskrise-1.4033214

Selbst in diesem Artikel steht folgendes:

Behauptung 3: Die Regierung hat damit Recht gebrochen.

Auch diese Debatte wird bis heute heftig geführt und lässt sich zurückführen auf die Sitzung am 13. September. Das Ergebnis aber muss lauten: Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen, aber mitnichten eine einzige gesetzliche Regel, die bewusst gebrochen wurde. Sozusagen zum Schutze der Flüchtlinge und zum Schaden Deutschlands.

An jenem Nachmittag im September 2015 erklärten Romann und die Polizeiabteilung des Innenministeriums, eine Zurückweisung sei durch das Grundgesetz gedeckt. Gleichzeitig betonten die Vertreter der Abteilungen M und E, also Migration und Europa, dass eine Zurückweisung aus europarechtlichen Gründen absolut ausgeschlossen sei, weil man nach EU-Recht selbst in Dublin-Fällen zu Prüfungen gezwungen sei.

Es gibt also unterschiedliche Rechtauffassungen zum Thema. Und anscheinend darf man hier im Forum straflos beleidigt werden, wenn man der Rechtsauffassung der Polizeiabteilung des BMI folgt. So lange es hierzu keine richterliche Entscheidung gibt (die man dann aber auch noch kritisieren könnte wenn sie inhaltlich nicht überzeugend ist. Richter machen auch Fehler) sehe ich nicht wieso es nicht legitim sein sollte, sich der einen oder der anderen Meinung anzuschließen.

Mag sein dass EU-Recht in der Regel vorgeht. Dazu muss man aber auch beachten, dass diese Regelungen mit Hinblick auf tatsächlich wirksam gesicherte Außengrenzen getroffen wurden. Es ist daher nicht eindeutig ob sie bei einem Ausnahmefall zwingend zur Anwendung kommen. Zudem ist auch zu beachten, dass diese Regelungen von einer Vielzahl anderer EU-Staaten nicht berücksichtigt werden oder eben so ausgelegt werden, dass Zurückweisungen möglich sind.
Selbst wenn die EU Regelungen so ausgelegt werden müssen, dass in jedem Fall die Einreise zu gestatten ist, so stellt sich die Frage, ob die Bundesrepublik eine so weitreichende Befugnis auf die EU übertragen durfte. Immerhin können sich massive Gefährdungslagen innerhalb des Landes ergeben, sollte der Außengrenzschutz z.B. gar nicht mehr funktionieren. Das Bundesverfassungsgericht hat hier bereits einen ultra-vires Mechanismus in einem ihrer Urteile angedeutet. Der besagt: Das EU Recht kommt zugunsten von nationalen Recht nicht zur Anwendung, wenn die Kompetenz zum Erlass der Rechtsnorm von Anfang an nicht auf die EU übertragen werden durfte.

Zum nationalen Recht gibt es die Ansicht, dass ein Gesetz nötig gewesen wäre um die pauschale und massenhafte Einreisegestattung, so wie sie geschehen ist, zu erlauben und dass damit das Parlament hätte entscheiden müssen und nicht die Bundesregierung im Alleingang (Stichwort "Wesentlichkeitstheorie").
Zum nachlesen z.B. hier: https://www.bundestag.de/blob/514854/0bdb98e0e61680672e965faad3498e93/wd-3-109-17-pdf-data.pdf
Seite 9 und Fußnote 25.
 
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