Foren Aktuelles Erstellen Mitglieder Anmelden

Der Boulevardpresse Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Es wird doch kein Strafmaß diskutiert, es wird gefordert, den Täter (der ja nicht mal mehr als Mensch, sondern als "Mensch" oder Subjekt bezeichnet wird) entweder möglichst lange wegzusperren oder für immer und das ist einfach haarsträubend.

Jetzt red dich doch nicht um Kopf und Kragen. "Mensch" deshalb, weil ich die Menschlichkeit in des Täters in Anbetracht der Tat schwer in Frage stelle.
Ein Homo sapiens ist er zweifelsfrei.


Demzufolge ist eine Erhöhung des Strafmaßes blinder Aktionismus (gerne praktiziert von Politikern, um einfach Lösungen zu präsentieren und einen Teil der Bürger zu besänftigen) und eine Forderung nach möglichst hohen und harten Strafen blinder Populismus, da es erwiesenermaßen keinen Vorteil gibt, für niemanden.
Nur das eigene Racheempfinden wird befriedigt und das sollte in einem Rechtsstaat niemals die Maxime für ein Strafmaß sein.

Solche "Menschen" dürfen dort draußen nicht rumlaufen. Zum Schutz der Öffentlichkeit.

Beispiel: Ermordete Studentin, Täter wurde vorzeitig in Griechenland aus der Haft entlassen.
 
So verachtenswert die Tat war, unser Rechtssystem muss über den Emotionen stehen und die Tat sachlich und nüchtern bewerten. Mehr will Candlewaltz auch wohl nicht sagen.
Und wie auch Bart Wux hier schon mal schrieb, nüchtern betrachtet wird das auf eine einfache oder gefährliche Körperverletzung rauslaufen und damit fällt "lebenslang wegsperren" schon mal raus. Evtl. wird noch Jugendstrafrecht angewendet, denn von geistiger Reife zeugt halt so ne Tat nicht.

Wie hier die Mistgabeln ausgepackt werden, ist echt nicht mehr schön. Und das hat garantiert nix mit Täterschutz oder Verständnis zu tun. Sondern auch hier damit, dass auch so ein Idiot das Recht auf einen fairen Prozess und eine objektive Bewertung seiner Tat hat. Wenn wir dieses Grundprinzip nicht beachten sind wir als Gesellschaft nicht besser als steinzeitliche Sharia-Staaten, in denen Leute wegen fast nichts gesteinigt und ausgepeitscht werden.
 
Naja "nüchtern" betrachtet sieht man auf dem Video ein Arschloch dass kalt und berechnend, ohne zögern ne Frau die Treppe runter tritt. Da kann man nicht von nicht vorhandener geistiger Reife sprechen. Sowas ist krank. Und der wird nicht plötzlich rehabilitiert sein, wenn er 6 Monate auf Bewährung kriegt und Sozialstunden.
 
So verachtenswert die Tat war, unser Rechtssystem muss über den Emotionen stehen und die Tat sachlich und nüchtern bewerten. Mehr will Candlewaltz auch wohl nicht sagen.
Und wie auch Bart Wux hier schon mal schrieb, nüchtern betrachtet wird das auf eine einfache oder gefährliche Körperverletzung rauslaufen und damit fällt "lebenslang wegsperren" schon mal raus. Evtl. wird noch Jugendstrafrecht angewendet, denn von geistiger Reife zeugt halt so ne Tat nicht.

Wie hier die Mistgabeln ausgepackt werden, ist echt nicht mehr schön. Und das hat garantiert nix mit Täterschutz oder Verständnis zu tun. Sondern auch hier damit, dass auch so ein Idiot das Recht auf einen fairen Prozess und eine objektive Bewertung seiner Tat hat. Wenn wir dieses Grundprinzip nicht beachten sind wir als Gesellschaft nicht besser als steinzeitliche Sharia-Staaten, in denen Leute wegen fast nichts gesteinigt und ausgepeitscht werden.
Danke schön. Wenigstens sind hier nicht alle verblendet. Sorry, diese Mistgabeln hier empfinde ich fast als schlimmer als die eigentliche Tat.
 
Solche "Menschen" dürfen dort draußen nicht rumlaufen. Zum Schutz der Öffentlichkeit.

Beispiel: Ermordete Studentin, Täter wurde vorzeitig in Griechenland aus der Haft entlassen.
Da du ja gerne diskutieren würdest, nach eigener Aussage.
Dein Vorschlag wäre demnach: auf Mord gibt es grundsätzlich lebenslange Haft (plus Sicherheitsverwahrung, die dann aber nicht mehr so heißen müsste, weil sie obligatorisch wäre). Auf Totschlag wohl dann auch, nehme ich mal an und auf versuchten Mord oder Totschlag auch. Ohne mich bei den Begriffen auszukennen, würde ich den virulenten Vorfall in dem Video irgendwo darunter packen. Vielleicht aber auch eher unter Körperverletzung, dann gäbe es dafür wohl auch ab sofort lebenslang?
Habe ich dich da richtig verstanden?
 
Und der wird nicht plötzlich rehabilitiert sein, wenn er 6 Monate auf Bewährung kriegt und Sozialstunden.
Und wer sagt das? Die BILD, die genau die Fälle rauskramt, die unverbesserlich sind? Und all diejenigen jugendlichen Täter, die aus ihrer angemessenen Strafe kommen und sich nie wieder was zu schulden kommen lassen, unter den Tisch fallen lässt?
 
Und wer sagt das? Die BILD, die genau die Fälle rauskramt, die unverbesserlich sind? Und all diejenigen jugendlichen Täter, die aus ihrer angemessenen Strafe kommen und sich nie wieder was zu schulden kommen lassen, unter den Tisch fallen lässt?
Sag ich aus der Erfahrung heraus. Kenne genug Fälle aus unserer Ecke hier wo ein und derselbe Täter sein leben lang immer wieder auffällig wurde. Und erst nach dem 3. Körperverletzungsdelikt bei nem Raubüberfall auf ne Tankstelle hat der 3 Jahre bekommen.

Und der hat damit angefangen dass er einem an Karneval die Nase gebrochen hat aufm Klo...

Natürlich ist nicht jeder Mensch gleich. Und selbstverständlich besteht eine Möglichkeit dass er nach dem Verfahren Reue zeigt und ein absoluter Musterbürger wird, aber mal ehrlich... wer glaubt da bitte dran?
 
Ehrlich gesagt, ich überlege grad, ob ich als Haftrichter den Haftbefehl überhaupt machen würde. Dringender Tatverdacht vorausgesetzt müsste man Haftgründe finden, gut, da kriegt man noch die Fluchtgefahr hin. Aber Verhältnismäßigkeit? Angenommen, der hat keine Vorstrafen (sehr unwahrscheinlich, will nicht vorverurteilen, aber niemand läuft 27 Jahre grad und lebt ein gutbürgerliches Leben, nur um dann unvermittelt aus einer Bierlaune heraus eine Frau die Treppe runter zu treten, aber egal.). Angenommen, er hat keine Vorstrafen. Dann sitzt er vor dem Richter, heult, entschuldigt sich tausendmal, zahlt Schmerzensgeld zur Wiedergutmachung, hat sich danach nichts mehr zu schulden kommen, dann kriegt der doch worstcase 6 bis 9 Monate auf Bewährung. Und da ist verminderte Schuldfähigkeit wegen Intoxikation nicht mal berücksichtigt. Bei der Sachlage könnte man den gar nicht in U-Haft nehmen. Die Bevölkerung würd durchdrehen, glaub ich.

Ist aber theoretisch, ich kann mir nicht vorstellen, dass dessen BZR leer ist.
 
Sag ich aus der Erfahrung heraus. Kenne genug Fälle aus unserer Ecke hier wo ein und derselbe Täter sein leben lang immer wieder auffällig wurde. Und erst nach dem 3. Körperverletzungsdelikt bei nem Raubüberfall auf ne Tankstelle hat der 3 Jahre bekommen.

Und der hat damit angefangen dass er einem an Karneval die Nase gebrochen hat aufm Klo...

Natürlich ist nicht jeder Mensch gleich. Und selbstverständlich besteht eine Möglichkeit dass er nach dem Verfahren Reue zeigt und ein absoluter Musterbürger wird, aber mal ehrlich... wer glaubt da bitte dran?
Aber nur weil es diese Leute gibt kann man ja nicht die ganzen anderen, geläuterten jugendlichen Straftäter unter Generalverdacht stellen und sie überzogen lange wegsperren.

Dein angeführter Fall hat seine Chance bekommen, die ihm zusteht, sie nicht genutzt und dann die Quittung in Form einer härteren Strafe bekommen.
 
... und das ist (fast) schlimmer, als eine Frau die Treppe herunter zu treten..? Sorry Bart, aber wenn das jemand mitliest, kannst du in deiner Position richtig Probleme kriegen.
Wenn ich hier ohne Prüfung des Sachverhaltes und durchgeführte Hauptverhandlung drakonische Strafen, die das Gesetz gar nicht vorsieht, fordere, dann könnte ich Probleme kriegen.
 
Zurück
Oben