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eiti schrieb:Also nochmal: der hat "bestellt", dafür bezahlt, ist angereist, hat seine Utensilien mitgebracht und nacher sein Vorhaben gestanden. Das ist kein Plan im Schrank. Angeklagt wurde er lt. Spiegel für "versuchten Kinderhandels und Kindesmissbrauchs" und genau das war es.
Glod schrieb:Man hätte eine Menge machen können: Ausweisung, lebenslanges Einreiseverbot in die USA (inkl.Durchreise), Notiz an deutsche Ermittlungsbeamte, möglicherweise sogar eine Mitteilung an weitere Länder, die Reiseziele für solche Typen sind, damit die den dort auch gleich zur Kenntnis nehmen, wenn er durch den Zoll marschiert.
Glod schrieb:eiti schrieb:Also nochmal: der hat "bestellt", dafür bezahlt, ist angereist, hat seine Utensilien mitgebracht und nacher sein Vorhaben gestanden. Das ist kein Plan im Schrank. Angeklagt wurde er lt. Spiegel für "versuchten Kinderhandels und Kindesmissbrauchs" und genau das war es.
Was genau hat er denn mit dem Kind versucht? Er war nicht mal ansatzweise in der Nähe des Kindes. Er hat lediglich Vorbereitungen getroffen. Ja, das klingt zynisch, aber wer sagt denn, dass er es auch wirklich getan hätte? Natürlich steht fest, dass er es wenn nicht in den USA dann irgendwo anders gemacht hätte. Muss ja so sein. Geht nicht anders. Deswegen muss man den auch 17 Jahre einknasten. Wie ich schon sagte: Minority Report eben.
Im Zweifel für den Angeklagten. Und hier kann man so große Zweifel stricken, dass man sie vom Mond aus sehen kann.
Man hätte eine Menge machen können: Ausweisung, lebenslanges Einreiseverbot in die USA (inkl.Durchreise), Notiz an deutsche Ermittlungsbeamte, möglicherweise sogar eine Mitteilung an weitere Länder, die Reiseziele für solche Typen sind, damit die den dort auch gleich zur Kenntnis nehmen, wenn er durch den Zoll marschiert. Aber 17 Jahre Knast für ein Verbrechen, was er NICHT begangen hat - das ist einfach nur ein Armutszeugnis für sogenannte demokratische Rechtsprechung. Es ist scheißegal, ob er Geld überwiesen hat und irgendwas mit Beruhigungsmitteln veranstalten wollte. Es ist NICHTS passiert. Und das ist dummerweise Fakt.

Das hinkt nicht nur, das ist auch fachlich falsch. Bei pils Beispiel liegt ganz klar das unmittelbare Ansetzen vor.Glod schrieb:@ Pil
Das hinkt so unglaublich, dass der Glöckner von Notre Dame daneben wie ein eleganter Tänzer wirkt.
Cale schrieb:Ach, daß ist ganz leicht, die Grenze weiter zu verschieben. Ist ja "für einen guten Zweck". Sexuelle Gewalt allgemein ist abscheulich, wieso denn da nicht? Oder Mord, oder schwere Körperverletzung, Brandstiftung ist auch übel, Parken auf Behindertenparkplätzen, offentliches Fluchen ....
Bart Wux schrieb:@Glod
Wenn du einem die Knarre ins Gesicht hälst, hab ich kein Problem damit, dich wegen versuchten Mordes zu verurteilen.![]()

Glod schrieb:Bart Wux schrieb:@Glod
Wenn du einem die Knarre ins Gesicht hälst, hab ich kein Problem damit, dich wegen versuchten Mordes zu verurteilen.![]()
Nur wenn der Betreffende durch einen Gendefekt hochkonzentrierte Salzsäure pinkelt und sich beim Anblick der Knarre in die Hosen macht.![]()
Glod schrieb:Versuchter Mord ist nicht, dass ich jemandem die Knarre ins Gesicht halte und sage "Ich leg dich um". Dafür muss schon mehr passieren.
Osa-chan schrieb:Willst du ihn tatsächlich nur erschrecken, ist es kein versuchter Mord, willst du ihn töten, ist es versuchter Mord.
Raskolnikoff schrieb:..., aber das sich der Mann strafbar gemacht hat, steht doch ausser Frage.
Glod schrieb:Osa-chan schrieb:Willst du ihn tatsächlich nur erschrecken, ist es kein versuchter Mord, willst du ihn töten, ist es versuchter Mord.
Aha und wer will den Unterschied festlegen? Ihm sag ich, dass ich ihn umlegen werde und vor Gericht behaupte ich dann, dass ich ihn nur erschrecken wollte und schon wird aus versuchtem Mord ein makabrer Scherz?
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