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Der Boulevardpresse Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ach, daß ist ganz leicht, die Grenze weiter zu verschieben. Ist ja "für einen guten Zweck". Sexuelle Gewalt allgemein ist abscheulich, wieso denn da nicht? Oder Mord, oder schwere Körperverletzung, Brandstiftung ist auch übel, Parken auf Behindertenparkplätzen, offentliches Fluchen ....
 
eiti schrieb:
Also nochmal: der hat "bestellt", dafür bezahlt, ist angereist, hat seine Utensilien mitgebracht und nacher sein Vorhaben gestanden. Das ist kein Plan im Schrank. Angeklagt wurde er lt. Spiegel für "versuchten Kinderhandels und Kindesmissbrauchs" und genau das war es.

Was genau hat er denn mit dem Kind versucht? Er war nicht mal ansatzweise in der Nähe des Kindes. Er hat lediglich Vorbereitungen getroffen. Ja, das klingt zynisch, aber wer sagt denn, dass er es auch wirklich getan hätte? Natürlich steht fest, dass er es wenn nicht in den USA dann irgendwo anders gemacht hätte. Muss ja so sein. Geht nicht anders. Deswegen muss man den auch 17 Jahre einknasten. Wie ich schon sagte: Minority Report eben.
Im Zweifel für den Angeklagten. Und hier kann man so große Zweifel stricken, dass man sie vom Mond aus sehen kann.

Man hätte eine Menge machen können: Ausweisung, lebenslanges Einreiseverbot in die USA (inkl.Durchreise), Notiz an deutsche Ermittlungsbeamte, möglicherweise sogar eine Mitteilung an weitere Länder, die Reiseziele für solche Typen sind, damit die den dort auch gleich zur Kenntnis nehmen, wenn er durch den Zoll marschiert. Aber 17 Jahre Knast für ein Verbrechen, was er NICHT begangen hat - das ist einfach nur ein Armutszeugnis für sogenannte demokratische Rechtsprechung. Es ist scheißegal, ob er Geld überwiesen hat und irgendwas mit Beruhigungsmitteln veranstalten wollte. Es ist NICHTS passiert. Und das ist dummerweise Fakt.
 
Glod schrieb:
Man hätte eine Menge machen können: Ausweisung, lebenslanges Einreiseverbot in die USA (inkl.Durchreise), Notiz an deutsche Ermittlungsbeamte, möglicherweise sogar eine Mitteilung an weitere Länder, die Reiseziele für solche Typen sind, damit die den dort auch gleich zur Kenntnis nehmen, wenn er durch den Zoll marschiert.

Warum, wenn er nichts gemacht hat?
 
Glod schrieb:
eiti schrieb:
Also nochmal: der hat "bestellt", dafür bezahlt, ist angereist, hat seine Utensilien mitgebracht und nacher sein Vorhaben gestanden. Das ist kein Plan im Schrank. Angeklagt wurde er lt. Spiegel für "versuchten Kinderhandels und Kindesmissbrauchs" und genau das war es.

Was genau hat er denn mit dem Kind versucht? Er war nicht mal ansatzweise in der Nähe des Kindes. Er hat lediglich Vorbereitungen getroffen. Ja, das klingt zynisch, aber wer sagt denn, dass er es auch wirklich getan hätte? Natürlich steht fest, dass er es wenn nicht in den USA dann irgendwo anders gemacht hätte. Muss ja so sein. Geht nicht anders. Deswegen muss man den auch 17 Jahre einknasten. Wie ich schon sagte: Minority Report eben.
Im Zweifel für den Angeklagten. Und hier kann man so große Zweifel stricken, dass man sie vom Mond aus sehen kann.

Man hätte eine Menge machen können: Ausweisung, lebenslanges Einreiseverbot in die USA (inkl.Durchreise), Notiz an deutsche Ermittlungsbeamte, möglicherweise sogar eine Mitteilung an weitere Länder, die Reiseziele für solche Typen sind, damit die den dort auch gleich zur Kenntnis nehmen, wenn er durch den Zoll marschiert. Aber 17 Jahre Knast für ein Verbrechen, was er NICHT begangen hat - das ist einfach nur ein Armutszeugnis für sogenannte demokratische Rechtsprechung. Es ist scheißegal, ob er Geld überwiesen hat und irgendwas mit Beruhigungsmitteln veranstalten wollte. Es ist NICHTS passiert. Und das ist dummerweise Fakt.

Wenn du immer darauf pochst, dass NICHTS passiert ist, bedeutet das dann, dass deiner Meinung nach der Versuch einer Straftat generell nicht strafbar sein soll?

Oder meinst du bloß, dass es in dem Fall noch nicht zum Versuch gekommen ist? :?
 
Nach dem Prinzip kann ich mit ausgesterecktem steifem Penis über einer Frau knien und ich bin immer noch unschuldig. Ich werde dann die Polizei bitten auf die Verhaftung zu warten bis ich eingedrungen bin.
 
Ich glaube die Juristen sehen das so, dass er noch in der Vorbereitung und noch nicht beim Versuch war, der erst unmittelbar vor der Tat stattfindet. Und er also bis zu dem Zeitpunkt der Festnahme nichts strafwürdiges getan hat.

Trotzdem, ich habe kein Mitleid mit dem Mann.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Osa-Chan

Imo hat kein Versuch stattgefunden. Ja, er hat Geld überwiesen. Ja, er hat sein Köfferchen gepackt und ist in die USA geflogen. Aber das Ziel der Reise war ein kleines Mädchen und ich sehe nicht, dass er irgendwo auch nur ansatzweise eins getroffen hat.

Versuchter Mord ist nicht, dass ich jemandem die Knarre ins Gesicht halte und sage "Ich leg dich um". Dafür muss schon mehr passieren. Und genausowenig ist es versuchte Vergewaltigung, wenn ich - mit der Absicht jemanden zu vergewaltigen - irgendwo hinfahre und dann aber nicht mal in die Nähe meines potentiellen Opfers gelange. Sorry, aber so sehe ich das. Man soll solche Typen wegsperren, solange es geht. Therapie ist ja nicht möglich und diese Menschen sind leider immer tickende Zeitbomben. Aber man DARF sie nicht wegsperren, solange sie kein Verbrechen begangen haben - nicht solange wie uns als freie und demokratische westliche Welt sehen.
Ich kenne da natürlich nicht die Rechtslage in den USA. Vielleicht ist es dort ja Gesetz, dass das Überweise vom Geld zum Zwecke des Kaufes eines Kindes für Sexspielchen (ist ja nicht so, dass er die Ware jemals zu Gesicht bekommen oder gar seine Hände danach ausgestreckt hätte) mit 17 Jahren Knast geahndet wird. Aber dann stimmt irgendwas mit diesem Gesetz nicht. Hier wird auf eine Art und Weise vorverurteilt, dass man sich an die finstersten Tage der Inquisistion erinnert fühlt. Und das kann's ja wohl nicht sein, wenn man gleichzeitig anderen bösen Ländern immer die Menschenrechte auf's Brot schmieren will.

Praktizierende Kinderschänder? Dreckschweine. Wegsperren und den Schlüssel einschmelzen. Potentielle Kinderschänder? Nun, ich denke, da muss es andere Wege geben. Ansonsten wird das "potentiell" demnächst auf viele weitere Bereiche ausgedehnt und plötzlich muss man wieder aufpassen, was man wann zu wem sagt, wenn man nicht die nächsten 10 Jahre im Gulag Termiten fressen will.

@ Pil

Das hinkt so unglaublich, dass der Glöckner von Notre Dame daneben wie ein eleganter Tänzer wirkt.
 
Glod schrieb:
@ Pil

Das hinkt so unglaublich, dass der Glöckner von Notre Dame daneben wie ein eleganter Tänzer wirkt.
Das hinkt nicht nur, das ist auch fachlich falsch. Bei pils Beispiel liegt ganz klar das unmittelbare Ansetzen vor.
calimero hat zumindest das Prinzip verstanden. Glod wohl auch.
Es geht auch nicht um Mitleid für den Mann. Ganz offensichtlich war der ja potentiell gefährlich, also ist die Welt sicher nicht schlechter dran, wenn er ein paare Jahre weg ist. Nur: Wesentlich gefährlicher als ein einzelner Mann, der sich an kleine Mädchen ran macht, ist ein Staat, der seine Bürger in Fallen lockt und dann jahrelang einsperrt. Ein, zwei potentielle Kinderficker da draußen sind ein verschwindend geringer Preis für ein geregeltes Rechtsstaatssystem.

@Glod
Wenn du einem die Knarre ins Gesicht hälst, hab ich kein Problem damit, dich wegen versuchten Mordes zu verurteilen. :D
 
Cale schrieb:
Ach, daß ist ganz leicht, die Grenze weiter zu verschieben. Ist ja "für einen guten Zweck". Sexuelle Gewalt allgemein ist abscheulich, wieso denn da nicht? Oder Mord, oder schwere Körperverletzung, Brandstiftung ist auch übel, Parken auf Behindertenparkplätzen, offentliches Fluchen ....

Nach der Logik dürfte man dann allerdings keinerlei Gesetze oder Regularien einführen, weil die könnten ja eventuell ausgeweitet und missbraucht werden. Davon abgesehen, bleibe ich dabei, zumindest mir fällt es ziemlich leicht zwischen Kindesmissbrauch und Falschparken zu unterscheiden ;)
 
Nein, man darf bloß nicht bei Einzelfällen anders vorgehen, als beim Rest. Klar kann man zwischen Kindesmißbrauch und Falschparken unterscheiden, aber bei eine 11-jährigen und einer 18-jährigen auch?
 
Glod schrieb:
Bart Wux schrieb:
@Glod
Wenn du einem die Knarre ins Gesicht hälst, hab ich kein Problem damit, dich wegen versuchten Mordes zu verurteilen. :D

Nur wenn der Betreffende durch einen Gendefekt hochkonzentrierte Salzsäure pinkelt und sich beim Anblick der Knarre in die Hosen macht. :grins:

Warum das? Du hast geschrieben:

Glod schrieb:
Versuchter Mord ist nicht, dass ich jemandem die Knarre ins Gesicht halte und sage "Ich leg dich um". Dafür muss schon mehr passieren.

Das ist eigentlich ein Paradebeispiel für versuchten Mord. Das einzig was da noch "mehr passieren" muss, ist, dass du dir dabei natürlich auch noch denken musst "jetzt sag ich meinen Satz zu Ende und dann schieße ich ihm in den Kopf, weil ich ihn tot sehen will".

Sprich, ob es sich bei dieser von dir beschriebenen Situation um versuchten Mord handelt, hängt nur mehr von deiner inneren Einstellung in dem Moment ab.

Willst du ihn tatsächlich nur erschrecken, ist es kein versuchter Mord, willst du ihn töten, ist es versuchter Mord. Dass du ihm nicht wirklich in den Kopf geschossen hast, ändert am Mordversuch nichts.

Disclaimer: Ich lege hier den österr. Mordbegriff zu Grunde, ich weiß dass in Deutschland für einen "Mord" noch weitere Elemente hinzukommen müssen, das tut hier aber alles nichts zur Sache, da das Prinzip komplett gleich bleibt.
 
Versuchter Mord ist nicht, dass ich jemandem die Knarre ins Gesicht halte und sage "Ich leg dich um". Eigentlich doch. :D

Ich kenne mich mit dem Recht in der USA nicht aus aber ob das Kind jetzt da war oder nicht, der Typ hat sehr wohl eine Straftat begangen. Indem er sich ein "Kind" bestellt hat, hat er schon eine Straftat begangen, soviel ich weiss ist das immer noch nicht erlaubt.
Da gibts auch nichts zu diskutieren, er hat damit Kinderhandel betrieben und ende.

Natürlich kann man ihn nicht wegen Vergewaltigung festnageln und deswegen wundert mich auch die höhe der Strafe, aber das sich der Mann strafbar gemacht hat, steht doch ausser Frage.
 
Osa-chan schrieb:
Willst du ihn tatsächlich nur erschrecken, ist es kein versuchter Mord, willst du ihn töten, ist es versuchter Mord.

Aha und wer will den Unterschied festlegen? Ihm sag ich, dass ich ihn umlegen werde und vor Gericht behaupte ich dann, dass ich ihn nur erschrecken wollte und schon wird aus versuchtem Mord ein makabrer Scherz?
 
Glod schrieb:
Osa-chan schrieb:
Willst du ihn tatsächlich nur erschrecken, ist es kein versuchter Mord, willst du ihn töten, ist es versuchter Mord.

Aha und wer will den Unterschied festlegen? Ihm sag ich, dass ich ihn umlegen werde und vor Gericht behaupte ich dann, dass ich ihn nur erschrecken wollte und schon wird aus versuchtem Mord ein makabrer Scherz?

Kommt drauf an, ob das Gericht dir Glauben schenkt.

Falls ja, wirst du dich natürlich immer noch wegen gefährlicher Drohung, Nötigung oder ähnlichem (je nach Strafrecht in dem Land in dem du das machst) verantworten müssen.

Falls nein hast du Pech gehabt und wirst wegen versuchten Mordes verurteilt.
 
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