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Bestattungskosten für einen Angehörigen

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Also in NRW sind Neffen raus, in Bayern müssen auch die Kinder der Geschwister zahlen.

Onkel lebte in Bayern, ich in NRW.

Habe jetzt am Freitag einen Termin beim Anwalt.
 
Ich glaube zwar nicht, dass das bayerische Landesrecht dem BGB widerspricht, aber selbst wenn, wäre das irrelevant. Die entsprechenden Vorschriften stehen im BGB, und da Bundesrecht Langesrecht bricht (sofern keine expliziten Ausnahmen definiert sind, wie z. B. in § 1908i, was hier nicht der Fall ist), gilt das, was im BGB steht.

That said, in dem Fall ist der Gang zum Anwalt mit Sicherheit die beste Lösung. Obwohl die Sachlage meiner Ansicht nach eindeutig ist, wird das Beerdigungsinstitut natürlich trotzdem so lange versuchen, Geld von dir zu holen, wie sie eine Chance dazu sehen.
 
Ich glaube zwar nicht, dass das bayerische Landesrecht dem BGB widerspricht, aber selbst wenn, wäre das irrelevant. Die entsprechenden Vorschriften stehen im BGB, und da Bundesrecht Langesrecht bricht (sofern keine expliziten Ausnahmen definiert sind, wie z. B. in § 1908i, was hier nicht der Fall ist), gilt das, was im BGB steht.

That said, in dem Fall ist der Gang zum Anwalt mit Sicherheit die beste Lösung. Obwohl die Sachlage meiner Ansicht nach eindeutig ist, wird das Beerdigungsinstitut natürlich trotzdem so lange versuchen, Geld von dir zu holen, wie sie eine Chance dazu sehen.

Ich check aber im Moment immer noch nicht, ob du jetzt damit ausdrücken willst dass ich zur Zahlung verpflichtet bin ja oder nein. :gerri: Ich hasse diese ganzen wirren Gesetzestexte, und durch die Nervosität überliest man dann eh die Hälfte.
 
Also: Wenn du das Erbe fristgerecht und rechtskräftig ausgeschlagen hast (und ich gehe mal davon aus, dass der Schrieb vom Amtsgericht das bestätigt), bist du nicht der Erbe und damit auch nicht verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen.

Nach § 1925 BGB bist du ein gesetzlicher Erbe zweiter Ordnung, und da dein Onkel keine Kinder hatte, kämen in der Erbfolge zuerst deine Großeltern (väterlicherseits) und danach dein Vater und deine Onkel und Tanten väterlicherseits. Wenn davon niemand mehr lebt bzw. alle das Erbe ausgeschlagen haben, wärst dann du und deine Großcousins und Großcousinen (?) väterlicherseits mit der Erbfolge dran, d. h. wenn du das Erbe nicht (bzw. nicht rechtskräftig) ausgeschlagen hättest, müsstest du in dem Fall tatsächlich deinen Anteil an den Bestattungskosten tragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erbe wurde fristgerecht ausgeschlagen und den Wisch zur Bestätigung habe ich natürlich hier.

Ok, dann hoffe ich der RA wird das auch wissen und mich dementsprechend korrekt vertreten.

Und ich hoffe du hast recht. :D
 
Nur zur Klarstellung, weil man per Google einige Fälle findet, die man falsch interpretieren könnte (z.B. hier): Wenn Freezi gegenüber seinem verstorbenen Onkel unterhaltsverpflichtet gewesen wäre, könnte er sich auch durch das Ausschlagen des Erbes nicht vor den Kosten drücken. Da das aber laut § 1601 BGB nur für Verwandte in gerader Linie (d. h. für die Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel, Urenkel usw. des Verstorbenen) gilt, müsste er nur zahlen, wenn er der Erbe wäre.
 
Nur zur Klarstellung, weil man per Google einige Fälle findet, die man falsch interpretieren könnte: Wenn Freezi gegenüber seinem verstorbenen Onkel unterhaltsverpflichtet gewesen wäre, könnte er sich auch durch das Ausschlagen des Erbes nicht vor den Kosten drücken. Da das aber laut § 1601 BGB nur für Verwandte in gerader Linie (d. h. für die Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel, Urenkel usw. des Verstorbenen) gilt, müsste er nur zahlen, wenn er der Erbe wäre.

Und der bin ich seit der Ausschlagung nicht mehr.
 
Ah, guck an. Wir belangen Neffen nämlich sonst auch nicht. Wenn du also das Erbe ausgeschlagen hast, und nicht der Auftraggeber für den Friedhof warst, biste ja fein raus.
 
Wieso wendet sich der Friedhof eigentlich direkt an dich? Wer hat denn das Grab "bestellt"? Wenn wir das bspw. machen, als Behörde, dann zahlen wir ja erstmal und würden dann gucken, ob jemand aufzutreiben wäre, aber wie kommt der Friedhof DIREKT auf dich?
 
Wieso wendet sich der Friedhof eigentlich direkt an dich? Wer hat denn das Grab "bestellt"? Wenn wir das bspw. machen, als Behörde, dann zahlen wir ja erstmal und würden dann gucken, ob jemand aufzutreiben wäre, aber wie kommt der Friedhof DIREKT auf dich?

Sie haben 2012 nach dem Tod nur mich gefunden denke ich mal. Mein Vater hatte keine weiteren Geschwister mehr, Eltern sind tot, mein Vater ist tot, und soweit ich weiss hatte mein Onkel keine Kinder.
 
Das ändert ja aber nix, irgendjemand muss ja den Friedhof beauftragt haben. Wenn das das Ordnungsamt war, hätten die ja aber auch erstmal zahlen müssen.
 
Ich hab keinen Plan, will den Scheiß nur endlich vom Tisch haben. Ist sowieso eine Unsitte Verwandte mit dem Schrott zu belangen. Selbst bei den Eltern. Gibt genug Fälle wo Eltern und Kindern seit 20 Jahren und mehr nichts mehr miteinander zu tun haben, da finde ich es einfach unverschämt dass einer dann diese horrenden Kosten übernehmen muss. Dass sie aber bei einem Neffen versuchen das Geld zu kassieren ist eine Farce. Der Staat bekommt genug Steuergelder. Soll der Kack davon bezahlt werden.

Außerdem sind 2260€ ja wohl ein Scherz. Das geht definitiv billiger.
 
Naja, warum man der Allgemeinheit so etwas aufhalsen soll, ist mir auch nicht unbedingt klar. Im Prinzip finde ich es schon gerecht, wenn man sich erstmal an die Angehörigen wendet.
 
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