Foren Aktuelles Erstellen Mitglieder Anmelden

Bestattungskosten für einen Angehörigen

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Jetzt stellt mir das Amtsgericht München tatsächlich 10€ in Rechnung. :ugly:

Das ist so unglaublich. Man schickt zu denen die Erbausschlagung vom Notar, und dafür zahlt man dann 10€. :wand:

Mit dem Schriftstück vom Notar (12€), die Kosten für die Auskunft um herauszufinden ob da irgendjemand mit dem Nachnahmen telefonisch erreichbar ist, und den Portokosten Einschreiben, hat mich der Scheiß jetzt immerhin 40€ gekostet. :nein:

Und das nur weil eine mir unbekannte Person gestorben ist, mit dem ich zufällig verwandt war.

Bin gespannt ob das Beerdigungsinstitut die Füße stillhalten wird, nach dem ich das Erbe ausgeschlagen habe.
 
Dann war es wohl wirklich nur ein Testschuß vom Bestattungsunternehmen und Du hättest es einfach ignorieren können. Aber interessante Praxis.
 
Interessant aber das die ihn gefunden habe. Eine Verbindung war ja offenbar doch da.
 
Das war ein städtischer Betrieb, die hatten vermutlich eine Liste der nächsten Angehörigen. Vermutlich haben die Alle einen Brief gekriegt, nach dem Motto einer wird schon zahlen.
 
Dann war es wohl wirklich nur ein Testschuß vom Bestattungsunternehmen und Du hättest es einfach ignorieren können. Aber interessante Praxis.

Von wegen. Könnte ihr euch noch an den Thread erinnern? ZWEI Jahre ist das jetzt her, seit dem ich das Erbe notariell abgeschlagen habe, und ich vom Amtsgericht München die Ausschlagungserklärung erhalten habe. Und jetzt kommt der Friedhof tatsächlich ZWEI Jahre später wieder auf mich zu und erzählt mir ich hätte die 2260€ noch nicht bezahlt, und das müsse nun bezahlt werden, da das ausschlagen des Erbes nichts mit meinee Zahlungsverpflichtung der Bestattungskosten zu tun hat.

Ich glaube ich spinne. :wand::wand:
 
Von wegen. Könnte ihr euch noch an den Thread erinnern? ZWEI Jahre ist das jetzt her, seit dem ich das Erbe notariell abgeschlagen habe, und ich vom Amtsgericht München die Ausschlagungserklärung erhalten habe. Und jetzt kommt der Friedhof tatsächlich ZWEI Jahre später wieder auf mich zu und erzählt mir ich hätte die 2260€ noch nicht bezahlt, und das müsse nun bezahlt werden, da das ausschlagen des Erbes nichts mit meinee Zahlungsverpflichtung der Bestattungskosten zu tun hat.

Ich glaube ich spinne. :wand::wand:


WAT?? die haben ja wohl den Schuss nicht mehr gehört!
 
Ja, jetzt kann ich wohl zum Anwalt rennen. Man hat ja sonst nix besseres zu tun. Das ist doch alles nur noch zum brechen. Dazu natürlich die Angst dass ich das jetzt tatsächlich noch zahlen muss.
 
Ich geh mal schwer davon aus, dass das ein Versuch von denen ist was abzustauben bzw. die eine Fristverlängerung erwirken, um dich mürbe zu machen!
 
Ich hoffe es. Verjährung tritt leider erst nach 5 Jahren ein.

Solche Schweine sind das. Bin echt fassungslos. Dass die noch mal ankommen hätte ich nach mittlerweile zwei Jahren echt nicht mehr geglaubt. Zahlungsfrist ist bis zum 1.9., danach wollen sie dann eine Kostenpflichtige Forderung einleiten.
 
Ich arbeite in der Abteilung, die ungedeckte Bestattungskosten für Bürger unserer Stadt übernimmt. Ausschlagen des Erbes hat mit der Zahlungsverpflichtung wirklich nichts zu tun. Selbst wenn bspw. das Ordnungsamt einspringt, weil erst davon ausgegangen wird er hätte keine Verwandten und dann wird noch jemand ausfindig gemacht, muss der zumindest seine Einkommensverhältnisse offenlegen. Ob nach Leichen-VO Zahlungverpflichtete auch zahlungsFÄHIG sind ist nämlich eine andere Kiste.

Erbe ausschlagen nützt jedenfalls nichts, wenn nach dem Selbstbehalt eine Zahlungspflicht besteht.
 
Ah, ich seh grad, Verwandschaftsverhältnis ist Neffe?

Dann solltest du mal ins Bestattungsgesetz deines Bundeslandes gucken. In Schleswig-Holstein wären Neffen nur beim Annehmen des Erbes zahlungsverpflichtet. Das ist aber Ländersache, kann bei Dir durchaus anders sein.
 
Ah, ich seh grad, Verwandschaftsverhältnis ist Neffe?

Dann solltest du mal ins Bestattungsgesetz deines Bundeslandes gucken. In Schleswig-Holstein wären Neffen nur beim Annehmen des Erbes zahlungsverpflichtet. Das ist aber Ländersache, kann bei Dir durchaus anders sein.

Ich wohne in NRW, der Onkel lebte in Bayern.

Finde nur das hier wegen NRW:
Wer muss bestatten und wer bezahlen?

Die Pflicht zur Bestattung eines Toten obliegt den nächsten Angehörigen und zwar in der folgenden Reihenfolge: Ehegatten oder Lebenspartnern, volljährigen Kindern, Eltern, volljährigen Geschwistern, Großeltern und volljährigen Enkelkindern. Gibt es keine Hinterbliebenen bzw. kommen diese ihrer Bestattungspflicht nicht nach, dann ist es Sache der Gemeinde, die Bestattung zu veranlassen.
 
Zurück
Oben