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Bestattungskosten für einen Angehörigen

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Slurms Mc Kenzie schrieb:
Nein, wie gesagt. Zu Protokoll der Geschäftsstelle.
Entweder du gehst zu einem Notar und lässt es dort aufsetzen und beurkunden oder du gehst zum Nachlasspfleger im Amtsgericht und machst es dort.
Wird dich so um die 20-30€ kosten.

Denk an die 6 Wochen Frist (läuft ab Kenntnis des Erbfalls)



Nachlasspfleger im Amtsgericht? Aber nicht beim Amt in München, oder? :D

Dann besser zum Notar.

Und mit Geschäfststelle meinst du nun das Bestattungsinstitut :?

Sorry, aber steh gerade etwas auf dem Schlauch.
 
"Zu Protokoll der Geschäftsstelle" = Bei dem Nachlasspfleger (Rechtspfleger für Nachlasssachen) im zuständigen Amtsgericht (vllt. in München ja.) [Reingehen, Pförtner fragen wo die Nachlasspfleger hocken und dann in den Stock laufen und klopfen] Wenn du aber zu deinem nächsten Amtsgericht läufst geht es auch. Wäre halt hilfreich wenn du ein Aktenzeichen (aus München) hättest, damit die direkt wissen worum es geht.

Alternativ zu dem Szenario: Gehe zu einem Notar und mache es dort. Kosten sollten identisch sein.
 
Slurms Mc Kenzie schrieb:
"Zu Protokoll der Geschäftsstelle" = Bei dem Nachlasspfleger (Rechtspfleger für Nachlasssachen) im zuständigen Amtsgericht (vllt. in München ja.) [Reingehen, Pförtner fragen wo die Nachlasspfleger hocken und dann in den Stock laufen und klopfen] Wenn du aber zu deinem nächsten Amtsgericht läufst geht es auch. Wäre halt hilfreich wenn du ein Aktenzeichen (aus München) hättest, damit die direkt wissen worum es geht.

Alternativ zu dem Szenario: Gehe zu einem Notar und mache es dort. Kosten sollten identisch sein.

Dann gehe ich lieber zu einem Notar. Ich wohne in der Nähe von Düsseldorf, da klappt das nicht mit München. ;)

Und für 20-30€ erledigt der Notar das dann alles?

Aktenzeichen habe ich nicht.

Ich sehe gerade, dass auch verschwägerte ersten Grades dafür aufkommen müssen. Das wäre in dem Fall dann ja meine Mutter. Sie wurde zwar damit noch nicht belangt, aber sollte sie das sicherheitshalber auch gleich machen?
 
Merkwürdig, dass du kein Schreiben vom Notariat bekommen hast, in dem dir mitgeteilt wurde, dass der gestorben ist. Bei mir ist letztens auch eine entfernte Tante gestorben, da kam dann recht schnell so ein Brief.

Sogar als mein Vater vor ein paar Jahren irgendwo in Kanada gestorben ist, hab ich vom dortigen Konsulat so einen Wisch bekommen.
 
Seo schrieb:
Merkwürdig, dass du kein Schreiben vom Notariat bekommen hast, in dem dir mitgeteilt wurde, dass der gestorben ist. Bei mir ist letztens auch eine entfernte Tante gestorben, da kam dann recht schnell so ein Brief.

Sogar als mein Vater vor ein paar Jahren irgendwo in Kanada gestorben ist, hab ich vom dortigen Konsulat so einen Wisch bekommen.

Ne, kam nichts. So was müsste doch sicherlich per Einschreiben kommen, oder nicht?

Lustig ist auch folgendes: Gerade mal in dem Haus angerufen wo er zuletzt wohnhaft war laut Schreiben. Da hatte ich dann jemanden dran der ihn gar nicht kannte. Der jenige bekam wohl 2009 die Wohnung, in der mein Onkel bis dahin wohnte. Die Anschrift seit dem ist dann wohl unbekannt. Evtl. sollte ich mal einen RA prüfen lassen wo er wohnte, und was sein Besitztum war.
 
Naja... so ein Brief wäre mir ja sicherlich aufgefallen. Ich werfe ja nur Werbung und Fremdbank Briefe sofort in den Müll. Aber sicherlich kein Schreiben von Anälten oder Notaren.
 
Hui, Sozialbestattungen hab ich von 2003-2004 sogar selbst bearbeitet. Damals aber noch nach §15 Bundessozialhilfegesetz. Ganz schlimm fand ich tote Kinder... brrrrr. Die Eltern sitzen vor einem, und man muss diesen ganzen bürokratischen Quatsch mit denen durchackern. Und im Zweifelsfall bleiben die auf der Rechnung oder einem Teil davon sitzen, weil es irgendwo einen entfernten Verwandten gibt, der genug Kohle hat - und wenn der nicht zahlt dürfen sich die Antragsteller privatrechtlich drum kümmern. Blöde Situation.

Das hier ist die aktuelle Situation in Deutschland:

Verantwortlich für die Bestattung sind grundsätzlich in der durch Landesbestattungsgesetze festgelegten Reihenfolge.

Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspartnerin/Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
die Kinder
die Eltern
die Geschwister
Partnerin/Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
sonstige Sorgeberechtigte (z.B. Vormund eines verstorbenen Minderjährigen)
die Großeltern
die Enkelkinder
sonstige Verwandte bis zum 3. Grad.

Von der Bestattungspflicht ist die Kostentragungspflicht der Bestattung zu trennen. Diese beinhaltet die Verpflichtung, die Kosten zu tragen oder dem zu ersetzen, der die Bestattung veranlasst hat. Diese kann öffentlich-rechtlich, bei der Ersatzvornahme durch ein kommunales Ordnungsamt oder privatrechtlich als Kostentragungspflicht des Erben, gemäß § 1968 BGB: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ geregelt sein. Besteht eine Erbengemeinschaft so ist diese entsprechend verpflichtet.[1]

Sind die Beerdigungskosten vom Erben nicht zu erlangen, trifft denjenigen die Kostentragungspflicht, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war (§ 1615, § 1615m BGB). Für den Fall, dass eine andere Person für den Tod des Verstorbenen verantwortlich war, sind Erbe oder Unterhaltspflichtiger berechtigt, von dieser Person die Bestattungskosten zurück zu verlangen (§ 844 BGB). Eine verschuldensunabhängige Sonderregelung für tödliche Unfälle im Straßenverkehr enthält das Straßenverkehrsgesetz (§ 10 StVG).

Seit 2004 zahlen Krankenkassen kein Sterbegeld zur Deckung der Bestattungskosten. Wenn alle Zahlungspflichtigen mittellos sind, übernimmt das örtliche Sozialamt auf Antrag die „notwendigen“ Kosten der Bestattung (§ 74 SGB XII). Zu dieser Bestimmung liegt eine Vielzahl sozialgerichtlicher Entscheidungen vor, zumeist Aussagen, inwieweit bestattungspflichtige Angehörige die Kosten der Bestattung tragen müssen, wenn kein oder nur ein negativer Kontakt zum Verstorbenen bestand oder der Bestattungspflichtige selbst mittellos ist. Im Jahre 2010 wurden für 22.651 Personen die Bestattungskosten durch Sozialhilfeträger übernommen. Innerhalb von 5 Jahren war das eine Steigerung um 64 % ([2].

Und vielleicht in deinem Fall ganz wichtig:

Fehlender Kontakt zwischen dem Verstorbenen und dem Bestattungspflichtigen entbindet nicht von der Bestattungspflicht

OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juli 2002, 8 PA 94/02;
VG Koblenz, Urteil vom 14. Juni 2005, 6 K 93/05;
Urteil des VGH Mannheim vom 19. Oktober 2004, 1 S 681/04;
VG Karlsruhe, Urteil vom 10. September 2001, NJW 2002, 3491.
 
Hey Freezi,

genau den Fall hatten wir auch Anfang des Jahres, was die Anderen geschrieben haben ist schon richtig.
Die Bestattung musst du bezahlen (du kannst höchstens einen Anteil beim Sozialamt geltend machen, da ist der Höchstsatz aber irgendwas um die 900 Euro glaube ich).
Das Erbe musst du bei einem Notar ausschlagen, damit bist du dann von allem Anderen befreit (Wohnung leer machen usw.). War bei uns extrem wichtig, da unser Onkel schon seit 6 Wochen in der Wohnung lag und diese anschließend komplett saniert werden musste.
Hoffe du hast nicht zu viel Ärger mit der ganzen Sache.
Ich drücke dir die Daumen!!!

Grüße
Michael
 
Meine Oma ist im (800km entfernten) Altersheim gestorben, dann kam auch dieser Wisch, zum Notar
und gut war, nichts bezahlt.
Ihr Sohn (also mein Vater) war zu dem Zeitpunkt schon lange tot, aber seine
Brüder und Schwestern wollten wohl nichts bezahlen, dann kamen die auf uns, da haben sie Pech gehabt.
 
Jo, teilweise haben die Leute damals erst durch mein Schreiben mit Anforderungen von Unterlagen über die finanzielle Situation erfahren, dass ein Verwandter von ihnen gestorben ist. Dumm war immer, für die Hilfeempfänger: Wenn einer der entfernten Verwandten sich weigerte seine Unterlagen einzureichen wurde der gesamte Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt. Also es gab Fälle, da gab es sagen wir mal 10 Zahlungsverpflichtete, von denen haben 9 alle erforderlichen Unterlagen eingereicht. Der eine hat sich trotz mehrfacher Anforderung geweigert - kein einziger Cent floss, obwohl alle anderen neun kein Geld hatten...
 
Aber wieso wird in solchen Fällen, nicht die günstigste Bestattung gewählt, ne Verbrennung hätte in Freezis Fall doch sicherlich keine 2260€ gekostet.
 
Also als ich das bis Ende 2004 gemacht hab, pendelten die günstigsten Varianten immer zwischen 1800-2000 Euro, je nach gewähltem Bestattungsinstitut. Wenn sie wussten, dass es eine Sozialbestattung ist haben sie sich auch meistens an die Sozi-Höchstsätze gehalten.

8 Jahre und eine Mehrwertsteuererhöhung später halte ich 2260€ für sehr günstig. Wobei man bedenken muss, dass eine Einäscherung nicht unbedingt billiger wird. Immerhin wird der bereits günstigste Sarg mitverbrannt, sodass am Ende sogar die Urne DAZU kommt.

Wenn die Bestattung durch das Ordnungsamt in Auftrag gegeben wird, und erst später die Angehörigen gesucht werden, dann ist es immer ne anonyme Bestattung, also die absolut günstigste Form. Wer jetzt in diesem Fall hier überhaupt der Auftraggeber war, konnte ich nicht rauslesen.
 
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