KaKun schrieb:Jetzt hört mal auf euch hier gegenseitig anzugiften.
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KaKun schrieb:Jetzt hört mal auf euch hier gegenseitig anzugiften.
Christian86 schrieb:KaKun schrieb:Jetzt hört mal auf euch hier gegenseitig anzugiften.
Mach du lieber mal nen Banner!
FLip schrieb:Die hätten MiXer nehmen sollen, um das Spiel zu kaufen.
Sry![]()
Nach dem Amoklauf von Winnenden in Deutschland hat der deutsche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble eine Verschärfung des Waffenrechts abgelehnt. Er könne nicht erkennen, "welche wie auch immer geartete Änderung des Waffenrechts" die Tat hätte ändern können, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag in Berlin.


Bart Wux schrieb:Bravo! Das ist der Punkt! Die 16 Menschen kannte ich nicht. Wie wohl die meisten hier. Aber ich liebe Videospiele. Wie die meisten hier. Und urplötzlich ist unser Hobbie mal wieder in Gefahr und im Gerede. Was also passiert? Natürlich, der Fokus wird verschoben von den Opfern weg hin zu dem, was uns näher steht. Und mit uns meine ich mich und jeden hier, der sich vielleicht angesprochen fühlt. Krasse Sache? Vielleicht. Aber Mitgefühl mit Fremden kann nur soweit gehen, wie die eigenen Probleme nicht überwiegen.Christian86 schrieb:Doch. Wenns einen selbst betrifft, ist das Gejammer groß.
Presse / Pressemitteilungen
12.03.2009
Dr. Hans-Peter Uhl
Amoklauf in Winnenden
Nachdenken über geeignete Maßnahmen des Jugendschutzes ist ausdrücklich geboten
Anlässlich des Amoklaufes des 17-jährigen Jugendlichen in Winnenden erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:
Das im Juli 2008 reformierte Jugendschutzgesetz, unter anderem mit dem Ziel, den Jugendschutz im Hinblick auf Computerspiele zu verbessern, ist nicht ausreichend.
Bei dem Amoklauf in Winnenden zeigt sich erneut, dass der Täter im Vorfeld seiner Tat sich intensiv mit so genannten Killerspielen beschäftigt hat.
Die Bundesfamilienministerin hat selbst mehrfach erklärt, dass die im Juli in Kraft getretene Neuregelung nur Teil eines Sofortprogramms der Bundesregierung ist und damit vorläufigen Charakter hat. Ein weiteres Nachdenken über geeignete Maßnahmen des Jugendschutzes ist ausdrücklich geboten.
Dabei geht es selbstverständlich nicht um altmodisch-grimmiges Sittenwächtertum und nicht um Vorurteile gegen neue Formen in Spiel und Freizeit. Im Gegenteil, es ist zu begrüßen, dass pädagogisch wertvolle und unterhaltsame Computerspiele besonders von staatlicher Seite ausgezeichnet werden.
Eine der entscheidenden Fragen im Zusammenhang mit so genannten Killerspielen ist, wie Alterskennzeichnungen zustande kommen. In der Vergangenheit ist die Politik vor allem durch den Missstand auf den Plan gerufen worden, dass nach Expertenurteil eine hohe Zahl von Alterskennzeichnungen zu lax vergeben worden sind.
Daran wird auch das reformierte Jugendschutzgesetz nichts ändern. Denn die USK behält die Auslegungshoheit und das Vorgriffsrecht gegenüber der Bundesprüfstelle: Wenn eine Alterskennzeichnung erst einmal vorgenommen worden ist, ist dieses Prüfergebnis bindend – auch die Bundesprüfstelle kann keine Indizierung mehr verhängen.
Es ist also weiterhin möglich, dass die Bewertungskriterien der Bundesprüfstelle und der USK auseinanderklaffen.
Das von dem 17-jährigen Amokläufer favorisierte Spiel „Counter-Strike“ ist in der deutschen Version von der USK ab 16 Jahren freigegeben.
Die USK wird ihrer hohe Verantwortung für den Jugendmedienschutz nicht gerecht.
Deshalb brauchen wir:
1. strafrechtlich konkretisierte Verbotsnormen
2. eine Umgestaltung der Struktur und Arbeitsweise der USK, um Herstellerinteressen zurückzudrängen und effektive behördliche Überprüfungsmechanismen zu verankern.
Zimtzicke schrieb:Nein. Er möchte eventuell den Zugang zu den Medien überprüfen lassen.
Nachdenken über geeignete Maßnahmen des Jugendschutzes ist ausdrücklich geboten
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Deshalb brauchen wir:
1. strafrechtlich konkretisierte Verbotsnormen
bassman schrieb:Jetzt bin ich mal gespannt, wie das weitergeht...
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