Update:
Die Lage scheint für uns nicht besser zu werden und mittlerweile glaube ich immer weniger an Gerechtigkeit und die deutsche Justiz.
Ja, das sage ich als jemand, der sich im Stich gelassen fühlt und der diverse Dinge einfach nicht nachvollziehen kann.
Heute kam ein Schreiben vom Gericht, dass also das Eigentum der Gartenhütte geklärt sein. Geil ist auch der Wortlaut im Schreiben:
"Nach vorläufiger Würdigung der bereits durchgeführten Beweisaufnahme (Zeugenaussage seiner Tochter), dürfte zur Überzeugung des Gerichts feststehen, dass die Kläger im Zeitpunkt der Rückgabe des Mietobjekts Eigentümer des dort im Garten befindlichen Gartenhauses waren.
Soweit es sich bei der "Änderung der Überlassungs- und Nutzungsvereinbarung" aus dem Jahre 2013 um ein Insichgeschäft nach §181 BGB handelt, hat die Zeugin dieses Geschäft jedenfalls in der mündlichen Verhandlung genehmigt, sodass das Rechtsgeschäft von Anfang an wirksam war, vgl. §184 BGB."
Mit anderen Worten: Das ominöse Schreiben von 2013, welches irgendwann hastig vorgelegt wurde, scheint dem Gericht zu genügen. Und auf die Frage ob das Haus den Eltern jetzt gehören solle, antwortete seine Tochter mit "Ja".
Mit wiederum anderen Worten: Unsere Nutzungsvereinbarung von 2011 (unser Einzug) mit Frau xxxxx als Eigentümerin ist NULL und NICHTIG. Und wir müssen auch nicht darüber informiert werden, wenn sich daran etwas geändert hat!
Warum unterschreibe ich sowas eigentlich noch? Es interessiert eh keinen, erst recht nicht das Gericht bzw. die werte Vorsitzende.
Es geht dann weiter:
"Da während der Mietzeit der Beklagten unstreitig das Dach des Gartenhauses verändert worden ist, spricht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass diese Veränderung mieterseits veranlasst worden ist. Diesen Anscheinsbeweis haben die Beklagten bislang nicht erschüttert. Es ist nunmehr zur Schadenshöhe Beweis zu erheben."
Spätestens jetzt falle ich vom Glauben ab.
Wir haben also nie glaubhaft argumentiert, dass wir das Dach nicht selbst getauscht haben? Und im Endeffekt kann ich es auch gar nicht beweisen, das wir es nicht waren! Wie soll ich das tun? WIE?
Warum sollte ich auch das Dach in Eigenregie austauschen lassen, wenn ich dafür monatlich 150€ zahle. Warum auch. Ich könnte ja wenig später ausziehen und hab nicht mehr davon. Aber Hauptsache unsere Nachmieter.
Selbst wenn ich Fotos oder eine quittierte Rechnung, vorlegen könnte, von dem Tag an dem die zwei, von ihm beauftragten Hansels, auf dem Dach rumgeturnt sind, könnte dieser kleine P.... immer noch sagen: Kenne ich nicht, sind nicht von mir beauftragt worden!
Was lerne ich daraus: Ich kann einfach Behauptungen aufstellen und muss sie noch nicht mal beweisen! Auch seine eidesstattlichen Erklärungen und der Wahrheitsgehalt zum Duschtassenschaden, haben niemanden interessiert. Erst recht nicht das Gericht oder die Richterin. Aber das Thema ist ja durch.
Er musste auch bis heute keine Rechnung des Gartenhauses oder Fotos davon vorlegen. Man glaubt ihm einfach so! Und wir müssen das Gericht vom Gegenteil überzeugen! Das kann nicht sein!!
Es muss jetzt also die Schadenshöhe festgestellt werden. Dazu gibt es ja diesen irrwitzigen KVA von ihm, dass ein Austausch des Daches mit 10.500€ (!!!!!) veranschlagt wird.
Nun wird ein weiteres Sachverständigengutachten eingeholt, wenn der Kläger einen Auslagenvorschuss von 1500€ innerhalb von zwei Wochen einzahlt. Genau das selbe Spiel wie bei der Duschtasse. Und ich schwöre euch, er wird die 1500€ zahlen, nur um uns weiterhin zu ärgern und uns die Hölle heiß zu machen. Es geht und ging ihm, einzig und alleine ums Prinzip.
Meine Frau hat vorhin einen Tobsuchtsanfall bekommen, als sie das gelesen hat. Und unser Sohn bekommt den ganzen Scheiß auch seit über 1 1/2 Jahren mit.
Man wird ihm einfach nicht Herr. Er tanzt uns weiterhin auf der Nase rum und weiß das er lügt und das Gericht macht sich auch keine Mühe, sein Motiv und die ganze Vorgehensweise zu hinterfragen.