Foren Aktuelles Erstellen Mitglieder Anmelden

darf mein vermieter das?

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

das internet ist do ne sache. auf manchen seiten steht es darf nicht mehr als 75 euro sein auf anderen hab ich es auch schon mit 80 euro gelesen.

die 75 euro stammen noch aus DM zeiten (1995), es gab mal nen fall in dem ein gericht entschieden hat es darf nicht mehr als 150 DM sein. allerdings dürfte auch mit der zeit dieser betrag angepasst werden. ich nehm mal an die 80 euro sind rechtens, die wären ja blöd wenn sie diese klausel wegen 5 euro nichtig machen.

aber im mietvertrag steht ausschließlich kleinreparaturen und nichts von (klein)überprüfungen. also können die den scheiß für sich behalten.
 
Hast du das auch schon gefunden ?
>Reparaturen - Kosten Mieter?
Die Höhe der Instandhaltungspauschale ist nicht zulässig (siehe unten) Es sei denn ihr bezahlt jährlich 7200 Euro Kaltmiete!
Für sogenannte Kleinreparaturen kann der Mieter zur Kasse gebeten werden, bis max. 80 Euro je Reparatur übersteigt die Reparatur diesen Betrag, wenn ich nur minimal, so ist die gesamte Rep. vom Vermieter zu bezahlen. Der nachfolgende Text wird euch weiterhelfen.

Problematisch sind Vertragsklauseln, in denen Instandsetzungskosten - also Reparaturkosten - auf den Mieter abgewälzt werden. Reparaturen, die durch die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache notwendig werden, sind nämlich grundsätzlich bereits mit dem Mietzins abgegolten.
Derartige Klauseln sind deshalb nur ausnahmsweise zulässig.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
1. Im Mietvertrag muss genau festgelegt sein, für welche Schäden an welchen Mietteilen die Klausel gilt; zahlen muss der Mieter nur für solche Teile, die seinem direkten Zugriff und häufigen Gebrauch dienen,
Beispiele:
Installationsgegenstände für Strom, Wasser, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse, Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.
2. Es muss eine Höchstgrenze für die einzelne Reparatur angegeben sein, die 150 DM nicht übersteigen darf; was teurer ist, ist keine Kleinreparatur mehr,
3. Die Obergrenze für alle Kleinreparaturen eines Jahres muss im Vertrag stehen; sie darf höchstens 300 DM oder 8 % der Jahresmiete betragen,
4. Es muss eindeutig vereinbart sein, dass der Mieter die Reparatur nicht selbst in Auftrag geben muss, denn die Auftragsvergabe ist Sache des Vermieters.
Wichtig:
1. Fehlt eine der genannten Voraussetzungen, so ist die Vereinbarung unwirksam und es gilt die gesetzliche Regelung, wonach der Vermieter die Kosten für die Reparatur tragen muss. Dies gilt auch, wenn die Vereinbarung zuungunsten des Mieters von den genannten Grundsätzen abweicht.
2. Kann ein Schaden nicht mehr behoben werden und ist deshalb eine Neuanschaffung erforderlich, oder ist die Reparatur teurer als 150 DM, muss sich der Mieter im Rahmen der Reparaturklausel nicht daran beteiligen.
Aber: Hat der Mieter den Schaden schuldhaft verursacht, so muss er die Reparatur auch bezahlen.

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=26751&ccheck=1
 
ja 123recht hab ich auch gefunden.

wäre es eine reparatur gewesen, würden auch alle punkte eingehalten werden und wir müssten zahlen. aber es war keine reparatur.

aber interessant ist der punkt 2:
"Kann ein Schaden nicht mehr behoben werden und ist deshalb eine Neuanschaffung erforderlich, oder ist die Reparatur teurer als 150 DM, muss sich der Mieter im Rahmen der Reparaturklausel nicht daran beteiligen."

denn laut dem handwerker muss wahrscheinlich dieser druckregler ausgetauscht werden, was wiederum heißt, dass der vermieter die kosten voll tragen muss.
 
ich konnte jetzt endlich mal mit dem mann reden der "ahnung" hat und nicht mehr mit der tippse.

der wollte sich rausreden wir müssten die rechnung bezahlen weil ich ihn beauftragt hätte diese defekte gastherme zu reparieren. ich hab ihm daraufhin gesagt, dass ich ihm nur gesagt habe das die dauernd nen riesen knall macht aber dass sie defekt ist. für ihn ist das wortglauberei.

aber immerhin versteht er das wir erstmal nichts zahlen und schon mal garnichts doppelt. wir sollen das schriftlich einreichen weil er mir spontan mündlich nichts versprechen kann.

trotzdem bleibt er der meinung das sobald ein handwerker ne rechnung schreibt sie automatisch ne reparaturrechnung ist. dieser meinung bin ich nicht und werd es auch nie sein.
 
WTF?!?!?!

Meine Freundin ruft mich gerade völlig aufgelöst an und erzählt mir, dass wir von unserem ehemaligen Vermieter einen Schriebs gekriegt haben, wonach der mal eben so an die 600 Kröten für irgendwelche Nacharbeiten haben will. Folgendes ist passiert:

Wir hatten Ende April die Wohnungsabnahme. Da kam eine Frau an, die buchstäblich auf allen Vieren durch die Wohnung gekrochen ist und in jeden Schrank und jede Ecke schaute, um irgendwas zu finden. Wir kamen uns regelrecht verarscht vor, als die die Nummer abgezogen hat. Im Grunde sind wir übereingekommen, dass evtl. Schäden schlicht und ergreifend Gebrauchsspuren sind und das auch so im Übergabeprotokoll vermerkt. Evtl. versteckte Mängel können bei der Besichtigungstour ausgeschlossen werden, aber das ist hier auch nicht der Punkt.
Der Punkt ist, dass wir uns bei der Renovierung SEHR viel Mühe gegeben haben. Allerdings hat die Farbe (Alpinaweiß !!) teilweise schlicht und ergreifend nicht gedeckt, was wohl auch daran liegt, dass die Scheißtapete in der Wohnung schon seit dem letzten Jahrhundert an den Wänden hängt und nie neu tapeziert wurde. Jetzt kommt der Vermieter mit folgendem Schriebs an:



Man achte auf den Passus "Die Vermietbarkeit wieder herstellen". Die Vermietbarkeit ist bei der Bude mal gar nicht gegeben, weil das vor dem Einzug meiner Freundin hastig verlegte Parkett inzwischen Spannungsrisse bekommen hat (was wir gemeldet haben, nur hat sich dafür kein Aas interessiert). Weiterhin wurde bei eben dieser Parkett-Aktion der Teppichboden rausgerissen, was zu einem sehr netten Streifen an der Tapete führte (ringsum in ALLEN Zimmern, wo der Teppichboden war), der auch mit zigfachem Überstreichen nicht wegzukriegen ist.
Und jetzt kommt der Vogel an und unterstellt uns, wir hätten nix bei der Renovierung getan? Meine Freundin und meine Schwiegermutter sind auf allen Vieren über das ohnehin kaputte Parkett gerobbt und haben es eingeölt. Schwiegervater und ich haben wie die Blöden gemalert. Ich könnte gerade KOMPLETT AUSRASTEN! Aber damit nicht genug. Es liegt auch noch ein Angebot einer Malerfirma bei:



266 Quadratmeter streichen? Es waren nur ein paar Wände von diesem Deckungsproblem betroffen und NICHT DIE GANZE VERFICKTE WOHNUNG!!!! Ich könnte KOTZEN!! :wand:

Und der lockere Handtuchhalter? Steht irgendwie nicht auf unserem Übergabeprotokoll. Fuck this shit!

Nebenbei zum kleinen Amüsement noch ein paar Anekdoten über den Vermieter:

1) Als meine Freundin einzog und da die Geschichte mit dem Streifen an den Tapeten war, hieß es, es wird ein Maler geschickt => nie einen gesehen
2) Als das Parkett Risse bekam, hieß es, dass sich das jemand ansieht => nie jemanden gesehen
3) Als es unsere Briefkästen vollgeregnet hat, haben wir eine Eingabe gemacht => nie etwas passiert
4) Letzten Dezember steht wer in unserer Wohnung und sägt ein Loch in die Wand im Flur, weil da Feuchtigkeit im Schacht vermutet wurde, die austrocknen muss. Da würde sich da wieder jemand melden => Das Loch haben wir Ende April mit übergeben
5) Als letztes Jahr unser Geschirrspüler kaputtging, mussten wir den Typen EINEN Monat hinterher telefonieren, bis endlich Ersatz kam (ist eine Mietküche gewesen)
6) JEDES MAL, wenn wir was von denen wollten, hat es ewig gedauert, bis sich mal einer gezuckt hat...es sei denn, die haben irgendwie Geld bekommen.

Falls irgendwer nach Chemnitz zieht: FINGER WEG von Wagner Immobilien. Die absolute Drecktruppe. Alle abknallen. :motz:

Weiß da wer, was zu tun ist? Ich habe auf jeden Fall mal angerufen und da schon mal einen gezündet, aber Monsieur le Cheffe ist erst am Dienstag wieder da. Ruf ich dann noch mal an, aber wenn der sich schief stellt, gehe ich über den Mieterbund. Der Arsch kriegt von mir keinen Cent.
 
Ups! Leichenfledderei... :D
Macht ja nix. Thema ist ja ähnlich.

Ach ja, hier mal noch das Fazit des Übergabeprotokolls:



Uploaded with ImageShack.us

Wohlgemerkt: ALLE Dinge, die in dem Schreiben aufgeführt werden, sind im Übergabeprotokoll vermerkt: Die Wände und der Wasserschaden im Küchenschrank. Das sind also keine versteckten Mängel. Und laut unterzeichnetem Protokoll brauchen wir das nicht zu beseitigen, weil - sind ja keine zu beseitigenden Schäden vermerkt worden.
 
Wie lange hat deine Freundin in der Wohnung gewohnt? Nach dem Gesetz ist man nämlich, wenn man nicht länger als zwei Jahre in der Wohnung gewohnt hat, nicht dazu verpflichtet etwas zu machen (es sei denn, es wurde mutwillig etwas zerstört).
 
4 Jahre

Und wir haben ja was gemacht. Wir haben die Bude komplett getrichen, auf Hochglanz gewienert und sogar das kaputte Parkett geölt.
 
Kann dir dann nur den Rat geben, dass du dich beim Mietschutzbund anmeldest. Das ist wirklich Gold wert. Hatte damals mit meinem ehemaligen Vermieter in Berlin auch Probleme und war froh, dass der Mieterschutzbund alles regelt. Kostet 70 Euro im Jahr, aber die kümmern sich um alles und regeln auch den Schriftverkehr mit dem ehemaligen Vermieter.
 
Haben wir schon lange gemacht, weil uns schon zugetragen wurde, dass die Truppe beim Auszug plötzlich zu geldgierigen Arschgeigen mutiert. Außerdem hatten wir Trouble beim Einzug in die neue Wohnung.

Auch nett: Der BESITZER des Hauses war am gleichen Tag in der Wohnung und hat sich das angesehen. Es dauert also 2 MONATE, um dieses Schreiben aufzusetzen und uns darin eine Frist von 2 WOCHEN zu setzen. Alter...ich kann gerade gar nicht soviel essen, wie ich dem Typen in den Rachen scheißen möchte... :fp:
 
Ich seh das Problem nicht? :?
Auf dem Übergabeprotokoll steht nichts von irgendwelchen Schäden, also müsst ihr da auch nichts 2 Monate später beheben.
 
http://www.urteile-mietrecht.net/Miete27.html


Die Erstellung eines schriftlichen Wohnungsabnahmeprotokolls, in dem Mängelfreiheit der Wohnung oder bestimmte Mängel festgehalten werden, hat zur Folge, dass der Vermieter sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf weitere Mängel berufen kann, die bei der Abnahme waren hätten wahrgenommen werden können.


Begutachtet ein Vermieter beim Auszug seines Mieters die Wohnung und unterschreibt danach das Protokoll, in dem er keine Mängel festhält, so kann er sich nicht später auf Mängel berufen. Sinn eines Übergabeprotokolls ist es ja gerade, den Zustand der Wohnung beweissicher festzuhalten.


ich denke auch, da hat man gute chancen....
 
Kumpel hatte das gleiche Thema, Wohnungsabnahme ohne Mängel durch Tochter des Vermieters schriftlich bestätigt, paar Wochen später kam so ein ähnliches Schreiben mit Kostenvoranschlag. Vor Gericht wurde bestätigt, dass die Abnahme gilt.

Von daher... entspannt bleiben. Auch wenn es natürlich ärgerlich ist und ggf. Stress bedeutet.
 
Seo schrieb:
Ich seh das Problem nicht? :?
Auf dem Übergabeprotokoll steht nichts von irgendwelchen Schäden, also müsst ihr da auch nichts 2 Monate später beheben.

Die Schäden...eher Mängel sind aufgeführt, aber wir wurden nicht verpflichtet, die zu beheben...läuft imo auf das Gleiche raus.
Ich denke ja auch, dass das Ganze im Sand verläuft. Mich regt nur diese Unverfrorenheit auf, mit der die Arschgeigen mal eben die komplette Wohnung streichen lassen und das mit unserer Kaution bezahlen wollen (der Rechnungsbetrag stimmt auffällig mit dem Kautionsbetrag überein).
Wir waren ja schon vorgewarnt, was das für Hirnis sind, weil schon eine andere Frau, die ausgezogen ist, seit fast 2 Jahren auf ihre Kaution wartet.
Unsere Kaution haben die auch einbehalten...falls wir unsere Nebenkostenabrechnung nicht zahlen wollen. Klar, in 4 Monaten werden sicher ein paar hundert Euro an Nebenkosten angefallen sein. Außerdem waren wir immer so säumige Zahler. Wir haben die Idioten sogar darauf hingewiesen, dass sie uns für den April keine Miete abgebucht haben. Warum? Weil sie auch hier zu blöd waren, ihre Akten in Schuss zu halten. :fp:

Das hier ist das Übergabeprotokoll. Sektion Mängel:




Man beachte den Eindruck der Wohnung: Renoviert, Gebrauchsspuren. Wie zu Geier kommt der dann dazu, in seinem Schriebs was von "Nicht renoviert" zu faseln?
 
Soweit ich weiß darf die Kaution nicht zu dem Zweck einer eventuellen Nebenkostennachzahlung einbehalten werden. Diese scheiß Vermieter machen es aber immer wieder. :motz:
 
Ich war deshalb mal beim Anwalt und der meinte damals, der Vermieter darf sehr wohl einen angemessenen Teil der Kaution für Nebenkosten einbehalten. :/ Mit diese Begründung darf er die Kaution auch länger - sofern es die Abrechnungszeiträume rechtfertigen - als sonst einbehalten (regulär max. 6 Monate, glaube ich).
 
Zurück
Oben