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Aber uns doch wohl?!Wir haben das Handy mitlaufen lassen, als er damals den Duschtassenschaden begutachtet hat. Können wir natürlich nicht vorlegen.

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Aber uns doch wohl?!Wir haben das Handy mitlaufen lassen, als er damals den Duschtassenschaden begutachtet hat. Können wir natürlich nicht vorlegen.

Ich bin mir nicht sicher, ob er den Beweis erbringen muss, und da es sich bei dem von Dir gezeigten Gartenhaus auch nicht um ein zu beurkundendes Grundstücksgeschäft handelt, reicht die Vereinbarung m. E. aus. Die mögliche Hinterziehung der Steuern ist ein Nebenkriegsschauplatz, der lediglich den Druck enorm erhöht und Indizien für eine Urkundenfälschung liefert, die die Luft für ihn dünner machen sollen. Das betrifft auch eine möglicherweise erfolgte Nacherklärung der Mieteinnahmen, die dann aller Wahrscheinlichkeit in den Zeitraum der rechtlichen Auseinandersetzung fällt. Das sollte ein Richter bzw. eine Richterin entsprechend würdigen. Da es sich aber um einen Gütetermin handelt, bei dem sich die Richter nach meiner Erfahrung nur geringfügig im Vorfeld mit dem Sachverhalt beschäftigen, wird darauf womöglich noch gar nicht eingegangen. Glaub mir, ich habe schon gerade junge Richter*innen erlebt, die ich eher als Pisa-Kinder bezeichnen würde - da bleibt einem manchmal die Spucke weg bei der Art, wie diese vorgehen. Aber das ist ein anderes Thema....Die Androhung auf Schadenersatz ist mit dem letzten Schreiben erfolgt. Ebenso der Hinweis, dass das Dokument leicht auf Echtheit überprüft werden kann und er den Beweis erbringen soll.
ist schon der zweite gütetermin.Ich bin mir nicht sicher, ob er den Beweis erbringen muss, und da es sich bei dem von Dir gezeigten Gartenhaus auch nicht um ein zu beurkundendes Grundstücksgeschäft handelt, reicht die Vereinbarung m. E. aus. Die mögliche Hinterziehung der Steuern ist ein Nebenkriegsschauplatz, der lediglich den Druck enorm erhöht und Indizien für eine Urkundenfälschung liefert, die die Luft für ihn dünner machen sollen. Das betrifft auch eine möglicherweise erfolgte Nacherklärung der Mieteinnahmen, die dann aller Wahrscheinlichkeit in den Zeitraum der rechtlichen Auseinandersetzung fällt. Das sollte ein Richter bzw. eine Richterin entsprechend würdigen. Da es sich aber um einen Gütetermin handelt, bei dem sich die Richter nach meiner Erfahrung nur geringfügig im Vorfeld mit dem Sachverhalt beschäftigen, wird darauf womöglich noch gar nicht eingegangen. Glaub mir, ich habe schon gerade junge Richter*innen erlebt, die ich eher als Pisa-Kinder bezeichnen würde - da bleibt einem manchmal die Spucke weg bei der Art, wie diese vorgehen. Aber das ist ein anderes Thema....
Das Blut fließt also aller Wahrscheinlichkeit nach erst später - so spannend wird das morgen wohl gar nicht.
Denk immer daran, dass Deine Anwältin mit fortlaufendem Prozess auch weiter Geld verdient. Das soll kein Vorwurf in ihre Richtung sein, ist aber oftmals nicht zu vernachlässigen. Ernstgemeinte Worte (und keine Schreiben) unter Anwaltskollegen können das Verfahren oft beschleunigen bzw. direkt zu Euren Gunsten beenden.
Die Geschichte mit der Tochter hat er Euch natürlich NIE offiziell erzählt, ansonsten müsste man bei Euch konsequenterweise den Tatbestand der Beihilfe zur Steuerhinterziehung prüfen![]()
Oh...das machts nicht besser. Aber es las sich so, als ob der erste Gütertermin Ende November verschoben wurdeist schon der zweite gütetermin.

Oh...das machts nicht besser. Aber es las sich so, als ob der erste Gütertermin Ende November verschoben wurde![]()
Das ist ja auch richtig. Morgen ist der erste weil im November verschoben wurde.
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