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Afaik gehört da auch ein Hinweis auf das Widerrufsrecht rein. Keine Ahnung, ob sowas allein aufgrund des fehlenden Hinweises auf das Widerrufsrecht im Zweifel anfechtbar ist.ich habe mir das jetzt mal durchgelesen. wieso hat deine Partnerin am Telefon denen auch noch die Bankverbindung gesagt? Ich mein, da müssen doch alle Alarmglocken läuten. Kann ja sein das einem mal ein Fehler passiert und man zu etwas ja sagt. Aber die Bankverbindung auch noch angeben, das ist puhh.
Die werden die Daten sicherlich bereits gekannt haben. Entweder hat ein Unternehmen die weiterverkauft oder das Unternehmen wurden den Daten beraubt.



Aus diesem Grund sag ich bei solchen Telefonaten nie "ja" bis ich die abgewürgt habe. Richtig, jipp, jo, siggi etc. erfüllen auch ihren Zweck.Das mit der Ton-Aufzeichnung der Bestellung ist auch so ne Sache.
Meinen Chef hat mal so ne windige Firma am Handy angerufen. Auf die Frage, ob er Herr XY ist, hat er mit "ja" geantwortet, das restliche Gespräch hat er mit den Worten "so einen Scheiß brauchen wir nicht" ganz schnell abgewürgt.
Ich stand daneben und hab alles per Freisprechanlage zufällig mitgehört.
Eine Woche später kam dann auch gleich die Bestätigung über Abschluß eines Abos irgendeiner Werbezeitung. 486€/Jahr, und das für 3 Jahre...
Hab natürlich widersprochen, dann kam sofort Post von deren Anwalt, mit einem USB-Stick mit der Tonaufzeichnung drauf. Die hatten das eine "Ja" meines Chefs so reingeschnitten, dass es direkt hinter dem 2minütigen Monolog des Anrufenden ("Sehr geehrter Herr XY, sie bestellen hiermit die Zeitung abc zum Vorzugsabopreis von blablba..."). Das Gespräch ging in der Realität keine 30 Sekunden, die Tonaufnahme war über 2 Minuten lang, und immer wieder war das eine "Ja" reingeschnitten.
Das war ne abartige Sauerei.
Mit dem Hinweis, B2B gäbe es kein Widerrufsrecht, haben die echt sogar ein Inkassobüro beauftragt.
Unser Anwalt hats dann aus der Welt geschafft, aber mich ärgert diese Dreistigkeit immer noch.
UP-verlag hießen/heißen die.
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