Denn im bindenden Protokoll des International Football Association Board (IFAB) wird ausgeschlossen, dass Fehlentscheidungen des Video-Schiedsrichter-Assistenten (VSA) Einfluss auf die Spielwertung haben können. So krass sie auch sein mögen.
"Ein Spiel ist nicht ungültig aufgrund von Fehlfunktion(en) der VSA-Technologie, falscher Entscheidungen, die den VSA betreffen, oder der Entscheidung, einen Vorfall nicht zu prüfen, oder der Prüfung einer nicht prüfbaren Situation", steht auf Seite neun des Protokolls eindeutig. Der VSA sei ein "Spieloffizieller". Ergo: Es gibt (eigentlich) keinen Spielraum für eine Wiederholung.