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Gast
Das Papier sagt ja auch klar. Notwendig ist eine Notlage des Staates, die nicht anders kompensiert werden kann. Und das können wir erst nach der Krise überhaupt bewerten. Und dass man dann an Leute geht mit 2000, 3000 oder 4000 Euro Einkommen, bezweifle ich. Die Grenze wird über dem liegen, was so ein Politiker kriegt und damit praktisch keinen normalen Bürger treffen.
Es ist ja auch allgemein noch nicht geklärt was unter Eigentum und Vermögen mit "zum wohle der Allgemeinheit dienen" und "Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen" im Grundgesetz genau zu verstehen ist.
Wo hört das Recht auf Vermögen auf und wo fängt das Interesse der Allgemeinheit an.
Sprich: Muss der Staat erst kurz vor der Pleite sein um eine gewisse Umverteilung zurechtfertigen, oder reicht nicht schon der Grundsatz "Für das Interesse der Allgemeintheit" aus.
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