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Ärger mit dem (Ex-)Vermieter (lange Geschichte)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Letzte Woche hatte sich noch was wichtiges ergeben: Er hat aller Voraussicht nach eine gefälschte, unterschriebene Vereinbarung vorgelegt und den Duschtassenschaden schon von seiner Gebäudeversicherung regeln lassen! Das allerdings wurde nur beiläufig im letzten Schreiben seines Anwalts erwähnt.
Ich hoffe, die Richterin sieht das nicht so beiläufig, weil durch seine ergänzenden Fragen an den Gutachter, der erste Termin verlegt wurde. Das hätte man sich also alles sparen können.

Und was die gefälschte Vereinbarung betrifft, so handelt es sich um ein, jetzt plötzlich, vorgelegtes Dokument, welches von ihm, seiner Tochter und seiner Frau, vor angeblich sieben Jahren erstellt und unterschrieben worden ist.
Darin tritt seine damalig 15-jährige Tochter die Eigentumsrechte der ominösen Gartenhütte, der elektrischen Terassenmarkise und div. Lampen und Spiegel an ihre Eltern ab.
Komischerweise wurden wir nie darüber informiert. Warum auch? Wir haben ja nur über all die Jahre das ebenso ominöse "Nutzungsgeld Komponenten" auf das Konto seiner Tochter überwiesen.

Dumm nur, dass wir Anfang letzten Jahres eine Überweisung bewusst ausgesetzt haben und prompt ein Schreiben seines Anwalts kam.
In diesem forderte man uns auf, die fehlende Rate auf das bekannnte Konto der Eigentümerin(!) (seine Tochter) zu überweisen.
Da kann ein Blinder mit dem Krückstock fühlen, dass die Geschichte (Vereinbarung) getürkt, bzw. hastig zusammengeschustert wurde.
Nur damit er Ersatzansprüche geltend machen kann. Ansonsten wäre es halt seine Tochter, die hat aber nicht geklagt.

Ich kann nur hoffen, dass die Gerechtigkeit siegen wird.
Da bin ich jetzt gerade mal hellhörig geworden. Ich hatte den Sachverhalt ansonsten nur beiläufig mitverfolgt. Ich fasse noch mal zusammen: Ihr habt also jahrelang das Taschengeld ans Töchterchen bezahlt (denn so war das vom Vermieter geplant, um nicht versteuertes Geld zu benutzen), obwohl sie irgendwann die Eigentumsrechte an Mama und Papa übertragen hat, damit die jetzt den Schaden bei Euch geltend machen können ??? :gerri:

Klingelt da was ??

Mich würde interessieren, ob Mami und Papi das „Nutzungsentgelt“ dann auch nachversteuert haben (inkl. Selbstanzeige zur Steuerhinterziehung) ?? :D Denn plötzlich hört sich das so an, als als wäre das Geld für die Kleine tatsächlich NUR Taschengeld im abgekürzten Zahlungsweg.

Das würde ich anstelle Deiner Anwältin morgen mal ganz trocken auf den Tisch legen.
 
So langsam wird da ein Schuh draus. Die Tochter wollte vielleicht die rückdatierte Unterschrift nicht mehr leisten, daher besteht tatsächlich der Anschein, als sei das Dokument gefälscht.

Jetzt würde mich nur noch interessieren, ob das Entgelt an den „Eigentümer“ auch versteuert wurde. Das kann man alles leicht nachvollziehen....;) Das wäre der Klassiker unter den „Fehlern“ und die perfekte Möglichkeit, ihn morgen vollends zu diskreditieren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da bin ich jetzt gerade mal hellhörig geworden. Ich hatte den Sachverhalt ansonsten nur beiläufig mitverfolgt. Ich fasse noch mal zusammen: Ihr habt also jahrelang das Taschengeld ans Töchterchen bezahlt (denn so war das vom Vermieter geplant, um nicht versteuertes Geld zu benutzen), obwohl sie irgendwann die Eigentumsrechte an Mama und Papa übertragen hat, damit die jetzt den Schaden bei Euch geltend machen können ??? :gerri:

Klingelt da was ??

Mich würde interessieren, ob Mami und Papi das „Nutzungsentgelt“ dann auch nachversteuert haben (inkl. Selbstanzeige zur Steuerhinterziehung) ?? :D Denn plötzlich hört sich das so an, als als wäre das Geld für die Kleine tatsächlich NUR Taschengeld im abgekürzten Zahlungsweg.

Das würde ich anstelle Deiner Anwältin morgen mal ganz trocken auf den Tisch legen.

Das hast du durchaus nachvollziehbar erklärt und verstanden.
Der ist so blind vor Wut, dass ihm nur solche Pannen passieren.
 
Da ging es bisher auch nicht vor Gericht, oder :D

"Unzureichend für eine rechtsgültige Unterschrift sind jedoch der Vorname alleine, die Abkürzung des Nachnamens mit einem Anfangsbuchstaben oder nur ein Handzeichen bzw. Kürzel.“
https://www.selzer-reiff.de/presse/korrekte-rechtssichere-unterschrift-bei-vertraegen-und-urkunden/
Na gut dann hafte ich wenigstens nicht für meine abgegebenen Submissionsangebote.. ist bisher aber auch noch nichts schiefgegangen ^^ :grins:
 
Das hast du durchaus nachvollziehbar erklärt und verstanden.
Der ist so blind vor Wut, dass ihm nur solche Pannen passieren.
Wie gesagt: Der Klassiker ! Ich kenne diese Fälle.

Wenn das wirklich so sein sollte, steht er morgen vor „Urkundenfälschung“ vs. „Steuerhinterziehung“ - Das Tor kann er sich noch aussuchen. Man muss es ihm nur sagen ;)
 
@GPLegend Das Prozedere wäre in der Verhandlung wie folgt: Deine Anwältin zweifelt die Echtheit der nachgereichten Eigentumsübertragung an, mit dem Hinweis, dass die Einnahmen dann ja seitens der Gegenpartei für alle Jahre nachweisbar in den erklärten Mieteinnahmen auftauchen müssten, unter Vorbehalt, die Tochter ebenfalls als Zeugin zu dem Dokument vorzuladen.

Ich würde die Karte aber ziemlich dreckig 15 Minuten vor der Verhandlung im Gespräch mit dem Anwalt der Gegenseite unter Hinweis auf möglichen Schadenersatz ziehen ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Normalerweise ignoriere ich Popcorn, für morgen bräuchte ich welches :D

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@GPLegend Das Prozedere wäre in der Verhandlung wie folgt: Deine Anwältin zweifelt die Echtheit der nachgereichten Eigentumsübertragung an, mit dem Hinweis, dass die Einnahmen dann ja seitens der Gegenpartei für alle Jahre nachweisbar in den erklärten Mieteinnahmen auftauchen müssten, unter Vorbehalt, die Tochter ebenfalls als Zeugin zu dem Dokument vorzuladen.

Ich würde die Karte aber ziemlich dreckig 15 Minuten vor der Verhandlung im Gespräch mit dem Anwalt der Gegenseite unter Hinweis auf möglichen Schadenersatz ziehen ;)

das gefällt mir

giphy.gif
 
@GPLegend Das Prozedere wäre in der Verhandlung wie folgt: Deine Anwältin zweifelt die Echtheit der nachgereichten Eigentumsübertragung an, mit dem Hinweis, dass die Einnahmen dann ja seitens der Gegenpartei für alle Jahre nachweisbar in den erklärten Mieteinnahmen auftauchen müssten, unter Vorbehalt, die Tochter ebenfalls als Zeugin zu dem Dokument vorzuladen.

Ich würde die Karte aber ziemlich dreckig 15 Minuten vor der Verhandlung im Gespräch mit dem Anwalt der Gegenseite unter Hinweis auf möglichen Schadenersatz ziehen ;)
Die Androhung auf Schadenersatz ist mit dem letzten Schreiben erfolgt. Ebenso der Hinweis, dass das Dokument leicht auf Echtheit überprüft werden kann und er den Beweis erbringen soll.
 
Die Androhung auf Schadenersatz ist mit dem letzten Schreiben erfolgt. Ebenso der Hinweis, dass das Dokument leicht auf Echtheit überprüft werden kann und er den Beweis erbringen soll.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob das Thema Steuerhinterziehung schon in den Köpfen angekommen ist :deal:
Das wird sehr oft und auch gerne von Anwälten übersehen.

Ich bin Steuerberater und war früher sehr viel in der Forensik-Prüfung unterwegs. Daher wäre das für mich auch der beschriebene „Klassiker“.
 
Mein Gott ... wie soll ich jetzt nur diese letzte fucking Nacht überstehen. Das wird so der Thriller. Wäre ich jetzt im Kino, würde ich schon mit dem Popo auf der Sitzkante hin und her rutschen. Ich wünsche mir so den Einlauf für den Typen. Das ihm die Scheisse links und rechts aus den Ohren läuft und gleich noch mit ein paar saftigen Geldstrafen auf der Sache rausgeht.
 
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