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Gast
Lol. Wenn du von der Polizei gesucht wirst, egal ob Haftbefehl oder Durchsetzung einer Abschiebung braucht es keinen Durchsuchungsbefehl.
Sonst würde es die linke Dame ja nicht ändern wollen...
Ja lach nur. Du liegst damit nur absolut Falsch.
Du schreist hier nach "Recht und Ordnung!" und beklagst dich darüber, dass hier irgendwer angeblich zum Widerstand der Staatsgewalt aufrufen würde. Dabei ist es eigentlich genau andersrum: „Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung wird von der Berliner Polizei im Kontext von Abschiebungen regelmäßig verletzt.“, Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, sieht einen „permanenten Rechtsbruch“ der Polizei bei Abschiebungen aus Wohnungen. Du brauchst in der Regel eine richterliche Anordnung zur Hausdurchsuchung, wenn es sich um nicht dringend tatverdächtige Personen handelt. Darum geht es der Frau:
Dass die Polizei dafür einen Durchsuchungsbefehl braucht, haben Berliner Gerichte in verschiedenen Urteilen bestätigt. Knackpunkt ist Artikel 13 Grundgesetz, der besagt: „(1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.“
https://taz.de/Kritik-des-Fluechtlingsrats/!5595213/
Abschiebepflichtige zu hochkriminellen Personengruppen erklären.
Das käme dir vielleicht recht, nur ist das tatsächlich nicht verhältnismäßig.
Edit: Aber Erhalt dir ruhig weiter deine Feindbilder Linke + Grüne.
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