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Die große Sexismus-Debatte

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

So ne Aussage bzw. Dort war es eine Frage, kam ja auch bei ihrem Israel Besuch.

Immerhin bekommt dafür noch Applaus ,wenn es beim Rest dann schon nicht mehr klappt
 
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1955 in Deutschland

"Die Umstellung von Haushaltsführung auf Ballführung scheint gelungen zu sein!"
 

Hab darüber kürzlich mit einem befreundeten Anwalt diskutiert. Der hat mir auch dargelegt, dass es ein ordentlich Urteil nach geltendem Recht war. Der Richter outete sich ja selbst dazu, dass er dem Mann nicht glauben würde aber halt kein eindeutiger Nachweis vorliege, weshalb die Klage auf üble Nachrede gerechtfertigt sei.

Wir haben hier ziemlich strenge Persönlichkeitsrechte. Das ist in vielen Fällen gut, kann aber, wie in diesem Fall, zu absurden (zumindest dem Verständnis einiger nach) Urteilen führen.
 
Dann korrigiere ich mich gerne: manchmal sind Gesetze echt beknackt.

Wie es im Text auch steht, war es niemals einfacher als heute, andere Menschen über soziale Medien zu diffarmieren oder zu beleidigen. Wenn es bereits ausreichen kann wenn man behauptet, dass andere an den Computer oder an das Smartphone konnten, dann werden damit zwar Persönlichkeitsrechte gestärkt, aber die Opfer stehen alleine da.

Denn eins muss man ja auch sehen. Hier geht es ja um üble Nachrede, weil es öffentlich gemacht wurde. Aber selbst zur Polizei zu gehen hilft dann ja nicht wirklich.
 
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Aber selbst zur Polizei zu gehen hilft dann ja nicht wirklich.

Doch, genau das wäre der Weg gewesen. Geht ja um öffentliche Rufschädigung, ohne den direkten Nachweis bringen zu können. Das wäre bei einer Anzeige über die Polizei nicht der Fall gewesen.

Meiner Meinung nach aber schlicht ein altes Recht welches auf neue Gegebenheiten angepasst gehört. Gäbe es sowas wie zB eine Sorgfaltspflicht für seine eigenen Online Identitäten, dann hätte er sich da nicht so fadenscheinig rausreden können, à la das hätte jeder in dem Lokal geschrieben haben können, wie er es ja tat.
 
Doch, genau das wäre der Weg gewesen. Geht ja um öffentliche Rufschädigung, ohne den direkten Nachweis bringen zu können. Das wäre bei einer Anzeige über die Polizei nicht der Fall gewesen.

Klar wäre das der Weg gewesen. Aber was bringt es dem Opfer? Du gehst zur Polizei und zeigst an. Die Polizei befragt dem vermeintlichen Täter und der windet sich genau mit den gleichen Argumenten raus.
 
Sehr wahrscheinlich, dass nicht großartig etwas dabei raus gekommen wäre (müsste man aber nachfragen, bin kein Jurist, vielleicht würds da ja dann andere Möglichkeiten geben) aber man hätte auch keine 7000 Euro Klage an der Backe.
 
das problem mit der "sogfaltspflicht" ist aber, dass das genausowenig zeitgemäß ist. stichwort störerhaftung. da wirst du für etwas verantwortlich gemacht, was du möglicherweise nicht zu verantworten hast. jemand hacked sich in deinen account. dein handy wird gestohlen. deine freundin will dir einen auswischen. es gibt ne ganze menge gründe, die berechtigte zweifel zulassen. das muss letztlich aber ein richter beurteilen.
 
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