Die Zahl der Fälle ist deutlich geringer als öffentlich angenommen. So berichteten Medien immer wieder, die frühere Leiterin der BAMF-Außenstelle habe wohl in 1200 Fällen Asylanträge zu Unrecht bewilligt.
Auf Anfrage von NDR undRadio Bremen erklärte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jedoch, diese Zahl sei dem Bericht der Internen Revision gar nicht zu entnehmen: "In dem Bericht vom 11. Mai 2018 werden 975 der 1336 durch Bremen positiv entschiedenen Verfahren als nicht plausibel eingestuft. Diese Einschätzung bedeutet nicht zwingend, dass diese 975 Verfahren materiell falsch sind."
Vielmehr seien die von der Internen Revision eingesetzten Prüfer zu dem Schluss gekommen, dass "in 578 Fällen ein Widerruf geboten" sei. In anderen Verfahren seien zwar formelle Fehler gemacht worden - "dennoch wäre die Entscheidung auch von anderen Organisationseinheiten exakt gleich getroffen worden".
Wurden Asylbewerber nach Bremen gebracht?
Ja. Aber das war kein Skandal. So wird in internen Revisionsberichten des BAMF die Zahl der in Bremen bearbeiteten Fälle aus anderen Zuständigkeitsbereichen als "außergewöhnlich" hoch dargestellt. Auf Nachfrage erklärte das BAMF nun gegenüber NDR und Radio Bremen, der Wert sei zwar hoch, aber die Bremer Außenstelle sei "zeitweise für Antragstellende aus anderen Zuständigkeitsbereichen zuständig" gewesen. Dies sei der Revision "zum Zeitpunkt der Prüfung nicht bekannt" gewesen.
Die Außenstelle Bremen hatte also Fälle aus dem Umland übernommen, um die dortigen Behörden zu entlasten.
Welche Auffälligkeiten gab es in Bremen?
In Bremen ging es vor allem um Jesiden. Die Schutzquote von Menschen jesidischen Glaubens lag 2013 bis 2017 bundesweit bei 86,44 Prozent. Die Quote in Bremen für diesen Personenkreis betrug 94,02 Prozent. Besonders auffällig laut BAMF-Revisionsbericht: Für das Jahr 2015 wurde eine hundertprozentige Schutzquote für Jesiden festgestellt.
Zu dieser Zeit waren Tausende Jesiden auf der Flucht vor dem "Islamischen Staat"; islamistische Kämpfer versklavten Angehörige der Minderheit und ermordeten viele. Die Vereinten Nationen sprachen von einem Völkermord, dementsprechend waren die Anerkennungsquoten für Jesiden in Deutschland sehr hoch.
Warum wurde Ulrike B. abgesetzt?
Ulrike B. war mehr als 20 Jahre Chefin der Bremer Außenstelle. 2016 wurde sie abgesetzt - aus disziplinarischen Gründen. Sie hatte gegen eine Dienstanweisung verstoßen, was Abschiebungen nach Bulgarien anging. Ihr Anwalt Erich Joester erklärt, im Nachhinein habe sich herausgestellt, dass Ulrike B. eine Verwaltungsvorschrift nicht beachtet habe, aber die Gerichte ihr zwischenzeitlich Recht gegeben hätten.
Auch dem BAMF lagen damals offenkundig keine Hinweise auf Korruption vor, in der Disziplinarverfügung heißt es, sie habe aus "humanitären " und nicht aus "eigennützigen" Motiven gehandelt.
Welche konkreten Hinweise gibt es auf Korruption?
Beweise, dass Ulrike B. Bestechungsgelder angenommen hätte, gibt es bis heute keine. Ihrem Anwalt zufolge geht es um eine Hotelübernachtung, die sie sich angeblich bezahlen ließ. Allerdings existiere eine Quittung, die belege, dass Ulrike B. die Kosten erstattet habe. Zudem gehe es um ein jesidisches Neujahrsfest, wo es Essen und Trinken gegeben habe. Dem NDR sagte der Anwalt: "Das war eine öffentliche Einladung, zu der jeder gehen konnte. Ob sie dort überhaupt etwas gegessen oder getrunken hat, weiß ich nicht."