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Frage zur Steuererklärung

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

hallo zusammen, wieder mal eine frage von mir. meine kleine schwägerin hat letztes jahr eine ausbildung begonnen. die fahrtkosten zahlt im moment noch meine schwieger mutter, da der ausbildungslohn dennoch zu klein ist. kann meine schwiegermutter diese kosten selber dann absetzen?
 
Ich glaube, das geht nur, wenn die Tochter ne eigene Wohnung hat. Guck mal nach Ausbildungsfreibetrag.
Ansonsten bleibt das kindergeld und der kinderfreibetrag, solange sie ne Ausbildung macht.
 
ich war bei meiner 16er Steuererklärung ziemlich kreativ und das FA hat alles veranlagt ohne auch nur einen Beleg anzufordern:ugly:

Mein Tipp also: einfach angeben und schauen was passiert.
 
mein schwiegermutter will ja die fahrt kosten selber absetzen weil diese doch zu teuer sind für meine schwägerin. kostet gut 160 euro im monat und für einen azubi im ersten lehrjahr zu teuer
 
Ich habe meine Krankenversicherung gewechselt - dadurch hat sich mein KV Beitrag etwas reduziert. Jetzt sehe ich allerdings, dass auf der ersten Gehaltsabrechnung mit neuer Krankenversicherung gleichzeitig die Lohnsteuer etwas angestiegen ist. Das dürfte bei gleichbleibendem Brutto doch eigentlich gar nicht sein, oder?

Edit: Ach sehe gerade wegen der an den Bruttolohn gekoppelten Vorsorgepauschale. Was für eine verdammte Schweinerei :D. D.h. man verliert mal eben ein Drittel der theoretischen KV Einsparung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe meine Krankenversicherung gewechselt - dadurch hat sich mein KV Beitrag etwas reduziert. Jetzt sehe ich allerdings, dass auf der ersten Gehaltsabrechnung mit neuer Krankenversicherung gleichzeitig die Lohnsteuer etwas angestiegen ist. Das dürfte bei gleichbleibendem Brutto doch eigentlich gar nicht sein, oder?

Edit: Ach sehe gerade wegen der an den Bruttolohn gekoppelten Vorsorgepauschale. Was für eine verdammte Schweinerei :D. D.h. man verliert mal eben ein Drittel der theoretischen KV Einsparung.

Bei einer privaten Krankenversicherung denk nur dran spätestens mit 51/52 wieder in die gesetzliche KV zu wechseln...
 
Habe heute Post vom Finanzamt bekommen, dass meine Steuererklärung nicht eingegangen ist. Habe ja auch keine gemacht, da ich denke nicht pflichtig dafür zu sein.

Ich arbeite auf Lohnsteuerkarte Klasse 3. Meine Frau hat hingegen nur einen Minijob mit 270€ pauschal mit 2% versteuert.
Meines Wissens nach muss man eine Steuererklärung nur dann machen, wenn beide nach Klasse 3 und 5 versteuert worden sind. Meine Frau arbeitet ja jetzt sogesehen ohne Steuerklasse.
Weitere Einkünfte liegen nicht vor, ausser Kindergeld, aber das hat ja keine Auswirkungen.

Kann mir da einer von euch Licht ins dunkle bringen?
 
Soweit ich weiß, kann das FA immer eine Steuererklärung verlangen, und dann musst du sie auch machen.

Wo du aber gerade von Kindern sprichst. Habt ihr mal Elterngeld bezogen? Das unterläge dem Progressionsvorbehalt und damit werdet ihr steuerpflichtig. Gleiches gilt für Krankengeld.
 
Glaube warte mal die Antwort vom Finanzamt ab. Man liest sehr häufig, dass wenn der Partner nicht auf Steuerkarte arbeitet, man keine Erklärung machen muss. Sondern wirklich nur wenn auf Klasse 3 und 5 abgerechnet wird
 
Ach verdammt, verlesen. Ja, wenn sie nur pauschal abgerechnet wird, brauchst Du theoretisch keine Erklärung abgeben. Aber aufgefordert werden kannst Du trotzdem, dann mußt Du eine machen.
Habe ein Feld auf dem Brief, wo ich schreiben kann, wenn ich meine nicht verpflichtet zu sein. Habe es mal ausgefüllt und Belege beigefügt. Also so ne richtige Aufforderung war es dann nicht, wenn sie mir die Möglichkeit bieten, das Gegenteil zu beweisen
 
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