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Frage zur Steuererklärung

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

@Bexter Ich weiß nicht, ob ich Dich genau verstanden habe, Du möchtest einen Vergleich zu 2014?

Ich kenne das Wiso-Programm jetzt nicht, also erkläre ich es, wie ich es von den DateV-Programmen gewohnt bin: Du machst eine Steuererklärung mit einem Mantelbogen, Vorsorgeaufwendungen, FW, etc. und dann eine Anlage N - Steuerpflichtiger und eine Anlage N - Ehegatte. Achte darauf, daß Du die Angeben auf dem Mantelbogen, etc. auch nach Ehepartnern getrennt eingibst, dann kannst Du (zumindest bei der Datev) auch die Unterschiede zwischen der Einzel- und der Zusammenveranlagung berechnen lassen. Also das, was Du durch die Heirat an Steuervorteil hast.

Irgendwie seltsam und das WISO-Programm funzt nicht so richtig bzw. vielleicht klappt es nicht, weil es rückwirkend wäre - keine Ahnung? Wollte mal ein Planspiel machen, mit den Daten von 2013, als wenn wir letztes Jahr geheiratet hätten.
Kriege kaum Geld raus, ABER da muss ein Fehler sein. Denn das Programm reagiert null auf den Wechsel der Steuerklasse. Egal ob ich Steuerklasse 1, 3 oder 5 angebe, es ändert sich nichts am Betrag und das kann ja schon mal irgendwo nicht sein...:(
 
@Bexter Doch, die Steuerklasse, die Du da angibst, ist nicht relevant für die Berechnung, nur für die Angabe in der Steuererklärung. Du trägst ja auch die Zahlen aus deiner LSt-Bescheinigung ein (Bruttoverdienst, ESt, SolZ, etc.). Diese tatsächlichen Zahlen nimmt das Programm für die Steuerberechnung und die ändern sich nicht mit. Das WiSo-Programm ist ja kein Lohnrechner, sondern ein Einkommensteuerprogramm.

Wenn Du vergleichen willst, mußt Du Dir einen Lohnrechner aus dem Internet suchen und dort deine Werte mit einer alternativen Steuerklasse eintickern und die Ergebnisse dann ins WISO-Programm packen. Dann bekommst Du auch eine Veränderung.
 
Um den Lohn geht es mir ja nicht, sondern um die Steuerrückzahlung, mit der ich rechnen kann im nächsten Jahr. Ich hab mir mit einem Lohnprogramm schon das Szenario durchgerechnet, ob wir auf 3/5 gehen oder auf 4/4. Bei 3/5 habe ich netto schon einen merkliches Plus. Nun hat uns aber der Steuerberater erzählt, dass die Chance aber hoch ist, dass ich bei 3/5 bei der Steuererklärung kein Geld zurück bekomme, sondern es gut sein kann, dass ich was nachzahlen muss. Deshalb hatte ich das eben mal so ins Steuerprogramm reingehauen, um mal zu sehen, was sich da ändert und da tat sich dann halt nix...
 
Ach ja ... :D

OK, wenn man sich damit nicht beschäftigt, ist es wohl etwas unverständlich. Also eine kleine Einführung: Du hast in 2013 gearbeitet und deine Lohnbuchhaltung hat Dich mit Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet (ledig, keine Kinder). Dabei kommen Bruttoeinkommen X, Lohnsteuer Y und SolZ Z bei raus (und ein paar andere Werte). Diese Werte stehen in deiner Lohnsteuerbescheinigung und die benutzt das Programm auch zur Berechnung deiner potentiellen Einkommensteuernachzahlung oder -erstattung. Welche Ziffer Du bei dem Programm als Lohnsteuerklasse eingegeben hast, ist irrelevant. Das braucht das Programm nur, damit es weiß, in welche Spalte es die Zahlen setzen soll. Für die Berechnung ist es egal, es nimmt immer die Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung mit LSt-Klasse 1!

Wenn Du jetzt wissen willst, welche Erstattung/Nachzahlung Du bekommen würdest, wenn Du Steuerklasse 3 oder 5 in 2013 gehabt hättest, mußt Du den Lohnsteuerabzug neu berechnen. Dazu suchst Du Dir einen kostenlosen Lohnsteuerrechner im Netz und gibst da dann dein Brutto aus 2013 und die neue, fiktive Lohnsteuerklasse ein. Der rechnet Dir dann aus, was Du für Abzüge Du im Laufe des Jahres (vor der Einkommensteuererklärung) gehabt hättest. Mit der 3 weniger, mit der 5 mehr. Diese Werte trägst Du dann in das WiSo-Programm ein und vergleichst es miteinander. Mit den Werten deiner Angetrauten machst Du es genauso.

Wenn Du da 4/4 einträgst, dann wird die vorher schon abgezogene Lohnsteuer höher sein, als wenn Du 3/5 einträgst. Ergo hättest Du bei 3/5 eine höhere Nachzahlung, bzw. eine niedrigere Erstattung, da Du ja weniger im Vorfeld abgezogen bekommen hast. An der effektiven Steuerlast insgesamt ändert sich natürlich nichts.

Alle Klarheiten beseitigt?
 
Ahh, ok.
Danke dir erst mal vorweg!
Heisst: Mein Denkfehler ist, dass die Berechnung so gar nicht möglich ist, weil ich halt erst dieses Jahr geheiratet habe und mein Lohnsteuerbescheid von 2013 halt logischerweise errechnet wurde, ohne das eine Hochzeit bzw. Lohnsteuerstufenwechsel vorlag.

Habe verstanden :) :dhoch:
 
Genau! Du mußt mit deinem und ihrem Brutto eine fiktive Heirat (3/5 oder 4/4) durchrechnen und diese Werte dann einspielen und dann siehst Du auch eine Veränderung.
 
Ah, alles klar. Vielen Dank, das gibt Klarheit. Ich glaube, dann spare ich mir das Szenario lieber, sondern warte einfach bis Ende des Jahres, bis ich quasi den "richtigen" Lohnsteuerschrieb mit der Heirat in 2014 bekomme und lasse mich einfach überraschen. Dann auch lieber 4/4. Verloren geht mir ja kein Geld und ich freue mich lieber über eine Erstattung, als das ich eine Nachzahlung leisten muss :-)

Vielen vielen Dank noch mal Cale, hat jetzt gut Licht ins Dunkel gebracht! :-)
 
@Cale mein Einkommensteuerbescheid ist vom 22.09.2014.

Wollte Belege nachreichen innerhalb der Einspruchsfrist und hatte noch eine Frage also habe ich angerufen.
Es klang nach einem sehr, sehr jungen Buben der nach Anfrage mein neuer Bearbeiter ist.

Erzählt er mir, dass die Frist abgelaufen wäre (24.Okt.2014). Habe ihn dann gefragt ob ihm die AO ein Fremdwort ist und wie er darauf komme, dass die Frist abgelaufen wäre... Nach einer kleinen Hilfestellung hat er auch bemerkt, dass der Fristablauf am 27. Oktober ist.
 
Wobei ich ehrlich gesagt nie verstehen werde, wieso man solche Dinge quasi auf den letzten Drücker erledigt. Gibts bei mir im Büro definitiv nicht. Da kommt man überhaupt gar nicht erst in die Fristenproblematik.
 
Wobei ich ehrlich gesagt nie verstehen werde, wieso man solche Dinge quasi auf den letzten Drücker erledigt. Gibts bei mir im Büro definitiv nicht. Da kommt man überhaupt gar nicht erst in die Fristenproblematik.

Normalerweise hast Du recht aber als der Bescheid kam war ich im Urlaub und habe aktuell wichtige andere Sachen zu erledigen, vorallem weil es meine Gesundheit betrifft.
 
Frage an die Fachmänner hier
@Cale @Mandos :

Wenn ein Arbeitgeber eine Abfindung nicht nach der 1/5-Regelung versteuern kann (oder will) kann ich das ja trotzdem mit der Einkommenssteuererklärung machen. Aber dazu muss doch der Abfindungsbetrag seperat in Zeile 19 der LSt-Bescheinigung ausgewiesen sein, oder?
Mein Noch-Arbeitgeber hat meine Abfindung zwar SV-frei berechnet, aber als ganz normal zu versteuerndes Gehalt, so dass der Abfindungsbetrag auch in Zeile 3 mit dem bisherigen Brutto enthalten ist. Das ist m.M.n. doch falsch?
Ich hab ein wenig Sorge, dass das FA rumzickt, wenn ich die 1/5-Regelung beantrage, aber die Abfindung nicht seperat auf der LSt-Bescheinigung ausgewiesen ist.

So wie ich das sehe, sind Abfindungen doch auf jedenfall als sonstiger Bezug zu versteuern, und nicht als laufender Bezug, oder?
 
Oje, Lohnberechnung habe ich gleich als Erstes wegdelegiert, da reagiere ich allergisch drauf :D

Wenn ich mich richtig erinnere, muß die Abfindung entweder als ermäßigt besteuerter Betrag mit separater LSt/SolZ ab Zeile 10 oder voll versteuert in Zeile 19 ausgewiesen werden. Bei Letzterem wäre der Betrag aber in der 3 enthalten. Gesondert ausgewiesen werden muß die Abfindung aber auf jeden Fall. Das FA wird Dir sonst auch definitiv Ärger machen, da sie ja die Angaben auch elektronisch schon vorliegen haben und davon weichen die auch nicht ab.

Aber Alles ohne Gewähr, Lohn fasse ich schon seit Jahren nicht mehr an, da muß ich auch immer nachfragen :ugly:
 
Bin da auch bei Cale. Auch wenn normal als sonstiger Bezug versteuert wird, muss das eigwntlich als Bezug für mehrere Jahre ausgewiesen werden. Sonst kann man das in Steuererklärung ja nicht mehr nach vollziehen. Musst dir dann eben in der Erklärung die extra Mühe machen und alles erläutern bzw die Vereinbarung beifügen. Finde ich seltsam da die Abrechnungen ja doch standartisiert sein sollten. Bin da aber auch nicht der größte Fachmann für. Frage mich nur warum da sowieso nicht mit 5tel Regelung gerechnet wurde.Gerade zum Jahresende hin greift die doch eigentlich immer.
 
Weil ich für die Abrechnungen zuständig war und das entsprechende Wissen für das Lohnprogramm hatte. Nur mich hat er ja geschmissen und jetzt muss er es selber machen und kriegts nicht auf die Reihe ;)

Ok, dann werd ich morgen mal dort anrufen, bzw. gleich mit dem Anwalt sprechen. Soll mein Noch-Chef sehen, wie er das auf die Reihe bringt. Keinen Bock, wegen dem auch nur einen Cent zu verschenken.
 
Hallo Zusammen,

alle Jahre wieder mache ich meine Steuererklärung wie jeder andere auch und frage mich immer wieder, wo was hingehört. Meine Frau hatte letztes Jahr ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Kommt das irgendwie/irgendwo in die Steuererklärung?
ich versteh da wirklich nicht, ob ich das eintragen muss.

Mutterschutz habe ich gefunden und eingetragen. Aber das andere finde ich nicht. Ich benutze die WISO Steuersparbuch 2015.
 
Okey danke, meine Frau bezieht jetzt Elterngeld, leider kam wegen diesem noch nichts bei uns an. Sprich was letztes Jahr bezahlt worden ist. Mutterschutz haben wir ein wisch bekommen.
 
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