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Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Und ich habe noch nie jemanden gesehen, der sich davon beeindruckt zeigt :ugly: Versuch mal, Beiträge im Kontext zueinander zu lesen und wenn du dann auch noch Sartiere/Humor/Sarkasmus und Ironie erkennst, dann könntest du einer von den angenehmen Usern werden ;)

BTW, den Rechtsschutzsatz hat Frequenzi darein gebracht, der wurde nur von uns aufgegriffen :lol:

Kohärenz.
Die User dieses Forums, die sich nicht erst 2013 registriert haben, wissen dass es nicht mein Anspruch ist ein angenehmer User zu sein. Der Formulierungsvorschlag stammt von dir. Satire, Humor und Sarkasmus haben in diesem Thread nichts zu suchen. Erst recht nicht wenn ein langjähriges und verdientes Mitglied wie der Frequenzberater ein ernsthaftes Anliegen vortragen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Halbwahrheiten, die du regelmäßig zu diesen Themen postulierst, steht dir diese Überheblichkeit nicht besonders gut zu Gesicht.
 
Und ich habe noch nie jemanden gesehen, der sich davon beeindruckt zeigt :ugly: Versuch mal, Beiträge im Kontext zueinander zu lesen und wenn du dann auch noch Sartiere/Humor/Sarkasmus und Ironie erkennst, dann könntest du einer von den angenehmen Usern werden ;)

BTW, den Rechtsschutzsatz hat Frequenzi darein gebracht, der wurde nur von uns aufgegriffen :lol:

Ey, der Slurms ist einer von den guten!

Und die Rechtschutzgeschichte wurde vom Buktu Tim angestoßen :D
 
Ey, der Slurms ist einer von den guten!

Und die Rechtschutzgeschichte wurde vom Buktu Tim angestoßen :D

Du bist einer von den Guten :D

Slums scheint einfach was gegen mich zu haben, versteh nicht, warum ich von solchen Usern dann nicht einfach auf Igonre setzen wenn ich nach seiner Einschätzung nur Bullshit von mir gebe...

Insbesondere vor dem Hintergrund der Halbwahrheiten, die du regelmäßig zu diesen Themen postulierst
Ist ja gut mein Freund, ich hab schon öfter gelesen wie du zu mir stehst...
 
Die Rechtsschutzversicherung wird als "Druckmittel" auf die Gegenseite das erste Mal relevant, wenn das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen Vergleichsvorschlag macht und auf die Verfahrensdauer hinweist, die die nächste Instanz mit sich bringt und damit einer endgültigen Klärung des Rechtsstreits.
Davor ist die Rechtsschutzversicherung nur relevant für die Fälle, in denen eine ungeklärte Rechtslage oder ungünstige Beweislage vorliegt und der Anwalt sagt: "wir probieren es einfach mal, kann ja nix passieren." Ich habe es in meiner Tätigkeitszeit aber noch nicht ein einziges Mal erlebt, dass sich irgendjemand von dem Umstand beeindruckt gezeigt hat, dass man eine Rechtsschutzversicherung vorweisen konnte.

Das Gute ist , dass du das weißt, aber nicht die Gegenseite. Der tut ja weiterhin so, als ob er sich einen Anwalt leisten könne.
 
Und ich habe noch nie jemanden gesehen, der sich davon beeindruckt zeigt :ugly: Versuch mal, Beiträge im Kontext zueinander zu lesen und wenn du dann auch noch Sartiere/Humor/Sarkasmus und Ironie erkennst, dann könntest du einer von den angenehmen Usern werden ;)

BTW, den Rechtsschutzsatz hat Frequenzi darein gebracht, der wurde nur von uns aufgegriffen :lol:
eine ganze abmahnindustrie finanziert sich durch genau diese angst...
 
das liegt daran, ob die Firma auch "Teilurlaubstage" gewährt...
Du kamst doch mit dem bundesurlaubsgesetz an, da steht es doch dass es nicht aufgerundet wird. Natürlich kann er andere regelungen haben aber dann hätte er doch hier nicht gefragt sondern gleich den vertrag durchgelesen, würde mich aber erstaunen wenn der part urlaub dermaßen aufgeplustert wäre im vertrag.
 
Ja, das hab ich beim Schreiben auch gedacht... sagen wir so, die meisten Menschen, die ich in meinem näheren Umfeld habe, würde sich davon nicht beeindrucken lassen. Das die Masche durchaus zieht, aufgrund von wenig Lebenserfahrung etc., ist leider so...
mag sein. spätestens wenn es ernst wird, wird sich der otto-normalbürger vor gericht aber schon recht unwohl fühlen. auch dafür braucht es imo eine gewisse "erfahrung".
 
Du kamst doch mit dem bundesurlaubsgesetz an, da steht es doch dass es nicht aufgerundet wird. Natürlich kann er andere regelungen haben aber dann hätte er doch hier nicht gefragt sondern gleich den vertrag durchgelesen, würde mich aber erstaunen wenn der part urlaub dermaßen aufgeplustert wäre im vertrag.
ja, weil ich mich auch nur auf´s Bundesurlaubsgesetzt beziehen, ich kenne den Arbeitsvertrag ja nicht... Wenn es aber betriebliche Regelungen gibt, die ihn besser Stellen als das minimum, welches das burlg regelt, dann gelten natürlich diese. Und er hat gefragt, welchen Anspruch er nach dem kürzen hat.
 
Slums scheint einfach was gegen mich zu haben, versteh nicht, warum ich von solchen Usern dann nicht einfach auf Igonre setzen wenn ich nach seiner Einschätzung nur Bullshit von mir gebe...
Ist ja gut mein Freund, ich hab schon öfter gelesen wie du zu mir stehst...

So um das jetzt abzuschließen. Ich habe nichts gegen dich. In der Regel gucke ich nichtmal von wem die Beiträge stammen, auf die ich reagiere und mich dann auslasse. Außerdem kritisiere ich auf der letzten Seite den Inhalt deiner Aussage, nicht dich persönlich.

-Exkurs: Das ist auch so ein modernes Phänomen, das ich nicht verstehe. Jeder fühlt sich immer direkt persönlich angegriffen wenn man sich mal kritisch äußert und sagt dass etwas doof war (womit ich nicht deinen Beitrag meine, sondern allgemein jetzt. seufz). Woher kommt denn auf einmal diese Dünnhäutigkeit. In der Schule und in der Ausbildung war es bei mir früher total üblich, dass dir die Ausbilder, Lehrer etc. gesagt haben: Das ist echt ne scheiß Arbeit die du da abgeliefert hast. Heute kommen die Leute frisch von der Uni, du kritisierst ein Ergebnis (was ja tatsächlich Feedback ist für den Rookie, aus dem er Positives ziehen kann...) und sie sind total verunsichert und brechen zusammen. Das ist alles ein Humbug. Aber egal, zurück.
Exkurs Ende -

Ich kenne mich zB überhaupt nicht mit Holz aus. Mir fehlt das Wissen, die Geduld, die Geschicklichkeit um ein Sideboard oder einen Tisch zu basteln, wie andere das etwa in ihrer Freizeit noch nebenbei machen und sich dann einen Designertisch in die gute Stube stellen können. Ich kann natürlich bei youtube Anleitungen gucken und irgendwie wird das immer halten. Ich werde es aber trotzdem nie gut hinbekommen. Erstens weil ich es halt nicht kann und weil das youtube Tutorial vermutlich auch nicht immer Lehrbuchmaterial ist oder weil derjenige einfach gewisse Dinge schon voraussetzt, wenn er erklärt.
Genauso verhält es sich mit so ziemlich jedem Beruf oder Hobby. Ich würde dem Cloudstrife ja auch nicht sagen, wie man Bergsteigen geht. (OK doch habe ich, aber das war nur zum Ärgern.) Das Problem an dieser Stelle hier ist aber: Es ist in der Regel Geld im Spiel oder hat andere gravierende Auswirkungen. Wenn ich auf jemanden höre, der es "ein bisschen weiß" und mein Tisch dann nach einer Woche zusammenbricht, dann ist das ärgerlich. Es entsteht aber kein großer Schaden. Wenn hier jemand eine arbeitsrechtliche Frage stellt und dann Antworten kommen, die im allgemeinen irgendwo mal passen, können die Auswirkungen aber deutlich größer für denjenigen sein. Gerade das Recht unterliegt einem ständigen Wandel und das was auf irgendwelchen Betriebsratsschulungen erzählt wird, ist häufig so großer Humbug dass sich einem die Nackenhaare aufstellen. Ich erlebe es beinahe wöchentlich das selbst Fachanwälte totalen Mumpitz vortragen und sich dann wundern, wenn das Gericht plötzlich etwas ganz anderes ausurteilt.

So und das ist der Grund weshalb ich so harsch auf deinen Beitrag reagierte. Vielleicht ist es nicht schlimm um 150 € für geklebte Wände, villt ist es auch total scheiß egal weil das Arbeitsverhältnis bei der Urlaubsfrage ohnehin beendet wird. Mir ist nur aufgefallen das du häufig auf den letzten Seiten kommentiert hattest und dadurch der Eindruck entstehen kann, man könne sich in fachlicher Hinsicht auf deine Ratschläge verlassen. Aus den vorgenannten Gründen halte ich das halt für weniger praktikabel. Bei der Abrundung des Urlaubs hatte Pil recht (Herrjemine das ich das mal schreiben würde) :? . Solange kein anderer Sachverhalt vorgetragen ist, kann man ja schlecht davon ausgehen dass eine abweichende Regelung im AV, BV, TV, AVR, MV, etc. pp. besteht.

Also es geht wirklich nicht um dich und allenfalls um den Inhalt des Beitrags.
 
Wenn hier jemand eine arbeitsrechtliche Frage stellt und dann Antworten kommen, die im allgemeinen irgendwo mal passen, können die Auswirkungen aber deutlich größer für denjenigen sein. Gerade das Recht unterliegt einem ständigen Wandel

Ok, wenn man die ganze Sache so sieht, dann hast du schon recht. Wobei ich immer der Annahme war, dass den Leuten klar ist, dass hier keine wasserfesten stichhalten Antworten gegeben werden können. Das ist ja keine Rechtsberatung oder sonstiges, das sind maximal Tipps die eine "Richtung" weisen können. Daher hab ich absichtlich das burlg genommen und auch auf den § verwiesen, damit man sich selber noch mal damit auseinander setzen kann. Wasserfest kann die Antwort nur sein, wenn ein Arbeitsrechtler alle Infos bekommt.

Wenn das hier falsch rüber kam, dann muss ich mich auch entschuldigen. Und wenn die Leute das hier so schlucken und Tipps/Tendenzen aus einem Videospielforum für unantastbar halen und sich selber nicht noch ein wenig damit auseinadersetzen, dann werde ich in Zukunft auch garnichts mehr zum Thema Arbeitsrecht schreiben.
 
Bevor er sich das Geld wiederholt muss er dem Verkäufer die Gelegenheit anbieten nachzubessern. Ob es was bringt spielt noch gar keine Rolle.
Das mit der Nachbesserung ist doch nur im zweiseitigen handelskauf (sprich zwei Kaufmänner). Im Einseitigigen hat der Verbraucher die Wahl der nacherfüllung, insofern diese keine Zumutung für den Lieferant darstellt (z.b neulieferung bei lagerware
 
Wenn man bei nem Arbeitgeber seinen Privat PKW für eine Arbeitsfahrt nutzen muss (Freundin musste mit einer Person die sie betreut zum Arzt) und dort nen Macken in Auto bekommt von Unbekannt, hat dann nicht der Arbeitgeber dafür ne Haftung/Versicherung?
 
Bei uns muss man vor jeder Fahrt mit dem privat PKW einen schriftlichen Antrag beim Chef einreichen. Offiziell ist man dann über die Einrichtung versichert, aber nur wenn er vor Fahrtantritt unterschrieben worden ist.
 
Sie hat es im Vertrag drin stehen, das der Privat PKW mitbenutzt werden muss gegen eine Aufwandspauschale von 30 Cent/km.

Hab jetzt schon gelesen das trotz der Pauschale der Arbeitgeber haften muss wenn es kein Haftpflichtschaden ist (der wäre in den 30 Cent drin).
Da der Verursacher ihn aber wohl nie begleichen wird, ist es ein Vollkaskoschaden.
 
Folgender SV:

Neuer AV seit dem 01.08.18. Am 09.08.18 wird gekündigt zum 31.08.18. Die restliche Zeit erfolgt eine "Arbeitsunfähigkeitbescheinigung". Wie sieht es in diesem Fall mit der Gehaltsauszahlung aus? In den ersten vier Wochen übernimmt die Krankenkasse, aber ab welchem Zeitraum? Wie sieht es mit dem erworbenen anteiligen "Urlaubsanspruch" aus?
 
Folgendes Problem: Ich hatte vor 4 Wochen mein Auto an einen Händler verkauft. Der kam auch, hat eine kurze Probefahrt gemacht und angemerkt, dass die Kupplung erneuert werden muss. Dafür hat er mir dann 900 Euro weniger gegeben als vereinbart. Hab ich mich drauf eingelassen weil ich das Geld am nächsten Tag für meinen neuen Wagen brauchte. Wurde aber nicht im Kaufvertrag vermerkt weil da wohl nichts gestrichen werden darf laut seiner Aussage.

Heute bekomme ich einen Anruf. Der Händler hat den Wagen verkauft aber der Käufer war nicht zufrieden weil die Kupplung hinüber war und er den Wagen zurückgegeben hat. Ich sage ihm dass das doch abgesprochen war und er mir deswegen 900 Euro weniger gegeben hat. Er sagt: "Steht nicht im Kaufvertrag". Ich frage ihn ob er mich verarschen will. Er hat jetzt die Kupplung für 600 Euro machen lassen und will die Hälfte von mir haben.

Ich habe den Wagen unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Kann der mir jetzt noch so kommen? Hat mir auch mit Anwalt gedroht falls ich nicht zahlen sollte. Bin gerade echt auf 180.
 
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