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Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Danke euch beiden. So sehe ich das nämlich auch. Und das ich 900 Euro weniger bekommen habe als im Kaufvertrag können meine Kinder bezeugen.

Ich kann ihm natürlich auch sagen dass er mir die 900 Euro nachträglich überweist und seine geforderten 300 Euro davon abziehen soll :ugly:
 
Nur zum Verständnis: du hast 900€ weniger bekommen und eine Kupplung wurde neu gemacht und das wurde nirgends im Kaufvertrag vermerkt? Sprich der Kaufvertrag lautet auch auf die falsche Summe :?
Hast du das Geld wenigstens per Überweisung bekommen, damit du nachweisen kannst, dass da was abgezogen wurde?
 
Nein, wurde nicht vermerkt. Geld habe ich bar bekommen. Die 900 Euro wurden ja abgezogen weil die Kupplung gemacht werden musste was er aber nicht getan hat. Also hat er die Karre mit der defekten Kupplung weiterverkauft.
 
Selbst wenn du nicht die 900 Euro weniger bekommen hättest, der Händler wusste, was er da kauft. Die verschlissene Kupplung hat er ja selbst festgestellt. Das ist also seine Sache. Hat vielleicht noch spekuliert, dass sein Kunde die verschlissene Kupplung nicht bemerkt.
 
Wurde aber nicht im Kaufvertrag vermerkt weil da wohl nichts gestrichen werden darf laut seiner Aussage.

...was natürlich völliger Humbug ist. Klar kann man da Beträge abändern. Wenn es in beiden Kaufverträgen (Käufer/Verkäufer) dann gleich ist.

Das liest und und hört sich an nach Vorsatz vom Händler. Ob das alles so stimmt wie der Händler Dir nun weiß machen will, weißt Du ja gar nicht (also ob er es wirklich verkauft hat und der Käufer moniert hat u.s.w.). Aber auch egal wenn die Sachmängel Haftung im Vertrag ordentlich formuliert war:

https://www.12gebrauchtwagen.de/rat...ng-bei-gebrauchtwagen-ausschliessen-so-geht-s
 
Selbst wenn du nicht die 900 Euro weniger bekommen hättest, der Händler wusste, was er da kauft. Die verschlissene Kupplung hat er ja selbst festgestellt. Das ist also seine Sache. Hat vielleicht noch spekuliert, dass sein Kunde die verschlissene Kupplung nicht bemerkt.

Das denke ich mir auch. Einfach mal versuchen und gucken ob er was merkt. Aber da hat er wohl den falschen erwischt.

Das komische ist ja dass der Wagen bei mir ganz normal gefahren ist. Mir wäre das quietschen der Kupplung gar nicht aufgefallen wenn der Händler nicht das Radio bei der Probefahrt ausgemacht hätte. Dadurch hat er nämlich festgestellt dass die ersetzt werden muss.

@Schnitzelbrötchen: Das war ein ADAC Kaufvertrag. Ich bin ja selbst nur Laie und weiß wie man ein Auto fährt und tankt. Kann natürlich sein dass er mir da irgendwas unterjubeln will. Immerhin habe ich dadurch jetzt gelernt dass ich bei meinem nächsten Auto mein jetziges in Zahlung geben werde, auch wenn ich dabei nicht das bekomme wie bei einem Privatverkauf.
 
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Kurzes Update: Der Typ hat gerade nochmal angerufen. Hab ihm gesagt dass ich nicht zahlen werde. Er will mir jetzt arglistige Täuschung vorwerfen weil sein Käufer direkt erkannt hat dass der Wagen nicht in Ordnung ist. Und er will mir nicht drohen aber mit Anwaltskosten, Gerichtskosten etc. wird es natürlich teurer als wenn ich ihm die 300 Euro zahlen würde.

Hab ihm gesagt dass er ruhig seinen Anwalt einschalten soll. Hab ihm aber entgegnet dass ich dann auch meinen Anwalt einschalten werde. Mal sehen ob ich Post bekomme :)
 
Ich hab nicht gesagt besser :grins: Erstmal hätt der ordentlich was zu hören bekommen bzw ich wär direkt bei ihm aufgeschlagen und hätt ihn gefragt ob er noch alle Tassen im Schrank hat. Dann direkt alles viral gehen lassen.....
 
Inwiefern harmlos? Was hätte ich denn besser machen können? :D

Du hättest Ihm mal die arglistige Täuschung erklären können. Z.b. Das er einem Kunden ein Auto mit defekter Kupplung verkauft hat, obwohl er das ganze bei dir im Ankauf schon festgestellt hat.

Dann kannst du ja nochmal höflich nach den 900€ fragen, die vertraglich festgelegt worden sind. Unter Zeugen hast du 900€ weniger bekommen.

Und ein Tipp fürs nächste mal: Defekte Kupplung kannst du feststellen, in dem du im 2. Gang mit gezogener Handbremse die Kupplung kommen lässt. Geht das Auto aus, ist die i.O. Mit gequitsche usw. hat das gar nix zu tun.
 
Aus der Ferne lässt sich das schlecht einschätzen. Vorstellen kann ich mir aber vieles und kenne auch einiges. Aufgrund der Sachlage so wie sie hier dargestellt wird, sehe ich das zumindest nicht als ganz abwegig an. Es wurde versäumt, entscheidende Details vertraglich festzuhalten. Damit ist die Tür nicht automatisch offen, aber für solche Praktiken gegeben. Dadurch hast du bereits gezeigt, dass du jemand bist, den man ein wenig ficken* kann.

Edit*: Ficken im Sinn von bereitwillig 900 Euro Nachlass geben und nichts im Kaufvertrag vermerken. Da kann man auch versuchen dort 300 Euro nachträglich einzufordern. Für eine Kupplung die vielleicht auch gar nicht repariert wurde. Versuchen kann man alles und funktioniert hat es auch schon häufiger. Ob er wirklich versucht das richterlich durchzudrücken? Keine Ahnung. Kommt darauf an wie abgebrüht der ist, aber vorstellbar ist es. Und wenn er es versucht, räume ich ihm halt gewisse Chancen ein, ganz einfach weil das für andere täglich Brot ist. Es sei denn du könntest zweifelsfrei beweisen, dass das alles so abgelaufen ist wie geschildert. Deswegen kam ja auch die Frage nach der Überweisung.
 
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