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Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Kurzes Update: Der Typ hat gerade nochmal angerufen. Hab ihm gesagt dass ich nicht zahlen werde. Er will mir jetzt arglistige Täuschung vorwerfen weil sein Käufer direkt erkannt hat dass der Wagen nicht in Ordnung ist. Und er will mir nicht drohen aber mit Anwaltskosten, Gerichtskosten etc. wird es natürlich teurer als wenn ich ihm die 300 Euro zahlen würde.

Hab ihm gesagt dass er ruhig seinen Anwalt einschalten soll. Hab ihm aber entgegnet dass ich dann auch meinen Anwalt einschalten werde. Mal sehen ob ich Post bekomme :)

Ich sehe dich da auch nach wie vor nicht so richtig 100% aus der Nummer raus, weil du das ganze m.E. wirklich sehr ungeschickt angestellt hast. Vertrag unterschrieben, der überhaupt nicht stimmt (Kaufsumme, reparierte Kupplung) und dazu dann auch noch das Geld in bar bekommen, was dir wiederum keinen Beweis bringt, dass du weniger bekommen hast, als vertraglich festgelegt.

Unabhängig davon finde ich aber den Teil mit der "arglistigen Täuschung" doch etwas wild. Das müsste er dir nachweisen, was ich etwas schwer finde. Nur weil ein anderer sich mit Autos auskennt und die kaputte Kupplung angeblich sofort erkannt hat, heißt dass ja nicht, dass du das auch können musst. Vielmehr müsste er sich als Unternehmer fragen lassen, wie es sein kann, dass das angeblich total offensichtlich ist, er selbst es aber nicht erkannt hat.

Falls da aber tatsächlich Post vom Anwalt reinflattern sollte, würde ich dringend empfehlen, selbst zu nem Anwalt gehen und den kompletten Sachverhalt zu schildern. Am Ende kann es um irgendwelche winzigen Details gehen, die dir oder der Gegenseite das Genick brechen.
 
Ich sehe ihn da 100% in Recht.
Ist doch egal ob er das Geld bar oder nicht bekommen hat.
Das was im Vetrag steht, ist bindend. Wenn der Typ da mehr oder weniger Geld bezahlt hat, müsste man auch erst mal beweisen.
Er hat des Geld bekommen, (laut Vertrag die Summe wo drin steht), er hat das Auto dafür gegeben, von Privat ist ohne Gewährleistung, fertig.
 
Ich gehe ganz sicher zum Anwalt wenn da was kommt. Klar hab ich mich doof angestellt aber ich bin nunmal kein Fachmann in Sachen Gebrauchtwagenverkauf.

Was mich nur wundert: Er sagte, der Käufer hätte es sofort gemerkt. Heißt also, dass er den Wagen blind ohne Probefahrt gekauft hat. Sonst hätte der doch nie den Kaufvertrag unterschrieben. Wer macht denn sowas?

Weiterhin ist mir folgendes in dem Inserat vom Händler aufgefallen:
1. Die Laufleistung beträgt 99 Tsd Kilometer obwohl ich ihn mit über 102 Tsd Kilometer verkauft habe
2. Der Wagen hat trotz defekter Kupplung im Februar 2 Jahre neuen TÜV bekommen

So ganz sauber ist das alles nicht.
 
Ich sehe ihn da 100% in Recht.
Ist doch egal ob er das Geld bar oder nicht bekommen hat.
Das was im Vetrag steht, ist bindend. Wenn der Typ da mehr oder weniger Geld bezahlt hat, müsste man auch erst mal beweisen.
Er hat des Geld bekommen, (laut Vertrag die Summe wo drin steht), er hat das Auto dafür gegeben, von Privat ist ohne Gewährleistung, fertig.

Das Problem ist doch, dass genau dieser Mangel nicht im Vertrag steht. Oder hatte ich das irgendwie überlesen?
 
So ist es. Der Passus wurde nicht gestrichen.

Das tut nichts zur Sache. Der "Händler" hat sich schon darauf eingestellt, dass er arglistige Täuschung unterstellt. Und das ist der einzige Ausweg für ihn als Kläger, wenn der Verkäufer jegliche Gewährleistung (darum gehts, "Haftung" bzw. Produkthaftung ist wieder komplett was anderes) ausschließt. Wie ausschlaggebend aber der Fakt ist, dass dieser vermeintlich gravierende Mangel der defekten Kupplung nicht schriftlich notiert wurde, kann ich persönlich nicht beurteilen und das könnte evtl. auch noch ein Knackpunkt werden.
 
Als Privatverkäufer kann ich doch gar keine Gewährleistung geben. Das gilt doch nur für Händler :?

Außerdem muss er mir doch erstmal beweisen dass ich ihn getäuscht habe und das habe ich nicht. Der Wagen ist ja bei der Probefahrt ganz normal gefahren außer dass die Kupplung gequietscht hat. Ich mache mir da momentan echt noch keinen Kopf.
 
Als Privatverkäufer kann ich doch gar keine Gewährleistung geben. Das gilt doch nur für Händler :?

Außerdem muss er mir doch erstmal beweisen dass ich ihn getäuscht habe und das habe ich nicht. Der Wagen ist ja bei der Probefahrt ganz normal gefahren außer dass die Kupplung gequietscht hat. Ich mache mir da momentan echt noch keinen Kopf.

Standardmäßig unterliegen auch Gebrauchtkäufe unter Privatpersonen der Gewährleistung. Privatpersonen haben aber den großen Vorteil, dass sie das dann vertraglich ausschließen dürfen. Händler dürfen das nicht.

Und ja genau, der Käufer muss es Dir beweisen. Das ist natürlich nicht so leicht.
 
Der muss dir erstmal beweisen, das du fähig bist, zu wissen, wann die Kupplung kaputt ist und wann nicht.

Zudem + Zeugen, die beweisen, das er die kaputte Kupplung reklamiert worden ist und er dafür schon den Kaufpreis minimiert hat.
 
Hätte man das nicht unter Punkt 2 im ADAC-Vertrag zumindest vermerken und gegenzeichnen lassen können? :?

Egal wie, wenn mir ein Käufer aufgrund eines festgestellten Mangels einen Preisnachlass abringt, dann lass ich mir schriftlich bestätigen, dass dem Käufer der Mangel bekannt ist und im Kaufpreis berücksichtigt wurde.
 
Ich wollte ja den verminderten Preis eintragen aber er sagte dass ich das nicht machen soll weil er dadurch irgendwelche Probleme bekommen würde. Und jetzt weiß ich auch wieso er das gesagt hat...
 
Das Kind ist jetzt ja in den Brunnen gefallen, insofern bringt dir das auch nichts mehr für den Fall, aber trotzdem für die Zukunft: Unterschreibe NIE NIE NIE einen Vertrag, dessen Inhalt nicht der Wahrheit entspricht.
 
Das Kind ist jetzt ja in den Brunnen gefallen, insofern bringt dir das auch nichts mehr für den Fall, aber trotzdem für die Zukunft: Unterschreibe NIE NIE NIE einen Vertrag, dessen Inhalt nicht der Wahrheit entspricht.

Das sowieso nicht. Lieber gebe ich den Wagen in Zahlung als dass ich nochmal an einen solchen Verbrecher verkaufe. Auch wenn das wesentlich weniger Kohle bringt. Dafür ist es aber stressfrei.
 
Ich habe auch mal eine Frage:

Ich bin Gesellschafter einer GmbH, die zwei Gesellschafter hat. Der zweite Gesellschafter (der auch GF ist) möchte die Anteile und den GF-Posten nun an mich abtreten, gleichzeitig würde ich das Geschäft lieber als Einzelunternehmen weiterführen. Ginge das? Sprich: Ich werde zunächst Einzelgesellschafter und schreibe die GmbH dann in ein Einzelunternehmen um?

(Natürlich werden wir uns zu dem Thema rechtlich beraten lassen, aber falls sich hier wer auskennt, wäre ich um einen ersten Richtschuss sehr ergeben :))
 
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