Foren Aktuelles Erstellen Mitglieder Anmelden

Ebay "Problem"

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Natürlich kannst du dich auch auf den Standpunkt stellen, dass du von dem Problem selbst nichts wusstest und es sich deshalb nicht um Bösgläubigkeit oder Fahrlässigkeit handelt oder du könntest auch darauf spekulieren, dass sie sowieso nicht klagen würde. Aber ein gewisses Risiko besteht immer, dass man an einen Prozesshansel gerät, und in dem Fall kann so etwas nicht nur tierisch nervig, sondern unter Umständen auch ziemlich teuer werden.

Angesichts der Tatsache dass Cthulhu wohl nicht als Unternehmer gehandelt hat, wäre das Risiko hier gen 0 gegangen. Beweisbelastet wäre die Käuferin gewesen. Auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtssprechungsänderung des BGH zur Reichweite der Vermutung aus § 476 BGB, fehlt es immer noch am Verbrauchsgüterkauf.

Wegen einer Sache von 175 € dürfte auch die Bereitschaft der Käuferin, einen Vorschuss i. H. v. 1000 € für einen Sachverständigen bei ungewissem Ausgang zu hinterlegen, gen 0 tendieren.

Im Ergebnis hätte einfach der Mangel bei Gefahrübergang bestritten werden sollen. Dann folgt ein (im schlimmsten von dir skizzierten Fall) Non-liquet und das wars.


edit: Syntax
 
Angesichts der Tatsache dass Cthulhu wohl nicht als Unternehmer gehandelt hat, wäre das Risiko hier gen 0 gegangen. Beweisbelastet wäre die Käuferin gewesen. Auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtssprechungsänderung des BGH zur Reichweite der Vermutung aus § 476 BGB, fehlt es immer noch am Verbrauchsgüterkauf.

Wegen einer Sache von 175 € dürfte auch die Bereitschaft der Käuferin, einen Vorschuss i. H. v. 1000 € für einen Sachverständigen bei ungewissem Ausgang zu hinterlegen, gen 0 tendieren.

Ich weiß nicht genau, welche Rechssprechungsänderung du meinst, aber dass es sich hier um nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt und dass die Beweislast trotz des nichtigen Gewährleistungsausschlusses bei der Käuferin liegt, habe ich nicht bezweifelt.
Da das aber immer noch Zivilrecht ist, hätte sie bei einem halbwegs intelligenten Anwalt (zugegeben, bei einem Zivilrechtsanwalt, der so einen Fall zu übernehmen bereit ist, ist das fast auszuschliessen, aber vielleicht hat sie ja einen Anwalt in der Verwandt- oder Bekanntschaft) vor Gericht trotzdem recht gute Chancen, insbesondere da der Mangel schon am Tag des Gefahrübergangs aufgetreten ist. Beweislast heißt in so offensichtlichen Fällen noch lange nicht, dass man automatisch einen Sachverständigen braucht... schliesslich gilt das Prinzip der freien Beweiswürdigung.

Und wenn sie eine Rechtsschutzversicherung hat, fällt der Vorschuss ebenfalls weg, und gerade solche Pillepalle-Fälle, bei denen sowohl Aufwand als auch Prozesskostenrisiko minimal sind, übernehmen die Rechsschutzversicherungen gerne, um sich damit brüsten zu können, dass sie tatsächlich was für ihre Mandanten tun.
 
heute mal zur abwechslung positive erfahrung gemacht. der typ war so locker und freundlich drauf, dass ich direkt 10€ runter bin mit dem preis.
wollt schon bier holen, aber keins im haus. hab ihm dann @Gerri s adresse gegeben.

er meinte auch er hat schon einiges erlebt. bin erstaunt dass es noch so normale menschen gibt :dhoch:
 
heute mal zur abwechslung positive erfahrung gemacht. der typ war so locker und freundlich drauf, dass ich direkt 10€ runter bin mit dem preis.
wollt schon bier holen, aber keins im haus. hab ihm dann @Gerri s adresse gegeben.

er meinte auch er hat schon einiges erlebt. bin erstaunt dass es noch so normale menschen gibt :dhoch:

Hatte ich auch im November. 3 Jahre alte PS4 mit Uncharted für 195,00 EUR, Kunde ruft an, kommt vorbei und statt zu handeln gibt er mir 200,00 EUR und sagt "stimmt so".
Nie wieder was von gehört. Als Danken schön hat er noch ein Nagelneues Headset im Wert von 60,00 EUR bekommen für seinen Sohn.
 
Hatte ich auch im November. 3 Jahre alte PS4 mit Uncharted für 195,00 EUR, Kunde ruft an, kommt vorbei und statt zu handeln gibt er mir 200,00 EUR und sagt "stimmt so".
Nie wieder was von gehört. Als Danken schön hat er noch ein Nagelneues Headset im Wert von 60,00 EUR bekommen für seinen Sohn.
er schenkt dir also 5€ und du ihm 60€? klingt nach nem schlechten tausch, imo.
 
er schenkt dir also 5€ und du ihm 60€? klingt nach nem schlechten tausch, imo.

Passt schon, das Headset hat mich 0,00 EUR gekostet und als er sagte, die PS4 wäre für seinen Sohn, da habe ich es ihm ohne groß zu überlegen geschenkt. Gibt Dinge im Leben, da geht es nicht um Gewinn oder Verlust. Aber erkläre das mal einem ErklärByter. :grins:

Du denkst viel zu oft Theoretisch. In der Zeit wo Du den Leuten hier die Welt versuchst zu erklären, da arbeite ich und verdiene meine Brötchen. :p
 
Passt schon, das Headset hat mich 0,00 EUR gekostet und als er sagte, die PS4 wäre für seinen Sohn, da habe ich es ihm ohne groß zu überlegen geschenkt. Gibt Dinge im Leben, da geht es nicht um Gewinn oder Verlust. Aber erkläre das mal einem ErklärByter. :grins:

Du denkst viel zu oft Theoretisch. In der Zeit wo Du den Leuten hier die Welt versuchst zu erklären, da arbeite ich und verdiene meine Brötchen. :p
wenn du wüsstest, was ich beruflich mache :gerri:
 
Ich möchte mein Ebay meinen Laptop verkaufen. Er hat noch 1j Garantie bei MSI, die Originalrechnung würde ich daher beilegen.
Darf ich dann meinen Namen+Adresse schwärzen oder MUSS das im Grunde für den neuen Besitzer lesbar bleiben damit er die Garantie überhaupt nutzen kann?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich GLAUBE dass die Garantie bei Verkauf an Dritte nicht übertragbar ist.

Theoretisch möglich wäre einen Garantiefall über dich abzuwickeln, darauf würde ich mich aber nicht einlassen.
 
@dre

Wenn Du das Gerät bei MSI registriert hast oder hattest, interessiert den Service in der Regel keine Rechnung mehr, denn dann ist die Garantie an die Seriennummer gebunden. Im Fall der Fälle, reicht dann die Mitteilung dieser.

https://register.msi.com/home/login?ref=https://de.msi.com/

Und bei der Abwicklung kann dann natürlich auch ein anderer Name und Adresse angegeben werden. http://jkarma.msi.com.tw/Customer_Service/Default.aspx

Manche Hersteller, machen eine solche Klausel in die Garantiebedingungen wie Bacchus schreibt. Habe bisher aber noch keinen Fall erlebt, wo ein Hersteller die Garantie abgelehnt hatte, weil es über einen 3. gelaufen ist. Falls der Hersteller Probleme macht, kann man es zur Not ja auch über den Händler machen, der hat ja auch seine Distributionsrechnung und kann dann als Garantienehmer auftreten.

Zur Frage: Original-Rechnung behalten und dem eBay Käufer eine Kopie (kann man im Zeitalter von Online Rechnungen eh nicht mehr unterscheiden) mit geschwärzter Adresse geben.

Wenn Du im lokalen Handel gekauft hättest, hättest Du ja wahrscheinlich auch nur nen Beleg ohne Deinen Namen oder Deine Adresse.
 
Hab soeben nen Artikel über Ebay verkauft. Der Käufer ist erst seit 2017 angemeldet und hat noch keine Bewertungen. Er hat direkt nach dem Kauf per Paypal bezahlt. Paypal musste ich als Zahlungsmöglichkeit anbieten um den Artikel überhaupt auf Ebay stellen zu können. Hab ich da irgendwas zu befürchten oder sollte da alles normal laufen?
 
Zurück
Oben