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NEWS Neue matte PS4, PS4 1T und PS App 2.55 [Update 1]

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Fordern kannst du nichts, zumal man immer erst reparieren darf als Hersteller. Du kannst allerdings auf die Kulanz setzen. Im ersten Jahr geht man aber normalerweise zum Händler und der hat eh noch keine der neuen PS4s (in Deutschland).
 
Fordern kannst du nichts, zumal man immer erst reparieren darf als Hersteller

Nicht ganz korrekt. Der Kunde sucht aus, ob repariert (nachgebessert) wird, oder ob getauscht (nachgeliefert) werden muss vom Hersteller. Ganz klar.
Außerdem gelten die Ansprüche gegenüber dem Verkäufer/Händler, nicht gegenüber dem Hersteller.
Nicht zu verwechseln ist die Gewährleistung mit der (freiwilligen) Garantie - die gibt meist der Hersteller.
Nach 6 Monaten gibts allerdings eine Beweislastumkehr bei der Gewährleistung und die kann einem bei sowas in der Praxis nen Strich durch die Rechnung machen.

Ausnahmen gibt es in Sonderfällen, wo eine Nachlieferung nicht möglich, mit erheblichem Aufwand verbunden, oder völlig unverhältnismäßig ist. Z.B. Wenn ich nen neuen BMW kaufe, und nach 2 Monaten hab ich wasser im Blinker - dann krieg ich nen neuen Blinker, und kein neues Auto.

Grade aber die praxis von diversen Elektromärkten, dem Kunden weiß machen zu wollen, dass die erstmal alles einschicken, und erstmal alles reparieren dürfen ist so nicht richtig.

Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB – die Beseitigung des Mangels – den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur).

Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 Satz 1 BGB).

...ja is aus der wiki... erklärts aber verständlich. ;)
 
Sag ich doch, dass er zum Händler muss und unverhältnismäßig ist auch ein Umtausch eines defekten Computers (weil da für gewöhnlich das Teil einfach getauscht werden kann). Auf die Unverhältnismäßigkeit kann der Verkäufer sich daher sicher auch berufen, wenn ein reines Lautstärkeproblem vorliegt und ein Gerät, das fast ein Jahr alt ist. Und eben weil es diese Möglichkeit gibt, kann man nichts FORDERN. Zumindest nicht vor der ersten Nachbesserung.
 
Ne, der Austausch einer PS4 innerhalb der GEwährleistungsfrist ist eben nicht unverhältnismäßig (ist sogar ein Paradebeispiel) - grade wenn der Händler noch PS4s mit gleichen Eigenschaften im Regal/auf Lager hat.

Hier muss umgetauscht werden, wenn der Kunde das Wünscht.

Bei dem Lautstärkeproblem... Das ist das einzige, was wirklich wiederrum eng wird.

Ist da ein Defekt nachzuweisen? Jetzt schon? Und was is Laut? Lauter als andere? Wenn ja um wieviel?

Und nach 6 Monaten hat man die Beweislast beim Kunden und nach einem jahr ist die Gewährleistung eh rum...
 
Ich hab mich ja auch nur auf seine Situation bezogen. Also ehrlich... Leute, die ständig Gesetzbücher zitieren wollen. Sheldon Cooper Syndrom oder was. :grins: (bitte nicht persönlich oder Ernst nehmen)
 
Gefällt mir, ich finde Matt immer schöner als diesen Pseudo Möchtegern Klavierlack auf dem man Kratzer sieht, von denen man nicht mal weiß wo sie herkommen.
Selbst Reinigen mit einem weichen Tuch geht nicht, ohne Kratzer zu hinterlassen.
 

Ne das ja eben nicht. :grins:

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And that's where the new CUH-1200 model really comes into its own. According to Pocket News's metrics, standby power is anything from 30 to 50 per cent lower (depending on mode) compared to the launch unit, while the main menu is around 11 per cent more efficient. Perhaps not surprisingly, the biggest gain comes during gameplay, where the launch unit draws 148.6W, while CUH-1200 brings that down to 122W - that's an 18 per cent drop, and actually brings PS4 power consumption down to the same approximate level as Xbox One.

But for many, it'll be any reduction in fan noise that is most important, and without a proper hands-on, it's difficult to translate Pocket News's metrics into an appreciation of the actual experience. However, the launch PS4 was measured at a peak 60dB, dropping down to a minimum of 43dB and 57dB on average. In contrast, CUH-1200 handed in a peak 56dB, 42dB minimum and 52dB on average. It may not sound like a lot, but decibels aren't measured on a linear scale, and the Pocket News blogger notes that the new unit is noticeably quieter. As the new unit uses the same fan as the older hardware, the reduction in noise must simply come down to a lower rpm overall.
....

eurogamer.net New PS4 hardware is more efficient with less fan noise
 
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