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Wer, wie, was? Der 'Fragen über Gott und die Welt'-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Würde ich denn da um meine Nachschulung rumkommen, wenn bei der "Recherche" gegen den Datenschutz verstoßen wurde?

Meistens nicht. ich zitiere mal aus diesem Link:
anwalt24.de schrieb:
Häufig machen sich die Bußgeldstellen aber gar nicht erst die Mühe im Umfeld des Betroffenen zu forschen und lassen sich gleich ein Lichtbild von der Pass- oder Personalausweisbehörde übermitteln, um durch einen Abgleich die Fahrereigenschaft des Halters zu ermitteln. Diese Vorgehensweise ist allerdings datenschutzrechtlich sehr bedenklich, da der Erhebung des Lichtbildes das verfassungsrechtlich geschützte Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Allerdings lassen die meisten Gerichte eine Verwertung der so gewonnenen Erkenntnisse gegen den Betroffenen zu. Zwar sehen viele Richter, das Vorgehen der Behörden unter Missachtung der geschützten Interessen des Betroffenen als unzulässig an, halten den Verfahrensfehler aber für nicht so schwerwiegend, dass demgegenüber das staatliche Verfolgungsinteresse zurückzutreten hätte.

Aber wenn du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast, würde ich die auf jeden Fall einschalten. Mein Kompagnon ist auch so ein kleiner Raser (mit FIA-Rennlizenz) und hätte schon mehrfach den Lappen wegen Geschwindigkeitsübertretung abgeben müssen. Der Rechtsschutz hat ihn aber bisher trotzdem jedes Mal rausgehauen, obwohl das eigentlich alles offensichtliche Fälle waren, bei denen man als Normalsterblicher keine Möglichkeit sieht, wie man da rauskommen sollte.
 
MPU ≠ Nachschulung. Und ja, das ist total aus Versehen passiert. Ich bin auf komplett freier, dreispuriger Autobahn an einem Samstagmittag bei Sonnenschein 126 kmh bei erlaubten 100 gefahren. Das ist jetzt nicht das Ultra-Vergehen :p Ich fahre nie nie nie zu dicht auf und bin im Straßenverkehr absolut besonnen.

In so einem 150-PS-Neuwagen fühlt man halt nicht unbedingt einen Unterschied zwischen 100 und 130. Ganz besonders, wenn man ansonsten eine 98er-BJ-Gurke fährt, wo der Unterschied zwischen 100 und 130 ganz deutlich zu hören ist.

Abgesehen davon habe ich doch eh schon gesagt, dass ich dazu tendiere, die Strafe hinzunehmen.
 
Dann erklär mir doch mal explizit, wie man den Server im konkreten Fall konfigurieren müsste, so dass eine E-mail an eine nicht existente E-Mail-Adresse eine Bounce-Mail generiert, eine nicht zugestellte E-Mail an eine existente Adresse aber nicht... das ist schlicht nicht möglich. Die Generierung von Bounce-Mails lässt sich zwar abhängig von der Ursache der Nichtzustellung, aber nicht abhängig von der Zieladresse konfigurieren.

Ich hab jetzt keinen remotezugang auf unseren Exchange, aber da klickst du dir das Regelwerk einfach zusammen.
Im Grunde:
1. existiert das postfach nicht -> verwefen und bouncemail, ende der verarbeitung
2. existiert das postfach -> 3.
3. geht die mail an [email protected] -> 4.
4. kommt die mail aus .pl -> verwefen, ende der verarbeitung
 
Wieso sollte man dazu stehen wenn man da auch ohne Strafe raus kommen könnte. :roll:
Weil man eben die Strafe verdient hat, wenn man zu schnell unterwegs war und rauswinden imo der falsche Ansatz ist. Sagt ja auch Masterman.

@Masterman OK, 126 bei erlaubten 100 kann echt mal passieren. Ist mir letztens auch so passiert, als ich unterwegs zu nem Kundentermin war (in nem GLA von Sixt). Einmal ne Sekunde nicht aufgepasst und es sind 30 zu viel drauf. Nur war bei mir kein Blitzer in der Nähe in dem Moment...

Dann hast du schon n paar Punkte auf dem Konto, ansonsten wären das doch ~40€ und 1 Punkt, oder?
 
Erstes Vergehen, bin einfach noch in der Probezeit (sechs Monate ausstehend). Deshalb die Nachschulung (hier bei uns zum Glück nur 200 Euro) sowie 100 Euro und ein Punkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab jetzt keinen remotezugang auf unseren Exchange, aber da klickst du dir das Regelwerk einfach zusammen.
Im Grunde:
1. existiert das postfach nicht -> verwefen und bouncemail, ende der verarbeitung
2. existiert das postfach -> 3.
3. geht die mail an [email protected] -> 4.
4. kommt die mail aus .pl -> verwefen, ende der verarbeitung

Und das Ergebnis ist dann genau das gewünschte, nämlich dass zwingend eine Bounce-Mail versendet wird, wenn die Mail an die echte E-Mail-Adresse nicht ankommt und bei der Mail an die nicht existente E-Mail-Adresse ebenfalls eine Bounce-Mail versendet wird.

Natürlich kann man sich theoretische Situationen konstruieren, bei denen das nicht der Fall ist (in deinem Beispiel u. A. wenn kiwi die Testmail an die nicht existente Adresse von einer polnischen Domain aus und die Mail an die echte Adresse mit einer anderen TLD verschicken würde), das macht aber keinerlei Sinn. Es geht hier nur um Best Practice, nicht um beweissichere Feststellung der Auslieferung einer E-Mail.
 
Ja, das gibt es sogar ziemlich häufig. Wenn deine Absendedomain z. B. aus irgendwelchen Gründen auf einer der Antispam-Blacklists gelandet ist (was auch schon mehrfach mit T-Online, GMail, Yahoo-Mail und anderen großen E-Mail-Anbietern passiert ist), wird die E-Mail bei entsprechender Konfiguration des Mailservers des Empfängers sofort gelöscht, ohne dass du oder er darüber benachrichtigt wird.
Müsste in meinem Fall dafür mailbox.org sein... und nicht meine eigene Domain die als alias bei mailbox.org eingetragen ist, oder?
 
Müsste in meinem Fall dafür mailbox.org sein... und nicht meine eigene Domain die als alias bei mailbox.org eingetragen ist, oder?

Es kann beides sein. Wenn die Domain der Absender-E-Mail-Adresse oder des Sende-Mail-Servers in der Blacklist landet, wird sie als Spam klassifiziert und entsprechend der Antispam-Regeln des Empfangsservers behandelt. Wenn der so konfiguriert ist, dass er Spam-Mails kommentarlos verwirft, kommen die Mails nicht an, ohne dass du etwas davon mitbekommst.

In diesem Fall würdest du dann aber auch keine Nichtzustellungsbenachrichtigung als Antwort auf deine Mail an die nicht existente Adresse bekommen, deshalb eignet sich dieser Test ganz gut, um mit "hinreichender Sicherheit" feststellen zu können, ob die Mail an die echte E-Mail-Adresse angekommen ist.
 
Mhm, dann werd ich das in Zukunft mal so machen. Mailbox.org hat übrigens ebenfalls keinen Spamordner (was mich etwas stört), allerdings schicken die eine Mail an den Absender wenn die Mail als Spam behandelt wurde.

Ist in Sachen Mail eigentlich irgendwann mal ein neuer Standard in Sicht? Wie gesagt, gerade wenns um berufliches Zeug geht ist diese Ungewisseheit schon nervig.
 
Zumindest für Mails innerhalb von Deutschland gibt es wie gesagt DE-Mail, bei der u. A. der E-Mail-Zugang gerichtsfest nachgewiesen werden kann, was für alle Rechtsgeschäfte per E-Mail unabdingbar ist. Seit dem 24.3. müssten eigentlich alle Bundesbehörden per DE-Mail erreichbar sein, und sobald das auch bei den kleineren Behörden durchgängig der Fall ist, werden wohl langsam aber sicher alle deutschen Firmen auf DE-Mail setzen, so dass man wenigstens innerhalb Deutschlands irgendwann rechtsgültige Verträge rein per E-Mail schliessen können sollte... das wird aber vermutlich noch mindestens 10 Jahre dauern.
 
Was schreibt man in eine Trauerkarte?

Hintergrund: Hab erfahren das jemand gestorben ist und will muss der Form halber eine Karte schicken.
Ich hatte nicht besonders viel mit dem an der Brause, war ein netter alter Mann den ich schon 5 Jahre nicht mehr gesehen hab.
Ich bin auch nicht wirklich traurig und will da auch kein großes Mitgefühl heucheln... Ich bin natürlich nicht froh darüber das er gestorben ist, aber eben auch nicht traurig und im Grunde ist es mir egal.

Was schreibt man dann?

Einfach blank auf die Karte zu unterschreiben scheint mir zu wenig.

edit: Die Person an die ich das schreibe braucht auch nicht wirklich trost und weiss ganz genau, dass egal was von mir kommt nur geheuchelt wäre. Von daher ist irgendein blöder Spruch auch nichts.

Ich glaub ich unterschreibe einfach nur - alles was zu sagen wäre steht aussen auf der Karte und ist im Prinzip schon over the top.
 
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move-on.jpg
 
Ich glaube bis die Gewerkschaft die Verhandlungen für gescheitert erklärt und die Mitglieder über einen "normalen" Streik abstimmen lässt. So würde ich das jedenfalls verstehen :D

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Wenn eine zweistufige Tariferhöhung angekündigt wird, wie wird das dann berechnet?

aktuelles Beispiel IG Metall:

4,8% Erhöhung.

Davon ab Juli 2016 2,8% und im April 2017 kommen dann nochmal 2%.

Ist das dann

(Bruttolohn + 2,8%) + 2 %

oder
(Bruttlohn +2,8%) + (Bruttolohn+2%) ?

@Gerri , du weißt doch sowas immer.

edit: Ok, grad mal nachgerechnet. Das macht grad mal n Unterschied von knapp 4 Euro aus :ugly: Trotzdem wäre das mal interessant zu wissen.
 
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