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Wer, wie, was? Der 'Fragen über Gott und die Welt'-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Jmd. Ne Idee wo ich so eine Platine mit LED herbekomme? Wird gespeist von 3x 1,5v Batterien

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Hätte mal eine Frage zu eBay: Ich (= Privatverkäufer) möchte dort ein paar Konsolenspiele verkaufen. Wenn man diese "normal" im Luftpolsterumschlag für EUR 1,60 per Post versendert, ist dies nicht versichert.

Gesetzt den Fall die Sendung geht verloren - bin ich dann der Gekniffene? :(
 
Hätte mal eine Frage zu eBay: Ich (= Privatverkäufer) möchte dort ein paar Konsolenspiele verkaufen. Wenn man diese "normal" im Luftpolsterumschlag für EUR 1,60 per Post versendert, ist dies nicht versichert.

Gesetzt den Fall die Sendung geht verloren - bin ich dann der Gekniffene? :(

Ja! Und der Käufer kann behaupten das er es nicht bekommen hat...
 
Hätte mal eine Frage zu eBay: Ich (= Privatverkäufer) möchte dort ein paar Konsolenspiele verkaufen. Wenn man diese "normal" im Luftpolsterumschlag für EUR 1,60 per Post versendert, ist dies nicht versichert.

Gesetzt den Fall die Sendung geht verloren - bin ich dann der Gekniffene? :(

§ 447 BGB ist die spannende Norm:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.


Nach Absatz 1 nein. Nach Absatz 2 ggf. doch, falls der Käufer von dir verlangt haben sollte, das Spiel per Einschreiben, Paket o.Ä. zu verschicken.
 
§ 447 BGB ist die spannende Norm:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.


Nach Absatz 1 nein. Nach Absatz 2 ggf. doch, falls der Käufer von dir verlangt haben sollte, das Spiel per Einschreiben, Paket o.Ä. zu verschicken.

Unterschied zwischen "Theorie" und "Praxis": Wenn der Käufer Ebay/PP mitteilt das er keine Lieferung erhalten hat ,wird Ebay/PP dem Käufer das Geld zurückerstatten...
 
Unterschied zwischen "Theorie" und "Praxis": Wenn der Käufer Ebay/PP mitteilt das er keine Lieferung erhalten hat ,wird Ebay/PP dem Käufer das Geld zurückerstatten...

Ich glaube nicht, dass Ebay über dem Gesetz steht und ich würde insofern auch vermuten, dass sich Ebay/Paypal darüber im Klaren sind, wie in Deutschland das Thema Gefahrübergang beim Versendungskauf geregelt ist.

Insofern wird Ebay/Paypal im für Ebay Regelfall des Verbrauchsgüterkaufs dem Käufer (vermutlich zu Recht) das Geld zurückerstatten (vgl. § 474 und 475 BGB) und im Falle, dass es eben kein Verbrauchsgüterkauf ist (wie in dem von DanX beschriebenen Fall) hoffentlich zumindest einen Praktikanten haben, der bis zum § 447 BGB vorgedrungen ist und dementsprechend zum Fazit kommt, dass dem Käufer sein Geld hier nicht so ohne weiteres zurückerstattet werden sollte :D
 
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