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Wer, wie, was? Der 'Fragen über Gott und die Welt'-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Wer, wie was: "Wie baue ich mir eine Sexpuppe selbst?"
Frag die KTler: "Säubert ihr eure Sexpuppe wirklich nach jeder Benutzung?"

Im wer wie Was Thread stellste spezifische Fragen zu einem bestimmten Thema, im anderen fragst du mehr nach einer allgemeinen Meinung zu etwas. So hab ich das jedenfalls immer interpretiert.
 
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Wo wir schonmal dabei sind. Mit was für einem Budget muss ich rechnen, wenn ich einen möglichst günstigen, aber preiswerten PC haben will, der hauptsächlich zum zocken sein soll?
Ich hab da im moment den billigsten Alienware Rechner im Auge, der kostet 800€ und wäre praktisch plug&play. Geht da viel weniger? Ich könnte den auch selbst zusammenbauen, aber ehrlichgesagt hat das Paket schon was für sich, ist ja auch schon ein Betriebssystem drauf etc.
 
Jetzt wird's deftig!

Ich stelle meinem im Ausland ansässigen Arbeitgeber monatlich für journalistische Tätigkeiten eine Rechnung aus. Auf der steht ganz unten: "Reverse-Charge-Verfahren - Die Umsatzsteuer zahlt der Leistungsempfänger - Recipient of the service is liable for VAT according reverse charge mechanism." Ist dieser Satz überhaupt rechtens, wenn ich das gar nicht garantieren kann?

Jetzt will ich für 2014 eine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Wieviel Prozent muss ich abführen? Sieben Prozent? Und muss ich die jetzt am besten sofort nachträglich für Januar bis April ans Finanzamt überweisen?

Ich sollte mir wahrscheinlich endlich einen Steuerberater suchen, aber irgendwie habe ich keinen Bock drauf. Müsste auch alleine hinzukriegen sein :D Wenn ich es mir dann irgendwann mal wirklich leisten kann, dann gerne. Dabei ist die Mama meiner Freundin Finanzbeamtin, will die aber auch nicht die ganze Zeit nerven - abgesehen davon, dass es nicht okay ist.
 
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Ähm, wenn ich das richtig vertehe, dann stellst Du deinem Auftraggeber eine Rechnung und er zahlt dann an Dich? Dann ist er der Leistungsempfänger (deiner Leistung) und führt die Umsatzsteuer selbst ab. Du bekommst quasi nur den Nettobetrag und mußt keine USt abführen. Du erzielst dann hier Umsätze nach § 13b UStG. Aber ohne Gewähr, mit 13b kenne ich mich nicht so gut aus, haben meine Klienten praktisch nicht. Vielleicht kann @Mandos mehr dazu sagen...
 
Das was Cale sagt. Dein Auftraggeber zahlt die USt für dich da du eigentlich in dessen Land ustpflichtig wärst. Jetzt mal einfach von deiner Beschreibung her abgeleitet. Hier in Dtl hast du aber dein Unternehmen und kannst dir deutsche USt aus Rechnungen die du bezahlt hast erstatten lassen. Aber ja, in deinem Fall solltest du doch mal nen Steuerberater aufsuchen.
 
Mal kurz 2 Fragen wie ihr 2 Spezialfälle im Literaturverzeichnis einer Abschlussarbeit aufführen würdet.

Zum einen einmal eine Grafik von dieser Website: http://empowered.forrester.com/tool_consumer.html Dort kann man sich bestimmte Ergebnisse aus deren Datensatz anzeigen lassen und ich hab diese Ergebnisse als Screenshot in meine Arbeit integriert.

Zum anderen. Einen Screenshot von Amazon.de. Also nur ein Bild mit dem ich ne bestimmte Funktionsweise der Seite verdeutlichen will.

Wie führe ich das (wenn überhaupt) im Literaturverzeichnis auf? Es gibt keinen Autoren, kein "Erscheinungsjahr", keinen Titel etc...

derzeit schreibe ich da einfach nur:


regulär würde ich ne Inet-Quelle so angeben:

Murphy, D. (2012): Wie man Arbeiten schreibt. http://www.beispiel.de/, Abruf: 11.11.11.

und wenn kein Autor da ist, dann:

Beispiel.de (2012): Wie man Arbeiten schreibt. http://www.beispiel.de/, Abruf: 11.11.11.

Habt ihr da ne Idee? Oder kommt das gar nicht ins Literaturverzeichnis?
 
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