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Wer, wie, was? Der 'Fragen über Gott und die Welt'-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ich habe bei ticketweb.co.uk zwei Konzertkarten gekauft, aber möchte die Bestellung stornieren. Sie wurde auch noch nicht versandt. Jetzt sieht es aber so aus als wäre das gar nicht möglich.
"ALL SALES ARE FINAL" und "As part of the Terms of Use of this site we regret that we cannot cancel, exchange, refund or transfer tickets unless the event in question has been either cancelled or rescheduled."
Geht das rechtlich?
 
In England wahrscheinlich schon, wenn in derern AGB ausdrücklich schon so steht. Warum hast du die denn nicht bei Eventim oder einem der anderen dutzend Deutschen Kartenhändlern gakauft?
 
Ist ein Konzert in London und ich habe sie sonst nirgends gefunden. Und ich war betrunken.
Jetzt ist mir aber das alles doch zu teuer. Hätte auch nüchtern gedacht, dass Flüge nach London günstiger wären.
 
Wo kann ich eigentlich am besten nachschauen wenn ich einen bestimmten Film suche ?
Ich suche immer noch die eine französische Komödie mit der Geschäftsfrau die die Gastarbeiter bei sich wohnen lässt :?
Allgemein würde mich interessieren was in letzter Zeit so an guten Französischen Filmen rausgekommen ist.
Hat schon jemand die Komödie gesehen Nichts zu verzollen, die ist ja von den Schti´s machern
 
Die Bank muss bei Bareinzahlungen über 10.000 Euro in einem bestimmten Zeitrahmen eine Meldung an das Finanzamt machen. Wenn es denen Komisch vor kommt woher die Kohle stammen könnte weil man im letzten Jahr vielleicht nur 1000 Euro Einkommenssteuer gezahlt hat werden die sich sicher bei einem Melden und ein paar Fragen stellen.
 
Wenn ich bei Amazon eine Vorbestellung (die ich nicht wieder stornieren will ;)) mit einem verfügbaren Artikel kombiniere um die Versandkosten zu sparen, wird der verfügbare dann trotzdem sofort verschickt?
 
Mattze1988 schrieb:
Wenn ich eine größere Summe Bargeld anspare, sagen wir 50.000 Euro, die dann zur Bank bringe und auf mein Konto überweise, gibt es dann Probleme mit dem Finanzamt?

Nein, es gibt nur die übliche Kontrollmitteilung im Rahmen des Geldwäschegesetzes. Solange es nicht illegal erworben und ordnungsgemäß versteuert ist/wird gibt es keine Probleme. Solltest Du bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, könntest Du daraufhin aber eine Aufforderung kriegen. 50K Cash rumliegen zu haben, ist nunmal ... merkwürdig ;)
 
Wir hatten ja schon lange keine Frage zum Mietrecht mehr:

Kann ich als Mieter verlangen, dass Heizungs-/Wasserrohre im Keller (vernünftig) isoliert sind?
Mir ist heute aufgefallen, warum der Keller so schön warm trocken ist - die Kupferleitungen laufen blank unter der Decke entlang. Kann mir vorstellen, dass man die Nebenkosten deutlich senken könnte, wenn man ne gescheite Isolierung anschafft..
 
Wenn ich gestern ein Paket bekommen sollte, dieses aber in einer Packstation abgelegt wurde anstatt mir persönlich übergeben, ist das Paket dann jetzt schon in der Station oder erst morgen?
 
Pressesprecher schrieb:
Wir hatten ja schon lange keine Frage zum Mietrecht mehr:

Kann ich als Mieter verlangen, dass Heizungs-/Wasserrohre im Keller (vernünftig) isoliert sind?
Mir ist heute aufgefallen, warum der Keller so schön warm trocken ist - die Kupferleitungen laufen blank unter der Decke entlang. Kann mir vorstellen, dass man die Nebenkosten deutlich senken könnte, wenn man ne gescheite Isolierung anschafft..

Das ist zwar eher eine Frage für die Spezialisten vom Mieterschutzbund, aber ich würde so rein aus dem Gefühl (und meinen bisherigen Erfahrungen) einfach mal ja sagen. Viel wird wohl nicht drin sein, vielleicht 5 bis max. 10 Prozent (eher richtung 5) aber ein bischen was wird wohl gehen.
 
Kann man verlangen:

EnBV schrieb:
Eigentümer von Bestandsgebäuden sind verpflichtet bisher ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich in nicht beheizten Räumen befinden, zu dämmen. (§ 10 Abs. 2 EnEV)
Die Verpflichtung entfällt, wenn die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können. (§ 10 Abs. 6 EnEV)

Ob Du es durchsetzen kannst, steht auf einem anderen Blatt:

Die Ermächtigungsgrundlage für die EnEV ist das Energieeinspargesetz (EnEG), das Regelungen zum Wirtschaftlichkeitsgebot vorsieht:

Die Verpflichtungen zur Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie obersten Geschossdecken entfallen, wenn die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eingetretenen Einsparungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist erwirtschaftet werden können. (§ 5 Abs. 1 EnEG)
Bei bestehenden Gebäuden ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen (§5 Abs. 1 Satz 3 EnEG)
Für den Gebäudebestand setzt die Norm fest, dass die Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen innerhalb angemessener Fristen erwirtschaftet werden können. (§ 4 Abs. 3 EnEG)
Auf Grund von verschiedenen Gutachten, die die Bundesregierung eingeholt hat gilt, dass die in der EnEV 2009 aufgestellten Anforderungen an den Stand der Technik erfüllbar und vertretbar sind.
Die Vorschrift ist unklar bezüglich der Fristen, d.h. des Zeitraumes, in dem die Wirtschaftlichkeit der Nachrüstung zu gewährleisten ist. Hier wird die Rechtsprechung noch Klarheit schaffen müssen.
Nach bisheriger Rechtsprechnung zu Sanierungsbeschlüssen in Wohnungseigentümergemeinschaften kann von einer wirtschaftlich sinnvollen Amortisation der Mehraufwendungen nur gesprochen werden, wenn der maximale Zeitraum bei etwa 10 Jahren liegt. (KG Berlin, Beschluss vom 02.02.1996, 24 W 7880/95) Bei modernisierenden Instandsetzungen haben verschiedene Obergerichte ebenfalls einen ca. 10-jährigen Amortisationszeitraum für angemessen gehalten.
Ebenso bleibt unklar ob als "Nutzungsdauer" die technische Restnutzungsdauer oder die steuerliche Abschreibungsdauer anzusetzen ist.
Es besteht die Möglicheit sich als Gebäudeeigentümer wegen unbilliger Härte im Einzelfall von den Nachrüstungspflichten befreien zu lassen (§ 25 EnEV). Unbillige Härte kann wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise vorliegen.
Bei Nichterfüllung des Wirtschaftlichkeitsgebots liegt unbillige Härte vor. (§ 25 Abs. 1 EnEV). Auch wenn ein Eigentümer zum gleichen Zeitpunkt oder in nahem zeitlichen Zusammenhang mehrere Pflichten nach EnEV oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften aus Gründen der Energieeinsparung (z.B. Heizkostenverordnugn) zu erfüllen hat und ihm dies nicht zumutbar ist (§ 25 Abs. 2 EnEV). Was objektiv wirtschaftlich zumutbar und was subjektiv zumutbar wird in der Verordnung nicht geklärt.

http://www.uwe-loose.de/energiesparen-klimaschutz/enev-2009/nachruestverpflichtungen.html
 
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